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    • Ich habe 2 kinder 3,5j und 9 monate von meinem ex wir haben geteiltes Sorgerecht er 14 Tage und ich 14 Tage. Aber im höchstfall hat er den grossen vieleicht 6 o 8 tage bei sich. In letzter zeit häuft es sich immer mehr das er sagt er nimmt ihn und hält sich nicht dran, da er als arbeitsloser ja so wenig zeit hat, und wenn dann sieht er zu das er noch etwas gegessen und nimmt dann noch die Windeln mit obwohl er für den grossen die hälfte des kindergeldes hat. Den kleinen holt er fast nie ab. Wie stehen meine Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen? Ich will ihm aber nicht den umgang mit den Kids verbieten.
    • Hallo,

      ich glaube da verwechselst du was. Es gibt einen Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgang. Sorgerecht kann man nicht 14 tägig untereinander aufteilen, Umgang schon.
      Falls ihr ein 14 tätiges Wechselmodell habt, dann finde ich die Abstände für so kleine Kinder sehr lang. Es ist schon hart einen Elternteil 14 Tage lang gar nicht zu sehen, kürzere Abstände zB 2 Tage Mama, 2 Tage Pappa wären da sicher günstiger. Keine Ahnung was hier optimal ist, aber das kannst du sicher herausfinden. Besonders ein 9 monate altes Kind sollte nicht so lange von der Mutter weg sein, wenn die Mutter die Hauptbezugperson ist. Aus dem was du hier schreibst kann ich keinen Grund sehen dem Vater das Sorgerecht zu entziehen. Wie fändest du es denn wenn du einen Vater hättest, den du über alles liebst und deine Mutter würde ihm die Sorge entziehen? Welchen Vorteil hätten die Kinder davon?

      Grüsse
      BIMS
    • sie sollen ihn ja weiter hin sehen den kleinen wie gesagt hat er ja sowieso nie und den grossen nimmt er ja nur ab und zu wenns ih gerade in den kram passt. Und wenn der grosse mal bei ihm ist habe ich bedeken das dann auch wieder die bude voll ist und party gemacht wird. Es kam ja auch schon vor das er ihn morgens um zwei zu mir gebracht hat haben zu diesem zeitpunkt im selben block gewohnt.
    • Hy , ein aussagekräftiger Titel verhilft zu mehr Lese- + damit Antwortbereitschaft. Außerdem ist es hier üblich die Leser seiner Postings zu begrüßen.

      <wir haben geteiltes Sorgerecht er 14 Tage und ich 14 Tage.> Das gibt es nicht !
      Die elterliche Sorge (besser Verantwortung) ist ein natürliches Recht beider Eltern. Habt Ihr also !!gemeinsam!! Seltsamerweise hat sich hierfür der Begriff "geteilt" umgangssprachlich gebildet.

      Die elterliche Sorge (besser Verantwortung) hat man auch nicht nur zeitweise, sondern immer ! Evtl. meinst Du hiermit dass Ihr die Betreuung der Kinder so aufgeteilt habt. Wäre aber indem Alter der Kinder völlig unüblich. Und m.E. fraglich ob das zum Wohl der Kinder wäre.

      Elterliche Sorge, Umgang + Betreuung sind 3 völlig unterschiedliche Dinge. Sollte nicht verwechselt oder vermischt werden.

      Und nur weil Eure Vereinbarung für eines der beiden letztgenannten nicht so funktioniert wie Du dir das vorstellst, ist das kein Grund einem ET die elterliche Sorge zu entziehen !

      Selbstverständlich sollten Vereinbarungen eingehalten werden. Wenn das - egal aus welchem Grund - nicht funktioniert, dann solltet Ihr gemeinsam eine Regelung suchen die funktionieren kann. Ggf. können Euch Beratungsstellen vor Ort dabei helfen.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
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