Sorry.. blöde Frage...

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    • Sorry.. blöde Frage...

      Hallo, Foris !

      Ich befinde mich just inder "harten Phase" der schriftlichen Argumentation zwischen den RA, bevor es zur mündlichen Verhandlung kommt. KU für volljährige Tochter.

      Meine damalige LG und jetzige Ehefrau hat seinerzeit den Mietvertrag für unsere Bleibe unterzeichnet. Allein. Sie ist auch nach der Eheschließung Hauptmieterin und ich beteilige mich halt entsprechend an den übrigens Kosten.

      Jetzt meine Frage: muss meine jetzige Frau über die Zeit, in der wir noch LGs waren, aussagen ??? Ich denke doch nicht - oder ?

      Lieben Gruß und Danke schon mal ganz herzlich für Eure statements ;) ;(

      baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • Meine Frage war vielleicht nicht eindeutig formuliert, sorry...
      Ganz einfach: es geht um KU und es wird behauptet, ich würde mehr Geld verdienen, als ich angebe, in zu guten Verhältnissen leben, etc.
      Ist zwar Quatsch, aber widerlegen muss ich es ja. Und meine LG hat damals unsere Privatmiete übernommen oder Neuanschaffungen wie WaMa etc. Die Gegenseite spielt dabei auch auf das Einkommen meiner ehemaligen LG an. Sie ist als jetzige Ehefrau zwar nicht aussageverpflichtet, aber damals war sie LG und hätte theoretisch zur Aussage gebeten werden können.

      An sich ist die ganze Diskussion Quatsch, denn ich zahle meinen Mindestunterhalt. Aber "man" will sich damit nicht "abspeisen" lassen...

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • Hallo baumeister,

      Die Tochter muss ab 18 den Unterhalt für sich selbst fordern.

      Sie muss nachweisen:

      Dein Einkommen
      Ihr Einkommen
      Das Einkomen deiner EX



      Was macht sie zur Zeit (die Tochter)? Schule/Ausbildung?

      Besteht noch ein Titel über KU?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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