Hallo, Foris !
Ich befinde mich just inder "harten Phase" der schriftlichen Argumentation zwischen den RA, bevor es zur mündlichen Verhandlung kommt. KU für volljährige Tochter.
Meine damalige LG und jetzige Ehefrau hat seinerzeit den Mietvertrag für unsere Bleibe unterzeichnet. Allein. Sie ist auch nach der Eheschließung Hauptmieterin und ich beteilige mich halt entsprechend an den übrigens Kosten.
Jetzt meine Frage: muss meine jetzige Frau über die Zeit, in der wir noch LGs waren, aussagen ??? Ich denke doch nicht - oder ?
Lieben Gruß und Danke schon mal ganz herzlich für Eure statements
baumeister
Ich befinde mich just inder "harten Phase" der schriftlichen Argumentation zwischen den RA, bevor es zur mündlichen Verhandlung kommt. KU für volljährige Tochter.
Meine damalige LG und jetzige Ehefrau hat seinerzeit den Mietvertrag für unsere Bleibe unterzeichnet. Allein. Sie ist auch nach der Eheschließung Hauptmieterin und ich beteilige mich halt entsprechend an den übrigens Kosten.
Jetzt meine Frage: muss meine jetzige Frau über die Zeit, in der wir noch LGs waren, aussagen ??? Ich denke doch nicht - oder ?
Lieben Gruß und Danke schon mal ganz herzlich für Eure statements
baumeister
Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...