Hallo zusammen,
ich hab eigentlich gedacht, ich wäre mit meinen Unterhaltszahlungen durch, bzw. es kann mich nicht mehr so schlimm erwischen.
Nun hat mein großer Sohn aus erster Ehe (bin jetzt erneut verheiratet und wir haben ein Kind von 8 Jahren) das Studium ab dem Sommerersemester 2012 begonnen und möchte von mir Barunterhalt einfordern. Ich möchte ihn auch unterstützen, aber es läuft mal wieder darauf hinaus, dass ausschließlich ich der "Dumme" bin und meine Exfrau aussen vorsteht.
Es besteht leider kein Kontakt zum Sohn.
Bisheriger Ablauf:
Rechtsanwalt schreibt mich Ende Mai an und teilt mir mit, er hätte mir ja bereits eine Studienbescheinigung zugesandt und wolle jetzt den Barunterhalt klären bzw. berechnen. Natürlich rückwirkend zum 01.04. Nur hatte ich bis dahin vom Studium nichts gewusst und war verärgert über diese Herangehensweise.
Nun erfolgte die Berechnung:
640,00 EUR abzgl. 184 KG ect...
Kindesmutter bezieht zwischenzeitlich seit August 2011 Arbeitslosengeld 1 und kann zum Barunterhalt kaum beitragen. Ich soll daher 413,00 EUR zahlen den Rest die Mutter.
Ich laufe allerdings seit fast 2 Nonaten den Einkommensunterlagen meiner Ex-Frau hinterher. Auf Anfrage beim RA, er solle doch einmal die Berechnung erklären (wie er zu meinem bereinigten Nettogehalt kommt), mir mitteilen ob ein Bafög Antrag gestellt worden ist, wird immer ausgewichen und mit dem Gericht gedroht. Er hat mir nach mehreren Schreiben jetzt endlich den Arbeitslosengeld Bescheid meiner Exfrau zugesandt. Zu mehr ist er nicht bereit, droht immer wieder mit Gericht.
Meine Gehaltsabrechnungen liegen dem RA vor. Weder meine Werbungskosten wurden in seiner Berechnung berücksichtigt, noch wurde nach der letzten Steuererklärung gefragt. Hier musste ich auch 500,00 nachzahlen. Diese habe ich seit einigen Tagen dem RA in Kopie zugesandt.
Ich habe Angst, dass er einfach ein Titel beim Gericht einklagt. Nur ohne Unterlagen meiner Frau (Steuerbescheid fehlt noch von der Ex) kann und will ich nicht einfach in voller Höhe zahlen. Ich zahle jetzt erst einmal 300 EUR freiwillig und werde nachzahlen, so dass mir Einkommensunterlagen vorliegen und die Berechnungnhalbwegs verständlich ist.
1. Frage: Was soll ich tun, ausser immer die Frage nach den Bafög-Antrag zu stellen? Hier wird mir nicht geantwortet. Vielleicht liege ich mit dem Verdienst auch über den Bafög Satz? Der Bafög-Rechner ist doch in manchen Teilen kompliziert.
2. Frage: Ich möchte keine Anwalt einschalten, da das alles nur kostet und mir in der Vergangheit hier zu viel Porzelan zerschlagen worden ist. Nur kann ich mein Auskunftsrecht auch so einfordern?
3.Frage: Muss ich berechtigte Angst haben, dass das Gericht vom RA eingeschaltet wird und ich auch noch den ganzen Dritt zahlen muss. Sohn wird dann wohl über Prozesskostenbeihilfe klagen.
4.Frage: Wie steht es um die Erwerbsobliegenheit meiner Ex-Frau. Kann ich da auch etwas unternehmen?
5..und letzte Frage: Die wollte ich eigentlich nicht "in den Ring" werfen, wie kann ich ein früheres Erbe der Mutter (über 50.000 EUR) welches auch zu Ausbildungszwecken meines Sohnes dienen sollte, anrechnen lassen. Ich wollte das eigentlich nicht, aber wer so fordert, muss auch damit rechnen, dass alles auf den Tisch kommt. Wie kann ich den Nachweis des Vermögens anstellen. Auskunftspflicht der Bank?
Vielleicht kann mir jemand antworten. Eigentlich will ich ja zahen, nur 420,00 EUR ist ein große Summe, die mir schwer fällt aufzubringen. Studium mitfinazieren ja, aber nicht Alleine. Hier gelingt mir kein Konsenz!
Gruß
Bono
ich hab eigentlich gedacht, ich wäre mit meinen Unterhaltszahlungen durch, bzw. es kann mich nicht mehr so schlimm erwischen.
Nun hat mein großer Sohn aus erster Ehe (bin jetzt erneut verheiratet und wir haben ein Kind von 8 Jahren) das Studium ab dem Sommerersemester 2012 begonnen und möchte von mir Barunterhalt einfordern. Ich möchte ihn auch unterstützen, aber es läuft mal wieder darauf hinaus, dass ausschließlich ich der "Dumme" bin und meine Exfrau aussen vorsteht.
Es besteht leider kein Kontakt zum Sohn.
Bisheriger Ablauf:
Rechtsanwalt schreibt mich Ende Mai an und teilt mir mit, er hätte mir ja bereits eine Studienbescheinigung zugesandt und wolle jetzt den Barunterhalt klären bzw. berechnen. Natürlich rückwirkend zum 01.04. Nur hatte ich bis dahin vom Studium nichts gewusst und war verärgert über diese Herangehensweise.
Nun erfolgte die Berechnung:
640,00 EUR abzgl. 184 KG ect...
Kindesmutter bezieht zwischenzeitlich seit August 2011 Arbeitslosengeld 1 und kann zum Barunterhalt kaum beitragen. Ich soll daher 413,00 EUR zahlen den Rest die Mutter.
Ich laufe allerdings seit fast 2 Nonaten den Einkommensunterlagen meiner Ex-Frau hinterher. Auf Anfrage beim RA, er solle doch einmal die Berechnung erklären (wie er zu meinem bereinigten Nettogehalt kommt), mir mitteilen ob ein Bafög Antrag gestellt worden ist, wird immer ausgewichen und mit dem Gericht gedroht. Er hat mir nach mehreren Schreiben jetzt endlich den Arbeitslosengeld Bescheid meiner Exfrau zugesandt. Zu mehr ist er nicht bereit, droht immer wieder mit Gericht.
Meine Gehaltsabrechnungen liegen dem RA vor. Weder meine Werbungskosten wurden in seiner Berechnung berücksichtigt, noch wurde nach der letzten Steuererklärung gefragt. Hier musste ich auch 500,00 nachzahlen. Diese habe ich seit einigen Tagen dem RA in Kopie zugesandt.
Ich habe Angst, dass er einfach ein Titel beim Gericht einklagt. Nur ohne Unterlagen meiner Frau (Steuerbescheid fehlt noch von der Ex) kann und will ich nicht einfach in voller Höhe zahlen. Ich zahle jetzt erst einmal 300 EUR freiwillig und werde nachzahlen, so dass mir Einkommensunterlagen vorliegen und die Berechnungnhalbwegs verständlich ist.
1. Frage: Was soll ich tun, ausser immer die Frage nach den Bafög-Antrag zu stellen? Hier wird mir nicht geantwortet. Vielleicht liege ich mit dem Verdienst auch über den Bafög Satz? Der Bafög-Rechner ist doch in manchen Teilen kompliziert.
2. Frage: Ich möchte keine Anwalt einschalten, da das alles nur kostet und mir in der Vergangheit hier zu viel Porzelan zerschlagen worden ist. Nur kann ich mein Auskunftsrecht auch so einfordern?
3.Frage: Muss ich berechtigte Angst haben, dass das Gericht vom RA eingeschaltet wird und ich auch noch den ganzen Dritt zahlen muss. Sohn wird dann wohl über Prozesskostenbeihilfe klagen.
4.Frage: Wie steht es um die Erwerbsobliegenheit meiner Ex-Frau. Kann ich da auch etwas unternehmen?
5..und letzte Frage: Die wollte ich eigentlich nicht "in den Ring" werfen, wie kann ich ein früheres Erbe der Mutter (über 50.000 EUR) welches auch zu Ausbildungszwecken meines Sohnes dienen sollte, anrechnen lassen. Ich wollte das eigentlich nicht, aber wer so fordert, muss auch damit rechnen, dass alles auf den Tisch kommt. Wie kann ich den Nachweis des Vermögens anstellen. Auskunftspflicht der Bank?
Vielleicht kann mir jemand antworten. Eigentlich will ich ja zahen, nur 420,00 EUR ist ein große Summe, die mir schwer fällt aufzubringen. Studium mitfinazieren ja, aber nicht Alleine. Hier gelingt mir kein Konsenz!
Gruß
Bono