Hallo,
ein guten Tag an alle hier im Forum. Ich bin in die Problematiken dieses Forums als unehelicher, rechtlich nicht anerkannter Vater involviert. Meine Vaterschaft wurde durch einen "privaten" DNA-Test Anfang 2009 bestätigt, alle Beteiligten, auch das Kind, wissen daß ich der leibliche Vater bin. Ich hatte bis 2009 regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Aufgrund des DNA-Test Anfang 2009 reichte ich eine Vaterschaftsanfechtung ein, die wegen Ablauf der Ausschlußfrist abgewiesen wurde. Der rechtliche Vater bot mir Silvester 2011/12 am Telefon unter offensichtlicher starker Alkoholeinwirkung an, ich solle ihm xxxxx,00 € zahlen und ich könne das Kind haben. Die Kindsmutter scheint den rechtlichen Vater, von dem sie 2005 geschieden wurde, mit allen Mitteln zu bedrängen, seine Vaterschaft aufrechtzuerhalten.
Das wollte ich nur zum Verständnis angeführt haben, obwohl es für meine Fragen vermutlich wenig Bedeutung hat. Meine Fragen wären folgende:
1. Ab welchem Alter und unter welchen Verdachts-Voraussetzungen kann ein Kind die Vaterschaft seines rechtlichen Vaters anfechten?
Ich finde nirgendwo Hinweise, die die Anfechtungsberechtigung des Kindes vom Alter oder den kognitiven Eigenschaften anzeigen. Die RAin einer Internet-Hotline meinte (als ich ihr sagte, mein Kind hätte es mit 9 Jahren erfahren, daß ich ihr Vater bin) da sei sie wohl noch sehr jung gewesen. Das mag sein, aber wenn ein 7-jähriger Knirps zum Jugendamt rennt und nicht mehr will, daß der rechtliche Vater Vater bleibt, wird das Amt doch wohl reagieren, oder? Und eine 15-Jährige kann so kindisch und unreif sein, daß man sie als kaum entscheidungsfähig bezeichnen möchte.
Gelten nun für den Verdacht eines Kindes von der möglichen Nichtvaterschaft des eigenen rechtlichen Vaters die gleichen Maßstäbe wie für Erwachsene? Die 2-jährige Ausschlußfrist läuft ja nun ab dem Bekanntwerden der Verdachtsgründe. Aber was weiß ein 7-jähriges Kind von "empfägnisbereitem Zeitraum"? Was sind dann die maßgeblichen Verdachtsmomente für das Kind?
Gut, ich habe mit dem 9-jährigen Kind über meine Vaterschaft gesprochen. Aber wußte mein Kind damals überhaupt, worum es ging? Oder sollte die Ausschlußfrist erst beginnen, wenn sich meine Kleine ab dem Alter von 12 Jahren daran erinnert und jetzt als reifer und entscheidungssicherer gelten könnte? Nirgendwo fand ich einen Hinweis darauf, wie die Gesetzeslage hier ist.
Oder ist es vielleicht noch mal ganz anders? Greift vielleicht das Jugendamt ein, wenn es von einer entsprechenen Sachlage erfährt, redet es womöglich mit dem Kind und sichtet die Lage um abzuschätzen ob es im Kindswohl liegt eine Vaterschaft anzufechten?
Daß eine Ausschlußfrist für das Kind ablaufen kann ergibt sich daraus, daß ein "Kind" mit 18 Jahren die Anfechtung erneut betreiben kann.
Hintergrund meiner Frage ist auch ob die Kindsmutter nach meiner erfolglosen Anfechtung auf die Zwölfjährige einwirken kann in den nächsten 6 Jahren, die Vaterschaftsanfechtung zu betreiben. Sie geht dann vorher zum Rechtsanwalt und könnte sich eine verfahrenserfolgreiche Vorgeschichte zusammenbasteln. Oder ich selber gehe zum Jugendamt und nehme den Alkoholismus des rechtlichen Vaters her um das Anfechtungsverfahren von dort aus in Gang zu setzen.
2. Ab wann läuft die Ausschlußfrist für eine Vaterschaftsanfechtung durch das Kind?
Ich habe diesen Punkt ja schon in meine Beschreibung zur Frage 1 aufgeworfen. Erläuternd möchte ich hinzufügen, daß der rechtliche Vater dem Kind den DNA-Test gezeigt haben soll, der meine Vaterschaft namentlich bestätigt, das war etwa vor einem guten Jahr. Wie schon erwähnt habe ich mit dem Kind schon 2009 darüber geredet. Das wären z. T. nachweisbare Gründe, warum das Kind von meiner Vaterschaft wußte. Würde das gelten als Beginn der Ausschlußfrist?
3. Kann der rechtliche Vater nach Ablauf seiner Ausschlußfrist noch Unterhalts-Regreß vom leiblichen Vater verlangen?
Da ich die Vaterschaft des rechtlichen Vaters Okt. 2010 erfolglos angefochten habe, läuft die Ausschlußfrist für diesen Okt. 2012 ab. Anfechtungsberechtigt wäre danach nur noch "unsere gemeinsame Tochter". Sofern diese fristgemäß erfolgte, müßte sie Erfolg haben da die soziofamiliäre Beziehung seit 2003 nicht mehr besteht und die Kindsmutter den Verkehr mit mir im empfängnisbereitem Zeitraum bei der Gerichtsverhandlung eingeräumt hat.
Wenn meine leibliche Tochter also eine Vaterschaftsanfechtung betreiben würde, wie schaut es mit einem Anspruch des gesetzlichen Vaters aus, den bis dahin gezahlten Kindsunterhalt von mir zurückzuerhalten?
Die Kindsmutter hat mir seit wenigen jahren jeden Kontakt mit meinem leiblichen Kind untersagt. 2010 blieb mir nur noch die Anfechtungsklage und ich wollte die ganze Verantwortung für mein Kind übernehmen. Wegen der Haltung der Mutter müßte ich allerdings mein Leben zukünftig auch danach ausrichten, daß ich dauerhaft von ihm getrennt bleibe was viele Entscheidungen, auch finanzieller Art, beeinflussen wird.
Da die Mutter erst vor Tagen einen betuchten Lebenspartner "verloren" hat und selber nicht viel verdient, könnte es aber auch sein, daß sie wirtschaftliche Überlegungen zwingen vom hohen Roß zu steigen. Wenn der rechtliche Vater nun doch langsam die Lust verlöre Unterhalt für das Kind zu zahlen welches nicht das seine ist, so könnten Versorgungsämter die Kindsmutter vielleicht sogar drängen, sich an mich zu wenden. Und dann wird die Kindsmutter möglicherweise das Kind drängen, die Vaterschaftsanfechtung zu betreiben.
Für alle Antworten auch gerne zu Teilaspekten sagen ich schon mal jetzt ganz herzlichen Dank!
ein guten Tag an alle hier im Forum. Ich bin in die Problematiken dieses Forums als unehelicher, rechtlich nicht anerkannter Vater involviert. Meine Vaterschaft wurde durch einen "privaten" DNA-Test Anfang 2009 bestätigt, alle Beteiligten, auch das Kind, wissen daß ich der leibliche Vater bin. Ich hatte bis 2009 regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Aufgrund des DNA-Test Anfang 2009 reichte ich eine Vaterschaftsanfechtung ein, die wegen Ablauf der Ausschlußfrist abgewiesen wurde. Der rechtliche Vater bot mir Silvester 2011/12 am Telefon unter offensichtlicher starker Alkoholeinwirkung an, ich solle ihm xxxxx,00 € zahlen und ich könne das Kind haben. Die Kindsmutter scheint den rechtlichen Vater, von dem sie 2005 geschieden wurde, mit allen Mitteln zu bedrängen, seine Vaterschaft aufrechtzuerhalten.
Das wollte ich nur zum Verständnis angeführt haben, obwohl es für meine Fragen vermutlich wenig Bedeutung hat. Meine Fragen wären folgende:
1. Ab welchem Alter und unter welchen Verdachts-Voraussetzungen kann ein Kind die Vaterschaft seines rechtlichen Vaters anfechten?
Ich finde nirgendwo Hinweise, die die Anfechtungsberechtigung des Kindes vom Alter oder den kognitiven Eigenschaften anzeigen. Die RAin einer Internet-Hotline meinte (als ich ihr sagte, mein Kind hätte es mit 9 Jahren erfahren, daß ich ihr Vater bin) da sei sie wohl noch sehr jung gewesen. Das mag sein, aber wenn ein 7-jähriger Knirps zum Jugendamt rennt und nicht mehr will, daß der rechtliche Vater Vater bleibt, wird das Amt doch wohl reagieren, oder? Und eine 15-Jährige kann so kindisch und unreif sein, daß man sie als kaum entscheidungsfähig bezeichnen möchte.
Gelten nun für den Verdacht eines Kindes von der möglichen Nichtvaterschaft des eigenen rechtlichen Vaters die gleichen Maßstäbe wie für Erwachsene? Die 2-jährige Ausschlußfrist läuft ja nun ab dem Bekanntwerden der Verdachtsgründe. Aber was weiß ein 7-jähriges Kind von "empfägnisbereitem Zeitraum"? Was sind dann die maßgeblichen Verdachtsmomente für das Kind?
Gut, ich habe mit dem 9-jährigen Kind über meine Vaterschaft gesprochen. Aber wußte mein Kind damals überhaupt, worum es ging? Oder sollte die Ausschlußfrist erst beginnen, wenn sich meine Kleine ab dem Alter von 12 Jahren daran erinnert und jetzt als reifer und entscheidungssicherer gelten könnte? Nirgendwo fand ich einen Hinweis darauf, wie die Gesetzeslage hier ist.
Oder ist es vielleicht noch mal ganz anders? Greift vielleicht das Jugendamt ein, wenn es von einer entsprechenen Sachlage erfährt, redet es womöglich mit dem Kind und sichtet die Lage um abzuschätzen ob es im Kindswohl liegt eine Vaterschaft anzufechten?
Daß eine Ausschlußfrist für das Kind ablaufen kann ergibt sich daraus, daß ein "Kind" mit 18 Jahren die Anfechtung erneut betreiben kann.
Hintergrund meiner Frage ist auch ob die Kindsmutter nach meiner erfolglosen Anfechtung auf die Zwölfjährige einwirken kann in den nächsten 6 Jahren, die Vaterschaftsanfechtung zu betreiben. Sie geht dann vorher zum Rechtsanwalt und könnte sich eine verfahrenserfolgreiche Vorgeschichte zusammenbasteln. Oder ich selber gehe zum Jugendamt und nehme den Alkoholismus des rechtlichen Vaters her um das Anfechtungsverfahren von dort aus in Gang zu setzen.
2. Ab wann läuft die Ausschlußfrist für eine Vaterschaftsanfechtung durch das Kind?
Ich habe diesen Punkt ja schon in meine Beschreibung zur Frage 1 aufgeworfen. Erläuternd möchte ich hinzufügen, daß der rechtliche Vater dem Kind den DNA-Test gezeigt haben soll, der meine Vaterschaft namentlich bestätigt, das war etwa vor einem guten Jahr. Wie schon erwähnt habe ich mit dem Kind schon 2009 darüber geredet. Das wären z. T. nachweisbare Gründe, warum das Kind von meiner Vaterschaft wußte. Würde das gelten als Beginn der Ausschlußfrist?
3. Kann der rechtliche Vater nach Ablauf seiner Ausschlußfrist noch Unterhalts-Regreß vom leiblichen Vater verlangen?
Da ich die Vaterschaft des rechtlichen Vaters Okt. 2010 erfolglos angefochten habe, läuft die Ausschlußfrist für diesen Okt. 2012 ab. Anfechtungsberechtigt wäre danach nur noch "unsere gemeinsame Tochter". Sofern diese fristgemäß erfolgte, müßte sie Erfolg haben da die soziofamiliäre Beziehung seit 2003 nicht mehr besteht und die Kindsmutter den Verkehr mit mir im empfängnisbereitem Zeitraum bei der Gerichtsverhandlung eingeräumt hat.
Wenn meine leibliche Tochter also eine Vaterschaftsanfechtung betreiben würde, wie schaut es mit einem Anspruch des gesetzlichen Vaters aus, den bis dahin gezahlten Kindsunterhalt von mir zurückzuerhalten?
Die Kindsmutter hat mir seit wenigen jahren jeden Kontakt mit meinem leiblichen Kind untersagt. 2010 blieb mir nur noch die Anfechtungsklage und ich wollte die ganze Verantwortung für mein Kind übernehmen. Wegen der Haltung der Mutter müßte ich allerdings mein Leben zukünftig auch danach ausrichten, daß ich dauerhaft von ihm getrennt bleibe was viele Entscheidungen, auch finanzieller Art, beeinflussen wird.
Da die Mutter erst vor Tagen einen betuchten Lebenspartner "verloren" hat und selber nicht viel verdient, könnte es aber auch sein, daß sie wirtschaftliche Überlegungen zwingen vom hohen Roß zu steigen. Wenn der rechtliche Vater nun doch langsam die Lust verlöre Unterhalt für das Kind zu zahlen welches nicht das seine ist, so könnten Versorgungsämter die Kindsmutter vielleicht sogar drängen, sich an mich zu wenden. Und dann wird die Kindsmutter möglicherweise das Kind drängen, die Vaterschaftsanfechtung zu betreiben.
Für alle Antworten auch gerne zu Teilaspekten sagen ich schon mal jetzt ganz herzlichen Dank!