Kindergeld während der Übergangszeit...

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    • Kindergeld während der Übergangszeit...

      Hallo, Foris !

      Der Bundesfinanzhof hat in Bestätigung seiner bisherigen Rechtssprechung bestätigt, dass die 4-Monts-Regelung für eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht verfassungswidrig ist =

      für ein Kind, das volljährig aber noch nicht 25 Jahre alt ist, besteht Kindergeldanspruch, wenn es sich in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. (...)

      So weit, so gut.

      Frage:

      Tochter, mittlerweile 18 Jahre alt, strebt im Mai/Juni 2013 das Abi an. Ob Lehre oder Studium ist mir als KV nicht bekannt, iczh vermute einen Studiumswunsch.

      Von Mai bis Beginn des üblichen Wintersenesters im Oktober sind es mehr als 4 Monate - wie berechnet sich für diese Übergangszeit dann der KU, wenn Kindergeld nur 4 Monate wietergezahlt wird ?

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • Hallo Baumeister

      die Schule ist nicht beendet mit dem bestehen des Abiturs, sondern mit dem Ausgabedatum des Zeugnisses. Das Wintersemester fängt immer mit dem 1. Oktober an, so dass die Übergangszeit <= 4 Monate ist. Spätestens mit dem Monat des Ausgabedatum verliert die Tochter des Status eines privilgierten Volljährigen und fällt auf den 4. Rang. Ab Oktober ist in die Unterhaltsberechung evtl. Bafäg-Ansprüche einzubeziehen.
      Gruß

      Beno
    • Hallo, beno !



      Danke für Deine Antwort: die Zeugnisausgabe hatte ich nicht sooo viel später als die Abiturprüfungen vermutet.

      Die Rangfolge und neue Unterhaltsberrechnung danach ist klar. Wobei ich noch nicht sicher informiert bin, ob meine Tochter studieren wird.

      LG baumeister
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