Unterhalt per Scheck auszahlen

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    • Unterhalt per Scheck auszahlen

      Hallo liebes Forum,
      ich habe da mal eine bescheidene frage. Es weiß nicht zufällig jemand
      ob das Jugendamt verpflichtet ist, den Unterhalt per Scheck
      rauszurücken?

      Ich hab nämlich sonst ein großes Problem. Mein EX überweist den
      Unterhalt ans Jugendamt und die dann an mich (umständlich, aber der Herr
      will das so.).

      Ja heute haben wir den 13. und ich habe immernoch keinen Unterhalt
      drauf. Angerufen und da sagte mir die Dame, dass sie völlig in Verzug
      wäre, die Bearbeitungen erst bei Ende Mai!! sind und es noch was dauernd
      könnte ;(


      Schön, dass ich aber dieses Geld fest eingeplant habe. Sie könnte da aber nichts machen und wüssten auch nicht wann das Geld letzendlich kommt :cursing:


      Das heisst, mir fehlen fast 300€ un ich hab null plan, wie ich damit jetzt zurecht kommen soll.

      Rücklagen hab ich zur Zeit leider keine.

      Ich wäre dankbar, wenn mir jemand nen Hinweis geben würde, wie ich am besten vorgestern an mein Geld komme. Da ich dringend etwas bezahlen muss.

      Liebe Grüße
    • hy lili, was soll das ändern ? JA-MA wird einen Scheck nicht schneller ausstellen (können) als eine Überweisung tätigen.

      da hilft nur direkte Zahlung vom KV auf Dein Konto, am besten per Dauerauftrag. der kommt dann immer pünktlich auf Deinem Konto an.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • Hallo lilli,

      Unterhaltspflichtige haben dafür zu sorgen, dass der Unterhalt am 3. eines Monats dem Unterhaltsberechtigten zur Verfügung steht. Das musst du einfordern, kannst notfalls auch klagen.

      Wenn der Herr diesen komplizierten Zahlungsweg via JA wünscht, muss er entsprechend früh an das JA überweisen. Ob man hier das JA in die Haftung nehmen kann? Glaube ich eher nicht. Andererseits verstehe ich nicht, was bei einer schlichten Zahlungsweiterleitung zu 'bearbeiten' ist.

      Wie auch immer - der Unterhaltspflichtige ist in der Pflicht.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      Danke für deine Antwort.
      Mein Ex zahlt den Unterhalt immer pünktlich zu jedem 1. ans Jugendamt. Aber das läuft jetzt schon seit 5 Jahren so und NIE haben ich den Unterhalt vorm 10. eher immer später. Die Krönung war mal der 23. eines Monats, weil von denen ein Mitarbeiter krank war, dazu noch ein Feiertag kam.
      Ist das denn so üblich oder trödelt da nur mein JA so?

      Die Schwester von meinem Ex wird heute Abend nochmal mit Ihm reden, evtl lenkt er ja ein, ist aber eher unwahrscheinlich.
    • Hallo,

      wie Susanne richtig ausgeführt hat, ist es Sache des Vaters, Unterhalt am Anfang des Monates zu Zahlen. Da die Zahlung an den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen hat (Jugendamt ist als Beistand gesetzlicher Vertreter) ist er seiner Pflicht nachgekommen. Da lässt sich also nichts regeln.

      Ich würde mal offiziell beim Leiter des Jugendamtes nachfragen, wieso die Unterhaltszahlungen nicht zeitnah weitergeleitet werden.

      Gruß
      ernst