Was stimmt denn nu ??? Oder bin ich auch blöd ?

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    • Was stimmt denn nu ??? Oder bin ich auch blöd ?

      Hallo, Foris !

      Nachdem ich hier alles durchgeforscht und -gelesen habe, finde ich immer noch keine Antwort auf meine Frage:

      Ich zahle an 2 Kinder Unterhalt nach der 2. Stufe der DDT. Soweit gut.

      ABER: das Nettoeinkommen wird ja von 1501 bis 1900 angegeben - und da finde ich keine Berrechnungsgrundlage.

      FRAGE: wenn ich genau in der Mitte der Stufe verdiene, z.B. 1700 € netto, was muss ich dann zahlen ? Den in der Tabelle angegebenen Zahlbetrag oder - je nach Verdienst - immer die Differenz zum Selbstbehalt von 950 € ???

      Sorry, wahrscheinlich hat das schon Mal irgendwo irgendjemand beantwortet... Würde mich trotzdem über eine kurze Antwort freuen :love:



      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • Hallo baumeister,

      wie edy schon schrieb beruht die Tabelle auf dem bereinigten Nettoeinkommen. Das sind bis zu 5% vom Netto für berufsbedingte Aufwendungen und 4% vom Brutto für Altersvorsorge. Wobei die Zahlung auch nachgewiesen werden müssen. Einige OLG's haben auch Mindest und Höchstbeträge für die berufsbedingten Aufwendungen. Solltest Du allerdings durch die Bereinigung zum Mangelfall werden streicht man Dir erst mal die Aufwendungen für die Altersvorsorge. usw.

      Zu Deinem Fall. Nehmen wir an, dass die 1700€ Dein bereinigtes Netto ist. Damit liegst Du, wie Du richtig bemerkt hast, bei 2 Unterhaltsberechtigten in der Stufe 2 der DT.
      Dein Selbstbehalt wäre in diesem Fall 1050€. Jetzt kommt es noch auf das Alter Deiner Kinder an. Wenn der gesamt Zahlbetrag 650€ (Differenz bereinigtes Netto - Selbstbehalt) übersteigt ist Dein Selbstbehalt nicht mehr gegeben und Du müsstest/würdest eine Stufe herabgestuft werden. In diesem Fall wäre Unterhalt nach Stufe 1 zu zahlen.

      Was aber ein Richter entscheiden würde ... ?!?

      Gruß Excalibur
    • Hallo, Excalibur und edy !

      Danke für die vorab-Erklärungen ! Ich meinte das bereinigte Netto. Meine Kinder sind 18 und 16 Jahre alt und beide Schüler. Nach meiner Auskunft habe ich wegen des minderjährigen Kindes immer noch den Selbstbehalt von 950 €

      Was ich an der DDT einfach nicht erkenne ist, ob und um wieviel sich der KU erhöht, wenn mein bereinigtes Netto innerhalb einer Stufe steigt.

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • Hallo baumeister,

      Was ich an der DDT einfach nicht erkenne ist, ob und um wieviel sich der KU erhöht, wenn mein bereinigtes Netto innerhalb einer Stufe steigt.


      Beispiel:

      Bereinigtes Netto 1700€ Kind 16 Jahre DT= 448€ davon wird das hälftige KG abgezogen Unterhaltszahlbetrag = 356€

      Mit 1700€ bist du in der Gruppe 1501-1900 € und darin spielt es keine Rolle ob du 1502 oder 1899€ Netto hast,der Betrag ist der
      gleiche.

      Solange dein Gehalt innerhalb der Stufe bleibt, ändert sich am Zahlbetrag nichts.


      lg
      edy

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo, edy !




      Mit 1700€ bist du in der Gruppe 1501-1900 € und darin spielt es keine Rolle ob du 1502 oder 1899€ Netto hast,der Betrag ist der gleiche.



      Daaaanke für Deine schnelle Auskunft - genau DAS war meine Frage :love:

      Die 356 € für das minderjährige Kind sind klar. Und ich errechne für das volljährige Kind dann 513 € - volles Kindergeld = 329 €. Richtig ?

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • Hallo baumeister,

      bei deinem Volljährigen Kind ist die Mutter mit barunterhalspflichtig!
      Die nächste Frage ist, ob noch priviligiert (schulische Ausbildung, bei einem Elternteil wohnend).

      Falls es aber so sein sollte, dass Du allein den Unterhalt aufbringen musst so kämst Du auf eine Gesamtunterhalt von von 685€ und damit würde dein selbstbehalt von 1050€ unterschritten und Du könntest eine Stufe herabgestuft werden und somit nur noch mit 638€ Unterhalt dabei.

      Gruß Excalibur
    • Definition in meinem letzten Posting von Selbstbehalt = Bedarfskontrollbetrag der Stufe in der DT

      siehe Anmerkung 6 der DT
      Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er
      soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten
      Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten unterschritten,
      ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten
      wird, anzusetzen.

      Gruß Excalibur
    • Hallo, Excalibur und Edy !



      Wow, Abs. 6 hatte ich überlesen und war wegen des minderjährigen Kindes auch von einem Selbstbehalt von 950 € ausgegangen. In meinen beiden anderen threads hatte ich die Sachlage näher diskutiert, aber wenn es niemanden stört, wiederhole ich schnell eben:

      die privilgierte, volljährige Tochter geht noch zur Schule, wohnt noch bei der Mutter und weigert sich, die vollständigen Einkommensnachweise der KM gegenüber mir zu erbringen. Stattdessen hat sie mutwillig und mit Beantragung von PKH eine gerichtliche Auseinandersetzung herbei geführt.

      Der Gegenanwalt fordert für sie - nach Unterhaltsstufe 3 - 353 € und behauptet anhand von (jetzt vollständigen) Einkommenssteuerbescheiden, die KM lebe als selbststänge Einzelunternehmerin von einem Einkommen in Höhe von durchschn. 514 € monatlich und sei somit nicht leistungsfähig.

      Das Vorhandensein von Einnahmen-Überschussrechnungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen wird von der Tochter bestritten, vom RA ignoriert. Dagegen stehen ein wahrscheinlich nicht unerheblicher Haushaltsvorteil durch LG, öffentlich angegebener Jahresumsatz von 150.000 €, mehrwöchige Sommerferien im Ausland und regelmäßig neu(wertig)e PkW.

      Ich bin bereit meinen, (fair gequotelten) Anteil am KU zu leisten und kämpfe momentan ein wenig mit der eigenen Begriffstutzigkeit hinsichtlich des ganzen Gesetzesdschungels, wie jetzt z.B. mit der Deutung der DDT hinsichtlich des zu leistenden Unterhaltes und Selbstbehaltes :pinch: :wacko:

      Erstmal lieben Dank an Euch :thumbup:



      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...