Hi,
meine Tochter aus Erstehe ist 15Jahre, trägt meinen Namen, da dem KV erst nach dem Abstillen die finanziellen Konsequenzen der Kindesgeburt finanziell bewusst wurden und mit mir zum Traualtar marschierte. Ich bin Harz4-Aufstockerin, das Kindergeld wandert zum KV, damit es nicht von der Arge einkassiert wird. Meine Tochter ist also unehelich geboren, ehelich aufgwachsen bis 2009 und eine Scheidungskind bis dato.
Was passiert, wenn ich eine neue Ehe eingehe und den Namen des Mannes annehme? Behält sie dann meinen Geburtsnamen, der ja ihrer ist?
Und hat sie dann auch Unterhaltsansprüche an den Zweitvater?
Sie lebt zur Hälfte in unserem neuen Patchworkhaushalt, zur anderen beim alleinlebenden KV.
Ich versuche die Konsequenzen dieser Entscheidung im Vorfeld abzuchecken, wäre schön, wenn es hier Tips dazu gibt.
lg laonella
meine Tochter aus Erstehe ist 15Jahre, trägt meinen Namen, da dem KV erst nach dem Abstillen die finanziellen Konsequenzen der Kindesgeburt finanziell bewusst wurden und mit mir zum Traualtar marschierte. Ich bin Harz4-Aufstockerin, das Kindergeld wandert zum KV, damit es nicht von der Arge einkassiert wird. Meine Tochter ist also unehelich geboren, ehelich aufgwachsen bis 2009 und eine Scheidungskind bis dato.
Was passiert, wenn ich eine neue Ehe eingehe und den Namen des Mannes annehme? Behält sie dann meinen Geburtsnamen, der ja ihrer ist?
Und hat sie dann auch Unterhaltsansprüche an den Zweitvater?
Sie lebt zur Hälfte in unserem neuen Patchworkhaushalt, zur anderen beim alleinlebenden KV.
Ich versuche die Konsequenzen dieser Entscheidung im Vorfeld abzuchecken, wäre schön, wenn es hier Tips dazu gibt.
lg laonella