Hallo zusammen!
Mich treibt seit einiger Zeit eine Frage um und ich hoffe, dass jemand mehr weiß als ich
Folgende Situation: Mann und Frau (ich:-)) kaufen ein Haus, Eigentumsverhältnisse 50/50, beide stehen im Grundbuch. Darlehen läuft auch auf beide. Haus ist EFH, nicht teilbar. Sind nicht verheiratet, haben ein gemeinsames Kind. KM hat alleiniges Sorgerecht.
Paar trennt sich, wohnt aber noch einige Zeit zusammen, Mutter möchte das Haus gern zu alleinigem Eigentum übernehmen, Mann stimmt dem nicht zu. Die Mutter zieht mit dem Kind aus, Situation war mittlerweile unerträglich.... Mutter klagt bei einem Anwalt für Familienrecht KU ein, da dieser bisher auch nicht gezahlt wurde. Dabei sollte als abgezweigtes Verfahren auch das Thema, wer verbleibt im Haus geklärt werden. Anwältin sagt Mutter, dass Zuweisung der Ehewohnung nicht in Frage kommt, weil die Elten ja nicht verheiratet sind. Evtl. könnte eine Nutzungsvereinbarung über das Gericht getroffen werden. Die Anwältin konnte aber keine detaillierteren Aussagen treffen, da das nicht ihr Fachgebiet ist. Daraufhin wurde dieses Anliegen nicht weiter über einen Anwalt verfolgt. Es wurden aber immer wieder mit dem Mann Gespräche geführt und auch immer wieder dargelegt, dass ich das Haus gern übernehmen möchte.
Jetzt erzählt mir jemand, man könnte den anderen Miteigentümer "rausklagen", wenn ich dem Richter meine derzeitige Wohnungsituation (sehr, sehr kleine Wohnung...) schildere und auf das Kindeswohl verweise. Dazu muss man sagen, dass der Vater das Haus nur am WE bewohnt. Während der Woche steht das Haus leer. TV kommt wegen hoher Belastung nicht in Frage. Der Mann möchte aus verschiedenen Gründen gern, dass ich und das gemeinsame Kind wieder einziehe. Er verweigert also nicht mein Nutzungsrecht. Nur solange er noch im Haus wohnt, möchte ich natürlich nicht wieder dort wohnen.
Gehört so eine Frage überhaupt zum Familienrecht? Oder gibt es so eine Fragestellung im Mietrecht o.ä.???
Wäre klasse, wenn sich jemand damit auskennt :-))
Danke und viele Grüße
Mich treibt seit einiger Zeit eine Frage um und ich hoffe, dass jemand mehr weiß als ich
Folgende Situation: Mann und Frau (ich:-)) kaufen ein Haus, Eigentumsverhältnisse 50/50, beide stehen im Grundbuch. Darlehen läuft auch auf beide. Haus ist EFH, nicht teilbar. Sind nicht verheiratet, haben ein gemeinsames Kind. KM hat alleiniges Sorgerecht.
Paar trennt sich, wohnt aber noch einige Zeit zusammen, Mutter möchte das Haus gern zu alleinigem Eigentum übernehmen, Mann stimmt dem nicht zu. Die Mutter zieht mit dem Kind aus, Situation war mittlerweile unerträglich.... Mutter klagt bei einem Anwalt für Familienrecht KU ein, da dieser bisher auch nicht gezahlt wurde. Dabei sollte als abgezweigtes Verfahren auch das Thema, wer verbleibt im Haus geklärt werden. Anwältin sagt Mutter, dass Zuweisung der Ehewohnung nicht in Frage kommt, weil die Elten ja nicht verheiratet sind. Evtl. könnte eine Nutzungsvereinbarung über das Gericht getroffen werden. Die Anwältin konnte aber keine detaillierteren Aussagen treffen, da das nicht ihr Fachgebiet ist. Daraufhin wurde dieses Anliegen nicht weiter über einen Anwalt verfolgt. Es wurden aber immer wieder mit dem Mann Gespräche geführt und auch immer wieder dargelegt, dass ich das Haus gern übernehmen möchte.
Jetzt erzählt mir jemand, man könnte den anderen Miteigentümer "rausklagen", wenn ich dem Richter meine derzeitige Wohnungsituation (sehr, sehr kleine Wohnung...) schildere und auf das Kindeswohl verweise. Dazu muss man sagen, dass der Vater das Haus nur am WE bewohnt. Während der Woche steht das Haus leer. TV kommt wegen hoher Belastung nicht in Frage. Der Mann möchte aus verschiedenen Gründen gern, dass ich und das gemeinsame Kind wieder einziehe. Er verweigert also nicht mein Nutzungsrecht. Nur solange er noch im Haus wohnt, möchte ich natürlich nicht wieder dort wohnen.
Gehört so eine Frage überhaupt zum Familienrecht? Oder gibt es so eine Fragestellung im Mietrecht o.ä.???
Wäre klasse, wenn sich jemand damit auskennt :-))
Danke und viele Grüße