Kann man ein alleiniges Nutzungsrecht einklagen??

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    • Kann man ein alleiniges Nutzungsrecht einklagen??

      Hallo zusammen!

      Mich treibt seit einiger Zeit eine Frage um und ich hoffe, dass jemand mehr weiß als ich :)

      Folgende Situation: Mann und Frau (ich:-)) kaufen ein Haus, Eigentumsverhältnisse 50/50, beide stehen im Grundbuch. Darlehen läuft auch auf beide. Haus ist EFH, nicht teilbar. Sind nicht verheiratet, haben ein gemeinsames Kind. KM hat alleiniges Sorgerecht.

      Paar trennt sich, wohnt aber noch einige Zeit zusammen, Mutter möchte das Haus gern zu alleinigem Eigentum übernehmen, Mann stimmt dem nicht zu. Die Mutter zieht mit dem Kind aus, Situation war mittlerweile unerträglich.... Mutter klagt bei einem Anwalt für Familienrecht KU ein, da dieser bisher auch nicht gezahlt wurde. Dabei sollte als abgezweigtes Verfahren auch das Thema, wer verbleibt im Haus geklärt werden. Anwältin sagt Mutter, dass Zuweisung der Ehewohnung nicht in Frage kommt, weil die Elten ja nicht verheiratet sind. Evtl. könnte eine Nutzungsvereinbarung über das Gericht getroffen werden. Die Anwältin konnte aber keine detaillierteren Aussagen treffen, da das nicht ihr Fachgebiet ist. Daraufhin wurde dieses Anliegen nicht weiter über einen Anwalt verfolgt. Es wurden aber immer wieder mit dem Mann Gespräche geführt und auch immer wieder dargelegt, dass ich das Haus gern übernehmen möchte.

      Jetzt erzählt mir jemand, man könnte den anderen Miteigentümer "rausklagen", wenn ich dem Richter meine derzeitige Wohnungsituation (sehr, sehr kleine Wohnung...) schildere und auf das Kindeswohl verweise. Dazu muss man sagen, dass der Vater das Haus nur am WE bewohnt. Während der Woche steht das Haus leer. TV kommt wegen hoher Belastung nicht in Frage. Der Mann möchte aus verschiedenen Gründen gern, dass ich und das gemeinsame Kind wieder einziehe. Er verweigert also nicht mein Nutzungsrecht. Nur solange er noch im Haus wohnt, möchte ich natürlich nicht wieder dort wohnen.

      Gehört so eine Frage überhaupt zum Familienrecht? Oder gibt es so eine Fragestellung im Mietrecht o.ä.???

      Wäre klasse, wenn sich jemand damit auskennt :-))

      Danke und viele Grüße
    • Hallo Otto7,

      Hier sollte ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt "seines Faches" z.B. Fachanwalt für Familienrecht, gemacht werden.

      Das Haus gehört euch beiden.Wer bezahlt die Zinsen/Tilgung?

      Deinem Partner könnte für "seine Hälfte" des Hauses ein Wohnvorteil angerechnet werden.

      Du könntest für " deine Hälfte" des Hauses Miete verlangen.

      Wie alt ist das KInd?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Wir zahlen beide jeweils die Häfte der Kosten, dafür erhalte ich die Hälfte einer zu erzielenden Miete, wenn das Haus vermietet wäre von meinem EXparter. Ist soweit also ganz gut geregelt.

      Mein Kind ist 11 und geht seit einem Jahr auf die weiterführende Schule. Seitdem verschärft sich unsere Wohnsituation. Wir würden das Haus halt eher "benötigen".

      Wieder einziehen kommt für mich - auch weil er sich seit fünf Jahren so uneinsichtig zeigt - nicht in Frage. Da ist neuer Stresss vorprogrammiert. Ich habe bereits zweimal versucht (auch über einen Anwalt mit Mediation) mich mit ihm zu einigen, aber er blockt einfach alles ab. Weil ich weiß, wie kompromisslos er sein kann und ich seine Beweggründe kenne, habe ich an meinen Geldbeutel gedacht und das dann nicht weiter verfolgt.

      Bin jetzt aber am neu überlegen...

      Danke und viele Grüße

      otto7
    • Hallo Otto7,

      euer Auszug ist also schon 5 Jahre her. Ich halte es für ausgeschlossen, dass nach so langer Zeit noch eine Zuweisung der Wohnung erfolgen würde. Selbst, wenn ihr verheiratet gewesen wärt.

      Wenn finanziell alles zu eurer Zufriedenheit geregelt ist (ich hoffe, KU wird inzwischen gezahlt), solltest du dich mit der Situation abfinden. Eine Möglichkeit wäre noch, das Haus zu verkaufen. Das bietet sich an, wenn das Darlehen ausläuft. Oder aber dein Ex übernimmt das Haus und zahlt dir deinen Anteil.

      Was hat die weiterführende Schule mit dem Haus zu tun? Wenn eure jetzige Wohnung zu klein ist und damit schlechte Lernbedingungen bietet, wäre doch ein Umzug möglich.

      Ich wünsch dir ein gutes Händchen bei deinen Entscheidungen!

      Gruß
      Susanne
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