Falsche Angaben beim Zugewinnausgleich

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    • Falsche Angaben beim Zugewinnausgleich

      Hallo,

      im Rahmen des Zugewinnausgleichs habe ich einen sog. Stufenantrag gestellt. Inzwischen haben wir - wenn ich das richtig verstehe - die erste Stufe abgehakt. Sowohl ich als auch mein Noch-Gatte haben Auskunft zum Anfangs- und Endvermögen erteilt. Nun ist es aber so, dass er den Wert seines Hauses meiner Meinung nach viel zu gering angesetzt hat; innerhalb von 8 Jahren hat sich der Wert von 160.000 auf 90.000 verringert. Das ist zwar von einem Gutachter bestätigt, aber ohne eine Begründung für den Wertverlust. Auch ich kann den nicht nachvollziehen, da das Haus in dem Zeitraum immer "verbessert" wurde, und m.W. keine größeren Schäden wie Schwamm oder so vorliegen.

      Außerdem hat er angegeben, dass er in dem Zeitraum nur 30.000 getilgt hat. Das widerspricht allem, was zwischen uns in der Ehe besprochen wurde. Ein großer Teil des Gehalts ging für das Haus drauf, ich schätze ca. 700 monatlich. Alle Steuerrückzahlungen, Geldgeschenke etc. sind als Sondertilgungen verwendet worden, weil es hieß, er wolle die Hypothek so schnell wie möglich ablösen.

      Seine Angaben passen also meiner Meinung nach überhaupt nicht zusammen. Nun soll ich aber schlüssig darlegen, warum diese Angaben falsch sind. Wie kann ich das tun? Beweisen könnte ich das ja nur mit entsprechenden Kontoauszügen und anderen Bankunterlagen (an die jetzt wohl kaum noch kommen werde).

      Kann mir da jemand einen guten Rat geben?

      Vielen Dank im voraus!

      Beate
    • Hallo Beate,


      Die Bank bei welcher der Kredit getilgt wurde, muss dir doch nur einen Kontoauszug ausdrucken aus dem
      hervorgeht,wie hoch die Restschuld ist. (oder ob der Kredit erledigt ist).


      Wer ist denn der Kreditnehmer?


      Bei meiner Bank konnte ich Kontoauszüge (Jahresabschlüsse) für die letzten 15 Jahre erhalten.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Tja, das ist das Problem: ER ist der Kreditnehmer, insofern wird die Bank MIR sicherlich keinen Kontoauszug zur Verfügung stellen.

      Und in der Vermögensaufstellung hat er einfach eine Summe genannt, ohne diese irgendwie zu belegen.

      Diese Angabe wird vom Gericht ja wohl zunächst mal als "richtig" angenommen, es sei denn, ICH liefere schlüssige Hinweise dafür, dass die Angaben falsch sind. Was ohne entsprechende Unterlagen ja nun mal schwierig ist... :(
    • Hallo Beate,

      Tja, das ist das Problem: ER ist der Kreditnehmer, insofern wird die Bank MIR sicherlich keinen Kontoauszug zur Verfügung stellen.
      Dann soll er den neuesten Kontoauszug beibringen.Du hast ein Auskunftsrecht darauf.




      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,

      entschuldige, wenn ich nerve, aber gibt es das auch irgendwo schriftlich? Anscheinend kennen sich weder der Richter (der mich sowieso nicht leiden kann) noch mein Anwalt damit richtig aus. Meinem Rechtsempfinden nach meine ich auch, dass ich ein Recht auf Einsicht in die Konto-Unterlagen habe, aber mir wurde nach dem letzten Gerichtstermin gesagt, ich müsste "triftige Gründe" haben, um weitere Informationen einfordern zu können, und dafür habe ich insgesamt 4 Wochen Zeit ... ?(

      (Gibt es eigentlich einen TÜV für Anwälte ...?) :S

      Grüße

      Beate
    • Du hast....

      Hallo,

      du hast meiner Meinung nach triftige Gruende.

      Behaupte es wurden 700EUR abgezahlt und wenn 700 x 12 x 8 = 67200 vs. 30000 kein triftiger Grund ist ???

      Ausserdem wenn Du Konto Nr. und solche Sachen weisst ruf mal die Bank an die sollen Dir einen Auszug schicken.
      Manchmal sind die Hilfsbereiter als Sie duerften...Probieren!

      Mit freundlichen Gruessen

      Ulrich Herrmann
      Keine Links ... nix mehr!
    • Hallo,

      an deiner Stelle würde ich erst einmal selbst eine Berechnung und Aufstellung fertigen. Den Wert des Grundstücks und Hauses kannst du mit Vergleichszahlen (Bodenrichtwerte, beim Bauamt anrufen) deiner Gemeinde oder Stadt ermitteln. Du kannst den örtlichen Immobilienmarkt studieren, Vergleichsobjekte suchen und die Entwicklung in den letzten Jahren anhand Vergleichszahlen dokumentieren. Dann würde ich sämtliche Reparaturen, die ihr in den letzten Jahren am Haus habt machen lassen, mit dem ungefähren Betrag auflisten.

      Ich würde ebenfalls eine Aufstellung über mögliche Zins- und Tilgungszahlungen erstellen und diese den Zahlen deines Exmannes gegenüberstellen.

      Wenn deine ordentlich dargestellten Zahlen erheblich von den Zahlen deines Mannes abweichen, wird der Richter Belege von beiden Seiten anfordern müssen. Allerdings sollte deine Aufstellung glaubhaft und mit Belegen, auch wenn sie allgemeiner Natur sind, z.B. Entwicklung der Immobilien in der Region (finden sich immer wieder in den Zeitungen oder Makler befragen), gut belegt sein. Nur zu sagen, dass die Behauptungen deines Mannes aufgrund deines Gefühles nicht stimmen können, ist etwas wenig.

      Allerdings verstehe ich die Rolle deines Anwalts nicht. Bei diesem würde ich deutlich anfragen, ob und warum er keine Möglichkeiten sieht die Angaben deines Exmannes überprüfen zu lassen.



      Grüße!