Hallo,
wie ist es denn, wenn die 21-jährige Tochter, die seit Oktober 2011 studiert bei ihrem Lebensgefährten, der voll verdient wohnt?
Sie selbst verdient 225,-€ durch einen Job, bekommt Bafög und wohnt bei/ mit ihrem Freund zusammen...
Ist das nicht ein eheähnliches Verhältnis? Und muss der Vater, wenn die Tochter in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, weiterhin Unterhalt für sie zahlen?
Wie kann man hier eheähnliches Verhältnis definieren und was hat das unterhaltsmäßig für eine Bedeutung?
Uwe
wie ist es denn, wenn die 21-jährige Tochter, die seit Oktober 2011 studiert bei ihrem Lebensgefährten, der voll verdient wohnt?
Sie selbst verdient 225,-€ durch einen Job, bekommt Bafög und wohnt bei/ mit ihrem Freund zusammen...
Ist das nicht ein eheähnliches Verhältnis? Und muss der Vater, wenn die Tochter in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, weiterhin Unterhalt für sie zahlen?
Wie kann man hier eheähnliches Verhältnis definieren und was hat das unterhaltsmäßig für eine Bedeutung?
Uwe