Eheähnliches Verhältnis - wie lässt es sich beweisen?

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    • Eheähnliches Verhältnis - wie lässt es sich beweisen?

      Hallo zusammen,

      möchte euch mit zwei Fragen konfrontieren, die von Gerichten sehr unterschiedlich wahrgenommen und entsprechend entschieden werden.

      Welche Erfahrungen habt ihr gemacht:

      Wie konntet ihr ein eheähnliches Verhältnis beweisen?

      Nach welchem Zeitraum hat das Gericht ein eheähnliches Verhältnis angenommen?
      Mit besten Grüßen<br>
      Josef Linsler <hr>
      <br><br>
      <hr>

    • Gemeinsames Haus

      Bei mir lief es recht einfach: Die Ex lebte mit ihrem Holden in einem Haushalt zusammen, behauptete aber, es sei nix Eheähnliches. Daher kassierte sie weiter EU.

      Irgendwann bat sie mich, den Unterhalt früher zu überweisen, weil ihr Vermieter die Miete früher haben wolle jeden Monat.

      Das war die 'Verar... des Jahres
      :cursing: , denn kurz darauf bekam ich auf offener Straße einen Tipp vom früheren Vermieter der beiden (der mit ihnen noch eine Rechnung offen hatte), dass sie bei der Kündigung gesagt hätten, sie hätten sich zusammen ein Haus gekauft und würden da nun einziehen.

      Also beauftragte ich meinen Anwalt, der Sache nachzugehen. Mir wollte das Grundbuchamt nicht erzählen, auf wessen Namen das Haus lief, bei ihm haben sie sofort die Info rausgerückt - das Haus hatten die Ex und ihr Holder miteinander gekauft, und miteinander dafür einen langfristigen Kredit aufgenommen.

      Das reichte locker aus als Beleg für das auf Dauer angelegte Verhältnis, und sie bekam einen netten Brief, dass der EU ab August (also mit einer Übergangszeit von zwei Monaten) eingestellt werde.

      Das wartete sie ab, und als dann wirklich kein Geld mehr kam, haben die beiden, die ja nix Festes miteinander hatten angeblich, wenige Tage später geheiratet.
      :D
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