Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

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    • Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Zusammen,

      ich habe seit August 2011 kein regelmäßiges Einkommen mehr ( Selbstständig ) und werde aller voraussicht zum 01.03.2012 kostendecken Einnahmen erzielen. Bis Dato lebe ich vom Ersparten und von einem privaten Kredit den
      ich erhalten habe.
      Ich habe bis Dato immer noch jeden Monat € 638,-- für meine beiden Töchter
      18 und 14 Jahre alt bezahlt, aber jetzt ist wenn sich an meiner finanziellen
      Situation, mein Limit erreicht.
      Meine Ex hat kein Verständnis für meine Situation.
      Wie gehe ich am besten vor, wenn ich den KU reduziere oder ersteinmal aussetze bis sich meine Situation verbessert hat.
      Ich möchte ja zahlen - aber wenn es nicht geht.
      Tomi
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Tom,

      du hast also bisher den Mindestunterhalt (Stufe 1, DT) bezahlt, und ich gehe mal davon aus, dass darüber auch ein Titel besteht (Jugendamtsurkunde oder Gerichtsurteil). "Mindestunterhalt" bedeutet, dass du diesen auf jeden Fall deinen beiden Töchtern schuldest. Zumindest für die jüngere besteht die sogenannte erhöhte Erwerbsobliegenheit (vermutlich auch für die 18jährige, soweit sie noch eine allgemeinbildende Schule besucht und bei einem Elternteil lebt). Das bedeutet für dich, dass du mit Berufung auf deine Selbstständigkeit, bei der du keine kostendeckenden Einnahmen erzielst, keine Chance hast, den Unterhalt zu reduzieren oder gar auszusetzen. Wenn Titel existieren, kannst du sofort daraus gepfändet werden und bei einer Unterhaltsklage bzw. einem Prozess würdest du zwangsläufig aufgefordert, deine Selbstständigkeit aufzugeben und einer (oder auch mehrerer) Erwerbstätigkeit(en) nachzugehen oder dich intensivst darum zu bemühen (Bewrbungen, die nachzuweisen wären), die dich in die Lage versetzt, deine Unterhaltspflichten zu bedienen. Solltest du auf eine sogenannte Mangelfallberechnung spekulieren, muss ich davor warnen: das wird dann richtig ungemütlich.
      Es wäre im Augenblick also vor allem an dir, Wege zu suchen, wie du den Mindestunterhalt aufbringen kannst. Mit Verständnis der KM ist ja, wie du schreibst, nicht zu rechnen. Mit Verständnis seitens des Jugendamts oder des Gerichts ebenfalls nicht.
      Ich weiß, dass ist in deiner Situation vielleicht nicht gerade aufbauend, aber so siehts halt aus.

      Gruß
      Kurt
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Tom,
      eine Sache habe ich gestern nicht berücksichtigt:

      Wie sieht es denn mit der Leistungsfähigkeit deiner Ex aus? Arbeitet sie?

      Denn für die volljährige Tochter ist die KM genauso barunterhaltspflichtig wie du.

      Vielleicht ergibt sich hier die Möglichkeit einer UH-Reduzierung, aber da müssten wir Genaueres wissen.

      Gruß

      Kurt
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Kurt,

      stimmt soweit alles. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass für die 18-jährige auch die Mutter unterhaltsverpflichtet ist (das hast Du ja erwähnt) und, soweit das Kind noch privilegiert ist, auch für die Mutter eine erhöhte Erwerbsobliegenheit gilt. Auch sie muss, wenn nicht schon vorhanden, ihre Leistungsfähigkeit herstellen.
      Bei dem Alter der jüngeren Tochter ist eine Vollzeitbeschäftigung durchaus zu erwarten.

      Grüße
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Zusammen,
      hallo Kurt,

      also meine Ex ist vollberufstätig und verdient ca. € 1.700,-- netto mit meinen € 638,-- und den € 380,-- Kindergeld hat Sie ca. € 2.718,-- netto !!!!
      Ein genauer Nachweis Ihrer Verdienstes ist nie erbracht worden.
      Jetz nochmals zu mir: Ich habe keinen Verdienst und kann auch den Unterhalt
      nicht begleichen auch wenn ich bereit da zu wäre.
      Ich bin 52 Jahre alt und soll wenn meine Selbstständigkeit nicht fruchtet wieder in ein Angestelltenverhältnis umswitchen. Sorry wer hat so einen Mist konzipiert. Das ist doch Theorie und fernab jeder Realität. Jetzt zur Praxis....
      Ich habe kein Einkommen, meine Ex € 2.700,-- netto und ich soll trotzdem weiterhin den Unterhalt bezahlen?????
      Hier muss es doch eine Möglichkeit geben wenn aufgrund meines Verdienstes ist nicht mehr in der Lage bin diesen Unterhalt zu zahlen eine Abänderung zu erwirken???
      Muss aufgrund des Verdienstes meiner Ex- Sie nicht Unterhalt an mich zahlen?
      Gerne erwarte ich euere Rückantwort.
      Tomi
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo,

      der KU und das Kindergeld zählt nicht zum Einkommen der Mutter.

      Was hast du vor der Selbständigkeit verdient?

      Sie ist dir nicht zu Unterhalt verpflichtet, da du bisher keinen Unterhalt von ihr benötigt hast und damit nach der Scheidung keine Unterhaltsverpflichtung entstanden ist.

      Allerdings bist du bei priveligierten Kindern und minderjährigen Kindern verstärkt erwerbspflichtig. Insofern gehe ich davon aus, dass ein Gericht dir das alte Einkommen für den KU anrechnen wird. Hier wäre evtl. nur eine Möglichkeit das anders zu berechnen, wenn du gekündigt worden wärst und aufgrund deines Alters bundesweit keine Chance (Beweis: durch Bewerbungen 30/Monat) hättest wieder eine Stelle zu bekommen.

      Allerdings ist die Mutter dem volljährigen Kind auch unterhaltspflichtig.

      Besteht ein Titel? Ist dieser für das 18jährige Kind auf die Volljährigkeit begrenzt? Wenn nicht musst du das Kind anschreiben und um Herausgabe des Titels bitten mit der Info, das beide Elternteile jetzt unterhaltspflichtig sind und du die Unterlagen der Mutter benötigst damit du das berechnen kannst und dann die Berechnung plus deine Unterlagen dem Kind/der Mutter zukommen lassen wirst. damit diese deine Berechnung überprüfen können.

      Sophie
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo,
      bei Selbstständigen wird zur Ermittlung des Einkommens der Mittelwert der letzten drei Jahre herangezogen. Wenn deine Selbsständigkeit kein Einkommen einbringt wird von der erwartet, dass du alles unternimmst um den Mindestunterhalt sicherzustellen, wie du das anstellst ist deine Sache. Aber so einfach kommst du da nicht raus, zur Not musst du eben einen Kredit aufnehmen. Wer sich das ausdenkt und ob das realistisch ist, darauf kommt es nicht an, so sind die Gesetze und die gelten nun mal.

      Richtig ist aber, dass für das volljährige Kind deine Ex ebenfalls barunterhaltspflichtig ist. Zur Ermittlung deines Anteils am Unterhalt muss die Mutter einen Einkommensnachweis erbringen (die letzten 12 Monate, inklusive Steuernachzahlungen usw).
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Tom,

      Kindesunterhalt und Kindergeld sind kein Einkommen deiner Ex! Bedenke bitte, dass bei deinen Zahlbeträgen für die Töchter jeweils der hälftige KG-Betrag abgezogen ist, bzw. bei der Volljährigen sogar der ganze. Und Kindesunterhalt ist, wie der Name ja schon sagt.....

      Was aber den UH für deine Große anbelangt, sieht es ja schon so aus, dass deine Ex hierfür auch leistungsfähig ist und du weniger zahlen müsstest. Aber um das genauer beurteilen zu können, wären genauere Angaben nötig.



      Original von tom2606
      Ich habe kein Einkommen, meine Ex € 2.700,-- netto und ich soll trotzdem weiterhin den Unterhalt bezahlen?
      Hier muss es doch eine Möglichkeit geben wenn aufgrund meines Verdienstes ist nicht mehr in der Lage bin diesen Unterhalt zu zahlen eine Abänderung zu erwirken?


      Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich und zwar per Abänderungsklage. Aber, wie schon angemerkt, wird das für dich eher ungemütlich. Du bist nun mal für den Unterhalt deiner Kinder zuständig und musst alles unternehmen, um wenigstens den Mindestbetrag aufzubringen.

      Original von tom2606
      Muss aufgrund des Verdienstes meiner Ex- Sie nicht Unterhalt an mich zahlen?


      Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?


      Gruß Kurt
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Zusammen,

      danke für die Info´s aber der Inhalt ist für mich nicht Schlüssig!!!!

      Ich verstehe die Vehemenz nicht mit der mir, als Unterhaltsverpflichtender, das alles mitgeteilt wird. Also du hast, du hast und nochmals du hast, und ich sage jetzt.... wenn ich kein Einkommen habe und auch keinen Job bekomme,
      dann bekomme ich auch kein Kredit und wenn ich Hartz4 beziehe oder einen Verdienst an der Pfändungsuntergrenze dann brauche ich keinen Unterhalt bezahlen, denn ich kann meine körperliche Existenz und Leistungsfähigkeit nicht gefährden - denn ich muss ja den Unterhalt für meine Kinder bezahlen...
      Tschuldigung das ist für mich mehr als realistätsfremd.
      Ich bin bereit - wenn ich die finanzielle Möglichkeit habe- den Unterhalt zu bezahlen -
      Ich habe durch die Verschwendungssucht meiner Ex-Frauen mein Vermögen verloren und soll jetzt auch noch mein Leben verlieren oder verkaufen
      damit ich den KU bezahlen kann - was wäre wenn ich arbeitslos würde
      und ich wäre noch in einer Beziehung mit meiner Ex.
      Das ist Menschenunwürdig - und ich werde das beizeiten meinen Kindern
      wozu ich in meiner Situation gezwungen werden soll - denkt man hier auch
      an die gemeinsamen Kinder oder soll man mit diesen Gesetzten zur Altersarmut oder in den Suizid gezwungen werden.
      Pfändungsuntergrenzen sind nur ein Schutzmichanismus.
      Tomi
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Kurt,


      sorry bist du Pro Mann oder Negativ Mann -hallo ????

      Was soll diese " Bemerkung " zu Unterhalt meiner Gattin an mich zahlen - das ist doch nicht dein Ernst????
      Ja mein voller Ernst -meine Ex hat ca. € 2.800,-- netto zur Verfügung und ich nage am Hungertuch - weist du eigentlich wie hoch der Durchschnittsnettoverdienst in Deutschland netto ist???
      Du lebst also nach der Devise der eine nichts der ander alles??? Was soll das???
      Tomi
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Tom,

      bei allem Verständnis für Deine Lage und Verbitterung: Kurt hat Dir lediglich die Rechtslage erklärt, ohne dabei Pro oder Contra Mann/Frau zu erwähnen.

      Wenn deine Exfrau 1700 € netto verdient, muss sie für die 18-jährige anteilig Unterhalt bezahlen. In Deinem Fall ist es eventuell sogar möglich, dass sie den Löwenanteil tragen muss.
      Steh auf und wehre Dich mit den gültigen Rechtsmittel und versinke nicht in Selbstmitleid.

      Grüße
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Tom,

      Original von tom2606
      sorry bist du Pro Mann oder Negativ Mann -hallo ?


      Was hast du davon, wenn ich ins selbe Horn blase wie du und mich nur zustimmend äußere? Ich weiß sehr wohl, wie es sich anfühlt, in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht zu sein, während es der Ex gar nicht mal so schlecht geht. Aber das tut hier doch nix zur Sache. Du wolltest wissen, ob und welche Möglichkeiten es gibt, die UH-Verpflichtungen zu ändern. Und ich hab versucht dir sachlich darzustellen, wie es damit aussieht. Deswegen bin ich doch weder Männerfeind noch Feminist.

      Original von tom2606
      Was soll diese " Bemerkung " zu Unterhalt meiner Gattin an mich zahlen - das ist doch nicht dein Ernst?
      Ja mein voller Ernst -meine Ex hat ca. € 2.800,-- netto zur Verfügung und ich nage am Hungertuch - weist du eigentlich wie hoch der Durchschnittsnettoverdienst in Deutschland netto ist?


      Sophie hat dir oben die Rechtslage dargelegt:

      Original von Sophie6
      Sie ist dir nicht zu Unterhalt verpflichtet, da du bisher keinen Unterhalt von ihr benötigt hast und damit nach der Scheidung keine Unterhaltsverpflichtung entstanden ist.


      Ic h würde genau dasselbe wie zu dir hier einer Frau sagen, die von ihrem Ex Jahre nach der Scheidung plötzlich Unterhalt verlangt, weil sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.

      Original von Sophie6
      Du lebst also nach der Devise der eine nichts der ander alles? Was soll das?


      Da kann ich nur wieder schreiben: Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?
      Denk mal nach: Warum äußere ich mich wohl in einem Forum wie diesem? Weil ich als verkappter Feminist den scheidungsgeschädigten Männern eins reinwürgen will? Nee, oder?

      Gruß
      Kurt
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Zusammen,

      sorry, ich möchte hiermit die Schärfe aus der Diskussion und den Tips herausnehmen - Ihr habt wohl recht - aber muss ich das alles akzeptieren???
      o.K. genug damit.
      Tatsache ist, wenn sich meine finanzielle Situation sich nicht verändert wird werde ich wohl die von Euch vorgeschlagenen Mittel in Angriff nehmen - peinlich aber wahr - werde morgen erst einmal meinen RA kontakieren, und mal hören was er mir so vorschlägt - ich halte Euch auf dem laufenden.
      Es ist für mich schwer nachzuvollziehen- wenn man vollständig die Hosen runterlässt, ohne wenn und aber- und die Situation dann klar ist- man ist fast pleite - das eigene Leben muss neu geordnet werden - damit man überlebt-
      zuerst der KU in Betracht gezogen werden muss - dein eigenes Leben ist also nichts mehr wert sondern nur noch das Leben deiner Kinder und deiner Ex.
      Ich werde das beizeiten mit meinen Kiddy´s diskutieren und werde Euch auch das Ergebnis mitteilen.
      Mehr als frustrierend ist es trotzdem -wenn man durch sein Ex mental und finanziell runiert ggf. in die Altersarmut gedrückt wird - und quasi als Mann keine Rechte mehr hat - sonder nur noch an seine KU zu denken hat -
      sorry hier stimmt doch was nicht, oder????
      Tomi
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Tom,

      der Gesetzgeber hat den KU vor fast allem anderen gestellt. Dies aus dem Grund weil Kinder nicht in der Lage sind sich selbst zu unterhalten.

      Und er hat auch gesagt, dass der betreuende Elternteil nur barunterhaltspflichtig wird bei minderjährigen Kindern wenn er mindestens das doppelte des eigentlich barunterhaltspflichtigen erwirtschaftet (ohne KU und Kindergeld da dies den Kindern zusteht).

      Insofern muss der barunterhaltspflichtige im Zweifelsfall bis zum Selbstbehalt KU zahlen und dafür muss er seine Zahlen auf den Tisch legen. Das geht mir nicht anders als dir.

      Wie gesagt: wenn du deinen Job verloren hättest und keinen mehr bekommen würdest und du deshalb die Selbständigkeit bekommen hast, das wäre eine andere Ausgangslage, dann müsstest du aber die vermutlich erhaltene Abfindung auch für den KU einsetzen.

      Und du hast bisher noch nichts geschrieben warum du jetzt selbständig bist.

      Sophie
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Zusammen,

      hier ist etwas nicht korrekt rübergekommen.
      Ich bin seit 22 Jahren Selbstständig, aber ich habe das Unternehmen im August 2011 aus Interna wechseln müssen, und bis zum heutigen Tage keine
      neue Tätigkeit mit Festgehalt.
      Meine Ex hat bis heute nicht einmal Ihren Verdienst offengelegt - Sie ist
      damals von einer 1/2 Stelle auf Vollzeit umgestiegen, sowie unser Unterhaltsvergleich geschlossen war, Sie bekam damals auch noch EU.
      Aber wie gesagt, bis Dato habe ich keine aktuelle Verdienstbescheinigung von Ihr erhalten. Sie sprach aber einmal von ca. € 1.700,-- kann auch mehr sein-
      als Sekretärin der Geschäftsleitung.
      Warum ich jetzt so penetrant reagiere - die Kinder werden eine Klassenfahrt
      unternehmen - das kostet für Beide ca. € 750,--. Meine Ex wusste das
      seit über einem Jahr - und jetzt ist Sie nicht in der Lage den Betrag aufzubringen -und die Kinder könnten dann nicht mitfahren -
      ich soll das bezahlen....
      Und jetzt reicht es......
      Daher möchte ich jetzt einmal wissen ob mein KU so korrekt ist und ob nicht Sie auch einmal Ihre Zahlen offenlegen sollte.
      Tomi
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Tom,

      was die Klassenfahrt anbelangt, ist das ein strittiger Punkt. Einerseits gibt es das Argument, dass es sich um vorhersehbare Ausgaben handelt, die vom UH anzusparen gewesen wären. Ohne jetzt Urteile heraussuchen zu wollen, meine mich aber zu erinnern, dass Gerichte diesem Argument eher folgen, wenn der gezahlte UH deutlich über den Mindest-UH liegt. Das bedeutet in deinem Fall, dass die Chance der Ex vermutlich gar nicht schlecht liegen würden, dass du einen Teil der Kosten übernehmen müsstest, abhängig davon, was ihr jeweils verdient. Auf jeden Fall aber bist du nicht für den vollen Betrag zuständig.

      Original von tom2606
      Daher möchte ich jetzt einmal wissen ob mein KU so korrekt ist und ob nicht Sie auch einmal Ihre Zahlen offenlegen sollte.


      Das wurde dir hier aber schon erklärt. Klar muss sie ihr Einkommen offenlegen, damit der UH für die Volljährige überhaupt korrekt berechnet werden kann. Sie ist, wie du, nun für die 18-Jährige barunterhaltspflichtig.

      Gruß

      Kurt
      Kurt
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Zusammen,
      hallo KurtKurt,

      habe jetzt einen Termin bei meinem RA in der nächsten WE und dann werden wir mal schauen zu welchem Ergebnis wir kommen - ich informiere Euch.

      Tatsache ist aber auch, das immer noch mit zweierlei Maß agiert wird.

      Ich kann arbeitslos werden in einer intakten Familie und dann müssen sich alle einschränken oder alternativen finden - hier heißt es gemeinsam eine Lösuang finden.
      In meinem Fall - als geschiedener Verlierer - habe ich keine Möglichkeit.

      Auf Nachfrage an meine Ex, Ihren Verdienst offenzulegen und ggf. unserer gemeinsamen 18jährigen Tochter Unterhalt zu zahlen kommt nur als
      Antwort: " Sie wohnt bei mir und wenn du das verlangst fliegt Sie raus wenn Sie 18 wird ( also in 4 Monaten ). Ihren Verdienst wird sie auf keinen Fall offenlegen, im Gegenteil sie möchte noch mehr Unterhalt - weil Sie jetzt schon mit Ihrem Gesamteinkommen nicht über die Runden kommt.
      Jetzt seid Ihr wieder dran.
      Tomi
    • RE: Kindesunterhaltszahlung ohne Einkommen

      Hallo Tom,

      mit dieser Haltung wird deine Ex aber nicht durchkommen.

      Original von tom2606
      Auf Nachfrage an meine Ex, Ihren Verdienst offenzulegen und ggf. unserer gemeinsamen 18jährigen Tochter Unterhalt zu zahlen kommt nur als
      Antwort: " Sie wohnt bei mir und wenn du das verlangst fliegt Sie raus wenn Sie 18 wird ( also in 4 Monaten ). Ihren Verdienst wird sie auf keinen Fall offenlegen, im Gegenteil sie möchte noch mehr Unterhalt - weil Sie jetzt schon mit Ihrem Gesamteinkommen nicht über die Runden kommt.


      Sie wird ja nicht weniger barunterhaltspflichtig, wenn sie die Große rausschmeißt. Und ihr Einkommen muss sie offenlegen.

      Aber: Nicht du verlangst von ihr UH für die Große zu zahlen, sondern das ist dann Sache der volljährigen Tochter.

      Gruß

      Kurt