taucht ein Titulierung des Kindesunterhalts in der Schufa auf?

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    • taucht ein Titulierung des Kindesunterhalts in der Schufa auf?

      Hallo,

      ich habe folgenes Problem. Mein Ex-Mann und ich sind seit mittlerweile 4 Jahren getrennt, seit knapp einem Jahr geschieden. Seit mehr als zwei Jahren habe ich keinen Kindesunterhalt für unsere gemeinsame, mittlerweile 8 jährige Tochter bekommen. Das war für ein Jahr lang so vereinbart unter uns beiden aber danach ist auch nichts mehr gekommen. Ich habe mich diesbezüglich immer wieder vertrösten lassen und guten Willen gezeigt, wollte auch wegen unserer Tochter keinen Streit, da das die Kinder immer mitbekommen und darunter leiden. Irgendwann ist aber Schluss und ich bin jetzt zum Jugendamt gegangen, weil mein Ex-Mann keinerlei Anstalten gemacht hat, den Unterhalt jemals wieder zu bezahlen. Ich muss dazu sagen, er trägt unsere gemeinsamen Schulden, weil wir kurz vor der Trennung ein Haus zusammen gebaut haben, aber er wohnt auch dort mit seiner neuen Frau. Um unsere Tochter kümmert er sich gut und ich kann mich hier überhaupt nicht beklagen, läuft alles prima. Aber der Unterhalt ist das leidige Thema - nach Langem Hin- und Her und jetzt auch Streit habe ich ihn jetzt endlich schriftlich in Verzug gesetzt und ihm gesagt, ich werde das alles ans Jugendamt übergeben, wenn er den Unterhalt nicht tituliert (bin mit einem statischen Titel einverstanden mit einem unter uns vereinbarten Betrag).
      Jetzt ist er auch bereit, diese Titulierung zu machen und hat einen Termin beim Jugendamt - aber: er meinte, das würde dann in der Schufa drinstehen? Ist das so? Ich denke, das taucht doch erst in der Schufa auf, wenn er den Unterhalt mal nicht bezahlt und diese Schuld eingefordert wird, oder? Kann man das irgendwo nachlesen? Ich müsste was in der Hand haben, was ich ihm zeigen kann, sonst fängt das Theater wieder von vorne an.

      Danke für Eure Hilfe und Tips,

      Gruss
      Nina 2011
      Nina2011
    • RE: taucht ein Titulierung des Kindesunterhalts in der Schufa auf?

      Hallo Hemshöfer,

      ich weiss, dass man mir das schon mal in einem früheren Beitrag gesagt hat aber ist das irgendwo fest verankert, damit ich das meinem Ex-Mann schwarz auf weiss belegen kann? Anders glaube er mir das nicht. Ich kann seinen Bedenken bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen, dann nächstes Jahr wollen wir es nochmals versuchen, dass er unser gemeinsames Haus dann zusammen mit seiner neuen Frau übernimmt, damit ich aus der Kreditschuld entlassen werde und wenn dann ein negativer Eintrag in der Schufa steht, haben wir wohl schlechte Karten.
      Nina2011
    • RE: taucht ein Titulierung des Kindesunterhalts in der Schufa auf?

      Meines Wissens kann ein Schufa-Eintrag nur dann erfolgen, wenn aus einem solchen Titel zwangsvollstreckt wurde.
      Abgesehen davon, bei minderjährigen Kindern besteht ein gestezlicher Anspruch auf eine Titulierung, dagegen kann man sich gar nicht wehren. Neben einer Jugendamtsurlunde ist auch eine Titulierung beim Notar möglich, die kostet dann aber den Unterhaltspflichtigen Geld.
    • RE: taucht ein Titulierung des Kindesunterhalts in der Schufa auf?

      hy , das ist mal wieder eine totale Überschätzung einer Titulierung !

      gerade eine freiwillige Titulierung ist nix schlimmes ! Dient der Sicherheit des Berechtigten. Und ist nur eine Festschreibung von dem, was dem Berechtigten eh zusteht.

      bei einer Gewährung eines Kredites wird ein seriöser Kreditgeber auf jeden Fall die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers untersuchen. Dazu gehören auch die familiäre Situation, die daraus entstehenden Verpflichtungen.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • RE: taucht ein Titulierung des Kindesunterhalts in der Schufa auf?

      OK - danke für Eure Argumente - ich habe ihm auch klargemacht, dass er sich gegen diese Titulierung nicht wehren kann und dass das wirklich nicht der Schritt zur Inquisition ist. Ich hoffe, ich werde ihn beim nächsten Zusammentreffen davon überzeugen können - mit Hilfe Eurer zusätzlichen Argumente
      Nina2011