Hallo alle zusammen,
bin ganz neu hier und habe direkt eine Frage:
Meine noch-Frau hat die Scheidung durch Anwältin beauftragt. Diese beantragt Verfahrenskostenhilfe. Das Gericht lehnt ab. Anschließend bekomme ich einen Brief der Anwältin, dass ich einen Verfahrenskostenvorschuss zu bezahlen habe. Dafür lässt sie mir 5 Tage Zeit, sonst würde meine Frau diese Zahlung durch Eilverfahren erwirken.
Ein Jahr vorher habe ich mit meiner noch-Frau einen Notarvertrag geschlossen, der alles, von Kindesunterhalt über Übergang des Hauses bis zum Verzicht auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt beinhaltet.
Ich wollte eine einvernehmliche Scheidung, habe keinen Anwalt und möchte auch eigentlich keinen.
Jetzt die eigentliche Frage:
Durch den Notarvertrag hat meine noch-Frau ja auf sämtliche Unterhaltsforderungen, die sie selber betreffen, verzichtet. Bin ich dann überhaupt verpflichtet diesen Vorschuss zu zahlen, da ich ihr gegenüber ja keine Unterhaltspflicht mehr habe, oder bin ich dazu nach wie vor rechtlich verpflichtet?
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten
Rainer
bin ganz neu hier und habe direkt eine Frage:
Meine noch-Frau hat die Scheidung durch Anwältin beauftragt. Diese beantragt Verfahrenskostenhilfe. Das Gericht lehnt ab. Anschließend bekomme ich einen Brief der Anwältin, dass ich einen Verfahrenskostenvorschuss zu bezahlen habe. Dafür lässt sie mir 5 Tage Zeit, sonst würde meine Frau diese Zahlung durch Eilverfahren erwirken.
Ein Jahr vorher habe ich mit meiner noch-Frau einen Notarvertrag geschlossen, der alles, von Kindesunterhalt über Übergang des Hauses bis zum Verzicht auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt beinhaltet.
Ich wollte eine einvernehmliche Scheidung, habe keinen Anwalt und möchte auch eigentlich keinen.
Jetzt die eigentliche Frage:
Durch den Notarvertrag hat meine noch-Frau ja auf sämtliche Unterhaltsforderungen, die sie selber betreffen, verzichtet. Bin ich dann überhaupt verpflichtet diesen Vorschuss zu zahlen, da ich ihr gegenüber ja keine Unterhaltspflicht mehr habe, oder bin ich dazu nach wie vor rechtlich verpflichtet?
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten
Rainer