Verfahrenskostenvorschuss rechtens?

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    • Verfahrenskostenvorschuss rechtens?

      Hallo alle zusammen,

      bin ganz neu hier und habe direkt eine Frage:


      Meine noch-Frau hat die Scheidung durch Anwältin beauftragt. Diese beantragt Verfahrenskostenhilfe. Das Gericht lehnt ab. Anschließend bekomme ich einen Brief der Anwältin, dass ich einen Verfahrenskostenvorschuss zu bezahlen habe. Dafür lässt sie mir 5 Tage Zeit, sonst würde meine Frau diese Zahlung durch Eilverfahren erwirken.

      Ein Jahr vorher habe ich mit meiner noch-Frau einen Notarvertrag geschlossen, der alles, von Kindesunterhalt über Übergang des Hauses bis zum Verzicht auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt beinhaltet.

      Ich wollte eine einvernehmliche Scheidung, habe keinen Anwalt und möchte auch eigentlich keinen.

      Jetzt die eigentliche Frage:

      Durch den Notarvertrag hat meine noch-Frau ja auf sämtliche Unterhaltsforderungen, die sie selber betreffen, verzichtet. Bin ich dann überhaupt verpflichtet diesen Vorschuss zu zahlen, da ich ihr gegenüber ja keine Unterhaltspflicht mehr habe, oder bin ich dazu nach wie vor rechtlich verpflichtet?

      Ich hoffe auf hilfreiche Antworten ;)
      Rainer
    • RE: Verfahrenskostenvorschuss rechtens?

      Hallo Rainer,
      kann Dir Deine Frage juristisch nicht beantworten. Aber wenn das schon so losgeht, solltest Du Dir doch schnellstens (!) einen eigenen Anwalt besorgen! Der Ex-Anwalt meiner Ex-Frau hat mal gesagt, wer einen solchen Streit mit einem Antrag auf Verfahrenskostenvorschuss beginnt, dokumentiert damit dass er nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist.
      Ich würde an Deiner Stelle davon ausgehen, dass das Thema "einvernehmliche Scheidung" vom Tisch ist. Sie verlangt jetzt doch nichts anderes, als dass Du ihr den Prozeß gegen Dich finanzierst.

      Viel Erfolg wünscht das
      SO
      Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt! (Jennifer Rostock)
    • RE: Verfahrenskostenvorschuss rechtens?

      Hallo Herbieg,
      auch ich weiß leider nicht, wie die Sache rechtlich geregelt ist.
      Allerdings höre bzw. lese ich das erste Mal, dass nicht derjenige Gerichtskostenvorschuss zahlen muss, der die Scheidung einreicht, sondern der andere Verfahrensbeteiligte.
      Es könnte sich um den (plumpen?) Versuch einer Anwältin handeln, die eigene Mandantin finanziell zu entlasten. Mir gefällt auch nicht die doch sehr deutliche "Drohung".
      An deiner Stelle würde ich es darauf ankommen lassen und abwarten. Nachteile können dir dadurch wohl nicht entstehen.

      Grüße
      ein Mann
    • RE: Verfahrenskostenvorschuss rechtens?

      Hallo Rainer,

      offensichtlich verdienst Du deutlich mehr als Deine Ehefrau, so dass diese evtl. einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen Dich haben könnte. Hierzu gehört dann neben dem Verfahrenskostenvorschuss auch die Kosten des Anwalts. Ob ein solcher Anspruch besteht wäre daher zu prüfen.

      Übrigens, soweit Du schreibst, dass ihr im Rahmen einer notariellen Vereinbarung auf Trennungsunterhalt verzichtet hättet, wäre dies rechtlich nicht zulässig, jedenfalls für die Zukunft.

      gruss ad_vocat
    • RE: Verfahrenskostenvorschuss rechtens?

      Hallo Herbieg,


      Durch den Notarvertrag hat meine noch-Frau ja auf sämtliche Unterhaltsforderungen, die sie selber betreffen, verzichtet. Bin ich dann überhaupt verpflichtet diesen Vorschuss zu zahlen, da ich ihr gegenüber ja keine Unterhaltspflicht mehr habe, oder bin ich dazu nach wie vor rechtlich verpflichtet?


      Wenn deine Frau mittellos ist und evtl.staatliche Leistungen in Anspruch
      nehmen muss,dürften diese Vereinbarungen im Notarvertrag hinfällig
      sein.

      siehe auch hier:
      kanzleischmidt.de/familienrech…n/unterhaltsverzicht.html

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

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