Gerichtsvergleich Unterhalt kommt trotzdem nicht

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    • Gerichtsvergleich Unterhalt kommt trotzdem nicht

      Meine bei mir lebende Tochter (16 J.) hat Kindesunterhalt von der Mutter eingeklagt. Bei der Verhandlung im Oberlandesgericht wurde dann ein Vergleich geschlossen. Mutter muss monatlich seit Sept. 2011 Euro 334,00 zahlen und zusätzlich auf den Unterhaltsrückstand (über Euro 3.800,00) monatlich noch einmal Euro 100,00. Sie zahlt aber von Beginn an (Sept. 2011) lediglich Euro 150,00. Ich habe hier den Vergleich als vollstreckbare Ausfertigung. Was machen wir jetzt? An die Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicken mit dem Auftrag der Vollstreckung? Oder kann man Strafantrag wegen Betrug stellen (Sie hält sich ja nicht an den Vergleich). Oder kann man die Gesamtforderung inkl. Rückstand durch Nichtbeachtung des Vergleichs einfordern ? Wir haben die "FAXEN" dicke. Statt Euro 434,00 kommt nur Euro 150,00 rein. Der Rückstand wird dadurch monatlich noch größer. Danke für jeden Tipp. Michael Brand
      Michael Brand
    • RE: Gerichtsvergleich Unterhalt kommt trotzdem nicht

      Hallo Dreimalwe,

      das ist natürlich kein Betrug, sondern schlimmstenfalls Unterhaltspflichtverletzung.
      Ich würde zum GV gehen und eine Gehaltspfändung veranlassen. Allerdings solltest Du das vorher noch mal schriftlich androhen, denn das ist eine sehr unangenehme Sache gegenüber dem Arbeitgeber. Oftmals führt so eine Androhung zum Erfolg.

      Grüße


      ....bevor ich es vergesse: Herzlich Willkommen im ISUV-Forum.