freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

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    • freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Hallo,

      ich möchte evtl. meine Arbeitsstelle (sicherer Arbeitsplatz/Beamter) wechseln. Ich bin 3 Kinder gegenüber unterhaltsverpflichtet (21, 19, 16). Falls ich nun freiwillig eine neue Arbeitsstelle annehme, bei der ich vielleicht weniger verdienen würde (evtl. mehr als 500 €, dafür aber vielleicht DER Traumberuf) muss ich dann weiterhin die bisherigen Unterhaltssätze leisten?
      Gruß
      mabu
    • RE: freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Hallo,

      in Kurts Richtung würde ich auch antworten. Ne, tue ich sogar.

      Der Unterhaltspflichtige darf sein Einkommen nicht selbstverschuldet verringern.

      Tut er das doch, würde ihm weiter das bisherige Einkommen fiktiv unterstellt.

      LG diva
    • RE: freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Ich hab deine Angaben aber noch nicht so ganz verstanden, willst du von Beamtenstelle zu Beamtenstelle wechseln, oder aus der freien Wirtschaft in eine Beamtenstelle? Im letzteren Fall könnte das Argument des sicheren Arbeitsplatzes natürlich ziehen, um ein geringeres Einkommen zu rechtfertigen.
      Und eine andere Frage ist natürlich noch, von welcher Tabellenstufe wir überhaupt reden, und ob es überhaupt zu einer anderen Stufe käme.
    • RE: freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Hallo,

      ich denke, der TS hat die von Dir angesprochenen Punkte bereits in seinem Eingangspost dargelegt.

      ich möchte evtl. meine Arbeitsstelle (sicherer Arbeitsplatz/Beamter) wechseln


      mabu hat demnach zur Zeit eine Beamtenstelle inne.

      und ob es überhaupt zu einer anderen Stufe käme


      bei der ich vielleicht weniger verdienen würde (evtl. mehr als 500 €, dafür aber vielleicht DER Traumberuf)


      Bei 500€ weniger wäre auf jeden Fall eine Stufe weniger.

      Die Bemerkung mit dem Traumberuf schließt m.M.n. einen Wechsel von Beamtenstelle zu Beamtenstelle aus. ;)

      LG diva
    • RE: freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Hallo,

      sorry, ich war ein paar Tage nicht online.

      Also ich bin Beamter (A9) und würde natürlich nicht Beamter unbedingt bleiben wollen, sondern würde gerne in einen Beruf wechseln, wo ich sicherlich erheblich weniger Gehalt bekommen würde bzw. in eine Stufe zunächst gelangen, in der ich nach der Düsseldorfer Tabelle keinen Unterhalt mehr bezahlen müsste. Das ist mein Problem.
      Gruß
      mabu
    • RE: freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Hallo,

      Original von mabu
      Also ich bin Beamter (A9) und würde natürlich nicht Beamter unbedingt bleiben wollen, sondern würde gerne in einen Beruf wechseln, wo ich sicherlich erheblich weniger Gehalt bekommen würde...


      völlig unverständlich.

      Erstens sind bei den erwachsenen Kindern beide ET bar unterhaltspflichtig, und zweitens besteht ggf. die Möglichkeit von Bafög oder BAB.

      Je älter die Kinder werden, umso mehr sinkt die Unterhaltshöhe.

      Und du stehst nacher da, mit weniger Einkommen.....
    • RE: freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Hallo miteinander,

      jetzt muss ich mich doch mal einmischen:

      Kein Richter in Deutschland hätte Verständnis dafür, wenn ein Unterhaltspflichtiger freiwillig seinen sicheren Beamtenstatus aufgeben würde und dann auch noch ganz offensichtlich weniger verdienen würde.
      Da stellt sich mir nicht nur die Frage, ob künftig das alte Einkommen herangezogen würde, sondern ob sich der Fragesteller nicht grob fahrlässig seiner eigenen und der Existenzgrundlage seiner Kinder beraubt.
      Es entsteht ja ein Rattenschwanz von möglichen Risiken für den Pflichtigen, dessen Kinder und natürlich auch für die Allgemeinheit, denen sich der Fragesteller so einfach aus Jux und Dollerei aussetzt.

      Natürlich habe ich jetzt mangels Information nicht berücksichtigt, dass durch den derzeitigen Job eventuell gesundheitliche Belastungen (psychisch und physisch) entsstanden sind, die den Wechsel sinnvoll machen.

      Grüße
    • RE: freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Hallo,

      der Job fordert mich in der Tat und stehe erheblich unter Druck (trotz Gespräche mit Vorgesetzten zur Umstrukturierung). Aber wie das im öffentlichen Dienst mit Mitarbeitergesprächen halt so ist ;-)).

      Der Wechsel wäre aus jetziger Sicht nicht ein "bewusstes Drücken" vor den Unterhaltspflichten, sondern ein rein persönlicher Schritt!
      Die leibliche Mutter geht seit Jahren nicht arbeiten. Ihr muss ich seit Gesetzesänderung keinen Unterhalt mehr bezahlen. Sie geht nach wie vor nicht arbeiten. Eine Arbeitsstelle kann ich ihr selbstverständlich ja nicht zuweisen. Sie bezieht Kindergeld und Wohngeld.

      Das ist für mich eine unbefriedigende Sache, aber wohl nicht änderbar.
      Gruß
      mabu
    • RE: freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Hallo,

      man könnte sich auch versetzen lassen, ggf in eine andere Stadt.

      Fehlendes Einkommen der KM kann ggf. fiktiv angerechnet werden.

      Was ist mit BAB oder Bafög?

      Wohnen die erwachsenen Kinder noch bei der KM oder habe sie eine eigene Wohnung?
    • RE: freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Hallo,

      die Kinder wohnen noch bei der Mutter. Der 21-jährige besucht ein Kolleg für Physiotherapie, der 19-jährige macht wohl in diesem Jahr sein Abitur, die 16-jährige besucht das Gymnasium.

      Einkommen der Kinder liegen momentan wohl nicht vor. Die Entscheidung für den 21-jährigen bzgl. Bafög steht noch aus. Da ich keinen Kontakt zu meinen Kindern habe, sind Klärungen nur immer unter erheblichen Umständen, falls überhaupt, möglich.
      Gruß
      mabu
    • RE: freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Trotz allem, überleg dir das mit dem Aufgeben der Verbeamtung nochmal sehr gut. Ein vermeintlicher Traumjob in der freien Wirtschaft kann sehr schnell zum Alptraum werden (Umstrukturierung, Wechsel des Managements, Schliessung der Abteilung, Insolvenz der Firma etc.). Sowas macht man eigentlich nur, wenn man zumindest in der mittelfristigen Perspektive wenigstens deutlich mehr verdient als im ÖD.
    • RE: freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Hallo,

      Original von mabu
      Die Entscheidung für den 21-jährigen bzgl. Bafög steht noch aus.


      wenn vom Bafög-Amt keine Unterlagen hinsichtlich deines Einkommens
      verlangt werden, wurde wohl kein Bafög-Antrag gestellt.

      Des Weiteren können Bafög-Zahlungen fiktiv auf den Unterhalt angerechnet werden.
      Bafög-Zahlungen vermindern die Unterhaltszahlungen.
    • RE: freiwilliger Wechsel der Arbeitsstelle, weniger Gehalt = weniger Unterhalt?

      Hallo,

      den Bafög-Amt habe ich im November 2011 meine Unterlagen übersandt. Nach schriftlicher Aufforderung per Einschreiben in der letzten Woche, habe ich nun die Antwort: Bescheid liegt vor, kein anrechenbares Einkommen, ABER wie hoch der Anspruch ist, darf man mir ohne Erlaubnis meines Sohnes (will keinen Kontakt, nur Geld) nichts sagen. Ich habe ihn nun per SMS kontaktiert um den Bescheid bzw. die Auskunftserlaubnis zu erhalten. Bin gespannt.

      Mit dem Job ist es halt so eine Sache. Ich würde gerne in einem anderen Bereich tätig sein. Aber mir nähere Gedanken dazu würde ich machen, wenn ich weiß, ich verdiene nur noch so viel, dass ich weniger bzw. keinen Unterhalt mehr zu zahlen habe. Dann könnte ich eben unbefangener an die Sache herangehen.
      Gruß
      mabu