Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

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    • Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo liebes Forum,
      bin geschieden und habe GSR für meine beiden Kinder die bei der KM leben. Seit Trennung keinen Kontakt zu Kindern, ich werde von Ex immer wieder "vorgeführt", Kinder wollen mit mir nichts zu tun haben.

      Jetzt braucht die Große (16J) mich doch: 3 Monate Schüleraustausch USA, sie ist aus einem größeren Kreis ausgewählt worden, beide Eltern müssen zustimmen. Aber wieder mit Tricks und Lügen, ich soll die Kosten übernehmen (trotz KU nach Stufe 9), es wird in rauem Ton gefordert. Sogar meine Tochter kommt an mit Begriffen wie "Sonderbedarf" was deutlich macht, dass dieses Thema schon ausgiebig besprochen wurde, allerdings ohne mich einzubeziehen. Das Finanzielle ist mir eigentlich egal, mir geht es ums Prinzip: zwei Tage (!!!) vor Entscheidung werde ich informiert dass so etwas geplant ist, soll schnell zu einer Unterschrift gedrängt werden, und alles auf Veranlassung der KM die wohl trotz erheblichem Vermögen die Kosten nicht übernehmen will (die sie übrigens aus dem KU, den ich für die Zeit des Austausches zahle, locker tragen könnte, aber sie will mich ärgern und freut sich wenn ich doppelt zahle...). Und natürlich "wenn Du mich liebst würdest Du das jetzt unterschreiben".

      Und ich hab jetzt entschieden, dass ich mich nicht mehr benutzen und ausnehmen lasse, und der ganzen Sache nicht zustimmen werde und auch nichts unterschreibe - auch wenn es weh tut, weil es auf Kosten meiner Tochter geschieht. Kompromißvorschlag von mir (Ex übernimmt in Höhe des von mir für diese Zeit gezahlten Unterhaltes die Kosten) wurde abgelehnt.

      Ob das ganze trotzdem als Sonderbedarf tatsächlich von mir zu tragen wäre ist nur die zweite Frage, die vielleicht irgendwann ein Gericht entscheiden müsste. Die erste ist: muß ich dem Schüleraustausch überhaupt zustimmen? Kann ich verhindern, dass sie fährt? Kann ich gerichtlich gezwungen werden, zuzustimmen?

      Bevor jetzt die Antworten in die falsche Richtung gehen: Ja, es tut mir weh wenn ich es meiner Tochter "versaue", ja ich würde sie gerne fahren lassen und nein, ich will keinen Streit mit der Ex auf dem Rücken der Kinder. Da sich Ex und auch Kinder in den letzten Jahren allerdings extrem destruktiv verhalten haben, hab ich einfach keine Lust mehr, mich permanent ausnutzen zu lassen und trotzdem immer der Depp zu sein. Und ich denke dass beide lernen müssen dass es so nicht geht. Der Buhmann bleibe ich, egal was ich mache.

      Kann sie ohne meine Zustimmung fahren? Kann sie meine Zustimmung erzwingen? Muß ich meine Ablehnung begründen? Ist das Finanzielle an sich schon ein Ablehnungsgrund?

      Beste Grüße vom
      SO
      Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt! (Jennifer Rostock)
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo,

      ich kann deinen Frust sehr gut verstehen.
      Allerdings aus meiner Sicht sind Zustimmung zu dem Austausch und Übernahme der Kosten zwei verschiedene Paar Schuhe.

      Ich gebe dir Recht, dass es unmöglich ist, zwei Tage vor Ablauf der Frist dir die Unterschrift für eine solche Entscheidung abzuverlangen. Die Unterschrift beider Eltern ist sorgerechtlicher Natur, für USA-Aufenthalte Minderjähriger ist das recht streng. Wenn deine Tochter das machen will, unterschreibe. Was bringt dir alles andere?

      Aber: die Unterschrift bedeutet doch nicht, dass du zugleich die Kosten trägst. Das steht doch auf einem ganz anderen Stück Papier.
      Das würde ich wiederum separat klären und das auch schriftlich zum Ausdruck bringen - dass du dem Austausch zustimmst, die Kostenfrage zwischen den Eltern aber noch geklärt werden muss.

      Dann solltest du mit der Ex auch klären, dass du während der 3 Monate keinen Unterhalt zahlen wirst oder nur einen verminderten....

      Also: eher mal versöhnlich sein. Dass du dich ausgenutzt fühlst, ist nachvollziehbar, aber deine Tochter ist offensichtlich von dir entfremdet worden. Das ist Alltag in einem Land, in dem Väter nach Trennung wenig Rechte haben, verheiratet oder nicht, und auch von den Gerichten gerne nur als Melkkuh betrachtet werden.
      Du kannst dir die Liebe des Kindes auch nicht kaufen, das ist klar.
      Ich hatte eine solche Chance nicht und hätte meinem Vater eine ablehnende Haltung nicht verziehen.

      Gruß
      skydiver
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Ich würde auch versuchen, deiner Tochter einen Schüleraustausch zu ermöglichen.
      Allerdings würde ich da klar den Spieß umdrehen und verlangen, daß dafür die Mutter, die anscheinend genug Geld dafür hat die Kosten übernimmt. "Wenn sie eure Tochter liebt". Die Zustimmung kannst du ja davon abhängig machen.
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo Fujuki,
      genau das hab ich gemacht, ist aber abgelehnt worden. "Musst Du doch sowieso alles zahlen, ist Sonderbedarf. Los, unterschreib jetzt endlich", von einer 16-jährigen. Werde mich aber hüten, meine bisherige Ablehnung nur mit dem Finanziellen zu begründen - das würde mir bei Gericht um die Ohren fliegen....Aber im Endeffekt würde ich zustimmen, wenn die Kostenseite gekläärt ist.

      Schöne Grüße vom
      SO
      Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt! (Jennifer Rostock)
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo SO,

      skydiver hat Recht, es sind zwei Paar Schuhe.

      Sorgerecht
      Für den Schüleraustausch ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten erforderlich. Du könntest dich also weigern. Möglich ist aber auch, die Unterschrift durch einen Familienrichter zu ersetzen. Ich denke, du solltest ihr das nicht 'versauen'. Ich höre doch auch deutlich aus deinem Beitrag heraus, dass es dir im Grunde in der Seele weh tun würde.

      Sonderbedarf
      Der ist nicht allein von dir zu tragen. Wenn überhaupt, würde der Sonderbedarf - je nach Einkommenssituation - auf beide Eltern verteilt. In diesem Fall sehe ich aber nicht die Notwendigkeit, überhaupt zu zahlen, da du ausreichend KU zahlst und derartiger Sonderbedarf aus dem KU angespart werden kann. Ein Schüleraustausch kommt nicht von heute auf morgen.

      Gerichtliche Entscheidungen sind nicht einheitlich. Es ist aber zu beobachten, dass bei niedrigem KU (Stufe 1-4) eher von Sonderbedarf auszugehen ist, bei hohem KU eher nicht.

      Meine persönliche Meinung
      Ich würde guten Willen zeigen - trotz der Vorfälle - und mein Einverständnis erklären. Sonderbedarf kannst du ablehnen, KU fließt ja weiter (sonst wird's unlogisch). Darüber hinaus könnte vielleicht ein kleiner Zuschuss (natürlich auf das Konto der Tochter) den guten Willen dokumentieren. ;) Vielleicht ein Päckchen mit einem alternativen Reiseführer für die Gegend, in die sie fährt, eine Liste mit den coolsten Freizeitparks in der Nähe, ein Notfallset mit Telefonnummern (deine, Konsulat, deutschsprachige Rechtsanwälte..)

      Na ja, ich spinn schon wieder. Hab mir nur überlegt, was ich meinen beiden Goldstücken mitgegeben hätte.

      Gruß von
      Susanne
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo Skydiver,
      leider ist die Kostenfrage mit der Zustimmung verbunden: wenn ich zustimme, stimme ich damit auch den Kosten zu, und die darf ich dann höchstwahrscheinlich übernehmen (so meine Anwältin). Und wenn ich nicht bis Montag unterschreibe, bekommt jemand anderes den Platz....Mir sind die Kosten eigentlich egal, mir geht es um das Prinzip. Und wenn es doppelt soviel gekostet hätte, mit einem Kredit hätte ich das auch finanziert bekommen, wäre es mir wert gewesen. Aber ich will das nicht mehr, so lange sich auf der anderen Seite und bei meiner Tochter nichts ändert. Es wurde einfach zu viel auf mir herumgetrampelt.
      Mit der Ex reden geht nicht, nach 3 Jahren Rosenkrieg (und immer noch kein Ende in Sicht) geht da gar nichts. Meine Ex lebt im Reich der Engel, Lichtkörper und Energieströme. Kann sie sich leisten, ich geh ja arbeiten und sorg für das Geld.....

      Danke für Deine Meinung!
      SO
      Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt! (Jennifer Rostock)
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo SO,

      diesen Beitrag hab ich erst nach Abschicken meiner Antwort gelesen. Ich lass ihn mal trotzdem so stehen, er soll dir aber nicht zynisch vorkommen.

      Herjeh, die Sache wird nicht einfacher durch die Reaktion deiner Tochter. Es tut mir sehr leid für dich.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo Susanne,
      danke für den Tip. Aber ob und wann sich ein Familienrichter mit so etwas beschäftigt....wahrscheinlich zu spät dann. Und ja, es tut mir weh. Aber vielleicht tut es mehr weh, wieder einmal den Deppen zu geben.

      Ex arbeitet nicht, also kein Einkommen, nach dem Sonderbedarf zu verteilen wäre...Hab auch keine Lust das gerichtlich klären zu lassen, mit dem Risiko, dass ich dann doch neben dem Unterhalt noch den Sonderbedarf tragen darf. Da sag ich einfach vorher mal "nein", dann stellt sich das Problem nicht. Egoistisch, aber wenn die Ex von vornherein Kostenübernahme erklären würde hätten wir das Thema gar nicht auf dme Tisch.

      Das mit dem Zuschuß, Geschenk usw. ist eine tolle Idee, funktioniert bei uns leider nicht: wir handhaben das so, dass erst ein Geschenk bestellt wird ("die beiden hätten gerne"), und wenn ich es dann zu Weihnachten/Geburtstag schenke bringen sie es aber wieder zurück ("haben wir schon und von Dir wollen wir nichts"). Natürlich würde ich die Sache anders sehen, wenn das Miteinander besser laufen würde. Aber immer nur derjenige sein auf dem man rumtrampelt?

      Schönen Gruß vom
      SO
      Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt! (Jennifer Rostock)
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo SO,

      es tut mir unendlich leid, was du erleben musst. Ich gehöre zu den unverbesserlichen Optimisten, die immer und überall noch eine Chance sehen... Na ja, erfolgreich bin ich damit auch nicht immer. Aber ändern kann ich mich auch nicht.

      Ich wünsche dir zumindest eine Portion Gelassenheit, die das ganze Elend erträgliche macht.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo Susanne,
      danke Dir.

      Bin schon relativ gelassen ("abgehärtet"?), aber trotzdem immer wieder sprachlos. Der Wunsch, dem Kind nicht zu schaden, andererseits aber auch das eigene "Überlebenwollen" - manchmal passt das beides nicht zusammen.

      Und immer die Angst, JETZT den einen Fehler zu machen, der mir das Kind für immer nimmt.... die eine große Chance zu vergeben, die alles wieder gut machen könnte...aber es ist wohl nur eine Illusion. Und solange ich mich wie ein Depp verhalte, und alles mit mir machen lasse, in der Hoffnung dass alles wieder gut wird - solange werde werde ich auch wie ein Depp behandelt.

      Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber.....sie stirbt.

      Schöne Grüße
      SO
      Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt! (Jennifer Rostock)
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo SO,

      weiter oben schriebst du
      Aber im Endeffekt würde ich zustimmen, wenn die Kostenseite gekläärt ist.


      Was spricht dagegen, die Zustimmung genau so zu formulieren. 'Ich stimme zu, erkläre aber ausdrücklich, dass ich keine Kosten für den Schüleraustausch übernehmen werde'.

      Damit hat eure Tochter die Möglichkeit zu fahren und du bist trotzdem nicht der 'Depp', der immer nur zahlen muss.

      Ach ja, hör einfach nicht auf mich. Ich kann's halt nicht lassen. 8 )

      Gruß von
      Susanne
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo SO,

      als Vater einer gleichaltrigen Tochter: das Mädchen würde ich zu mir einbestellen. Mindestens 3 Stunden Zeit mitbringen. In der Zeit würde ich ihr erklären, wie sich ihr Verhalten anfühlt. Ohne ein Minimum an Verständnis und Einsicht würde ich nichts unterschreiben.

      Gruß Prosop
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo So, wenn die Frau (Mutter) nichts verdient, musst du so lange zahlen, bis du nicht mehr leistungsfähig bist. Auch den Sonderbedarf. So habe ich das jedenfalls verstanden.

      So sind die Gesetze.

      Ich lass mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen.

      Ob du freiwillig zahlst oder eventuell einen Gerichtsbeschluß abwartest, bliebt dir überlassen.

      Den Sorgerechtswisch würde ich unterschreiben, bringt dir nichts, wenn du verweigerst.

      Wo ich für dich eine Chance sehe, ist , dass du lernst, die Realität zu akzeptieren- ja, du bist, wie viele Scheidungsväter-der Zahlemann.

      Erst wenn du das akzeptierst, kannst du weitermachen und auf dem aufbauen, was du hast.

      Holger
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo punica,

      Hallo So, wenn die Frau (Mutter) nichts verdient, musst du so lange zahlen, bis du nicht mehr leistungsfähig bist. Auch den Sonderbedarf. So habe ich das jedenfalls verstanden.


      ich bin sicher, das hast du falsch verstanden.

      Wenn du dich auf Urteilssuche begibst, wirst du feststellen, dass Schüleraustausch eher nicht als notwendiger Sonderbedarf angesehen wird. Vor allen Dingen ist das dann der Fall, wenn ausreichend Unterhalt gezahlt wird. Das ist bei SO der Fall.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo,

      ich habe gestern zu einer Zeit geantwortet, in der man eigentlich von einem schneereichen Winter oder sonst etwas Schönem träumen sollte 8 )

      Deshalb noch ein paar Sätze mehr. Ich bin selbst ein kompromissbereiter Mensch und würde meiner Tochter den Auslandsaufenthalt nicht verbauen wollen. Aber hier glaube ich gibt es für die Tochter eine Lernmöglichkeit, die ich ihr nicht nehmen würde. Nämlich dass sie mit ihren Verhaltensweisen erstens nichts erreicht, und dass sie zusätzlich noch jeden Respekt verspielt.

      Wenn sie Weihnachtsgeschenke zurückgibt, soll sie den Weg konsequent gehen. Dann gibt es eben auch sonst keinen Cent mehr als rechtlich zwingend erforderlich.

      Mit dem anmaßenden und respektlosen Verhalten, dass sie gegenüber ihrem Vater an den Tag legt, wird sie später im Berufsleben, in einer Partnerschaft und auch sonst scheitern. Diese Erfahrung kann sie jetzt schon machen, später wird es dramatischer.

      Im übrigen kann ich mir vorstellen, dass sie viel verständiger ist, als es den Anschein hat, dass sie nur nicht aus ihrer Solidarität zur Mutter heraus kann oder möchte. Wenn sie aus einem großen Kreis ausgewählt worden ist, war soziale Kompetenz sicher eines der Kriterien. (war bei meiner Tochter so, sie wurde ebenfalls ausgewählt). Die Schulen möchten nämlich ein positives Bild abgeben, da muss von den Jugendlichen einiges an Anpassung und Toleranz erwartet werden (z.B. sehr religiöse Gasteltern u.a.).

      Ein schwerer Spagat aus Grenzen setzen, die Liebe zum Kind sich bewahren und auch zeigen und dabei die eigenen Interessen noch wahren. Ich drück dir die Daumen, SO!

      Gruß Prosop

      P.S: M.W. gibt es in diesem Forum schon eine Diskussion zum Thema, auch mit Gerichtsurteilen.
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo Scheidungsopfer,

      das mit dem Lerneffekt den es haben kann, wenn man sich wie die Axt im Walde benimmt und trotzdem die Hand aufhält, hast Du sehr schön erklärt. Das kann ich vollstens nachvollziehen.

      Ich glaube aber, wenn Du so argumentierst, dass Du zustimmst wenn Du nichts zahlen musst, wird immer allen im Gedächtnis bleiben, dass es Dir nur ums Geld ging und nicht, dass Du einfach nicht so mit Dir umgehen lässt.

      Ich sage in solchen Fällen einfach immer, dass wenn ich für jeden, der mich nur anruft wenn er was will, ein Brötchen bekäme, längst Bäcker wäre. Das wird in der Regel gut verstanden ;)

      Und außerdem: wenn man es bestimmten Leuten eh nie Recht machen kann weil sie einen für den Ars... halten, dann kann man es wenigstens so machen, dass man selbst in den Spiegel schauen kann. Von daher hoffe ich, dass Du die Kraft hast, Dich nicht beirren zu lassen !

      Lg
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • RE: Schüleraustausch: muß ich zustimmen?

      Hallo Prosop,
      danke für den Tip, hab ich gemacht, endete in "wenn Du mich lieben würdest würdest Du jetzt unterschreiben" sowie "los unterschreib, jetzt sofort, sonst klagen wir das ein". Also keine Unterschrift...

      Schöne Grüße
      SO
      Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt! (Jennifer Rostock)