Hallo geschätze Forianer,
habe erst jatzt fest gestellt, das es seit dem 01.01.2012 neue Leitlinien für das OLG Hamm gibt. Verwundert hat mich, das bei geldwerten Zuwendungen des AG (Firmenwagen) keine Bereinigung der Steuerbelastung durch geführt wird.
Was mich aber noch mehr wundert, das gerade im Bereich Mangelfall viele Positionen hinsichtlich eines zu erwartenden Urteiles des BVG am 25.01.2012 unbesetzt bleiben. Was hat es damit denn auf sich?
Bin zwar heilfroh, kein Mangelfall bei gegenüber 4 unterhaltspflichtigen Kindern zu sein, aber ich denke, das wird schon einige hier interessieren.
Vielen Dank für die Aufklärung.
denker5
habe erst jatzt fest gestellt, das es seit dem 01.01.2012 neue Leitlinien für das OLG Hamm gibt. Verwundert hat mich, das bei geldwerten Zuwendungen des AG (Firmenwagen) keine Bereinigung der Steuerbelastung durch geführt wird.
Was mich aber noch mehr wundert, das gerade im Bereich Mangelfall viele Positionen hinsichtlich eines zu erwartenden Urteiles des BVG am 25.01.2012 unbesetzt bleiben. Was hat es damit denn auf sich?
Bin zwar heilfroh, kein Mangelfall bei gegenüber 4 unterhaltspflichtigen Kindern zu sein, aber ich denke, das wird schon einige hier interessieren.
Vielen Dank für die Aufklärung.
denker5
Wer glaubt das Unterhaltsrecht Recht ist glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten