Zweitfamilie ohne Rechte?

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    • Zweitfamilie ohne Rechte?

      Hallo,
      zu unserer Situation.

      Mein Mann hat 3 Kinder vor unserer Ehe bekommen mit 3 Frauen.
      Sohn jetzt 17, Tochter jetzt 14 und Tochter jetzt 8 Jahre alt.
      Die beiden Großen haben Mütter, die nicht arbeiten und mein Mann hat je nach Einkommen Unterhalt gezahlt. Die beiden haben auch Jahre bei uns gewohnt, die Mütter haben keinen Unterhalt gezahlt. Nun will der große Sohn in eine Jugendwohnung ziehen, weil er nach abgebrochener Schule und Ausbildung keine Pläne hat und wir ihn drängen selber etwas zu tun. Die Tochter ist im Juni zurück zu ihrer Mutter gezogen, wir konnten die Privatschule nicht mehr bezahlen, die Mutter wollte uns nicht dabei unterstützen und nach dem wortlosen Umzug, war auch direkt ein Schreiben vom Anwalt da, dass mein Mann mehr Unterhalt zu zahlen hat, ebenfalls wird mit einem jahrealten Titel gedroht, die die Mutter beim Umzug der Tochter zu uns vom zukünftigen JA in die Hand gedrückt bekommen hat, die kleine Tochter ist regelmäßig bei uns und mein Mann zahlt auch hier anteilig Unterhalt.

      Mein Mann und ich haben einen Sohn, 7 Jahre alt, wir sind schwanger und bekommen unser gemeinsames zweites Kind, wir haben im Januar diesen Jahres gemeinsam ein günstiges Haus auf dem Land gekauft, dass wir selber renovieren und dessen Unterahlt die vorherige Mietzahlung in der Stadt nicht übersteigt. Ich verdiene etwas mehr als mein Mann und möchte nun eine Weile in den Mutterschutz gehen, bei meinem Sohn musste ich wegen Geldmangel sofort wieder arbeiten gehen. Ich verdiene momentan 1700,- mein Mann etwa 1300,- €, sein Eigenbehalt ist momentan um die 1000 € . Uns wird nun von Anwaltseite gedroht, dass mein Mann unter die Mindestgrenze gekürzt wird und ich dann für seinen Unterhalt aufkommen soll. Ich verstehe das nicht, ich komme ja bereits für unsere gemeinsamen Kinder auf, ich bezahle einen größerern Teil der laufenden Kosten, wenn sein Gehalt noch weiter eingekürzt wird, dann habe ich keine Chance mir und meinen Kindern irgendetwas zu bieten geschweige denn unser Haus zu halten. Ist das wirklich rechtmäßig?

      Ich wusste ja, dass ich einen großen Anteil tragen werde, ich habe extra noch studiert, damit ich auch die Chance habe mehr zu verdienen und das klappt ja auch ganz gut, wenn ich jetzt aber für seine Vergangenheit mehr als bisher in die Pflicht genommen werde, dann weiss ich auch nicht mehr weiter. wie kann ich denn meine Kinder schützen? Ich liebe meinen Mann und ich bin ja auch bereit ihn zu unterstützen, aber ich kann doch nicht arbeiten und arbeiten und die Kindsmütter legen die Hände in den Schoß, ich fühle mich mittlerweile richtig ungerecht behandelt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sumsala ()

    • RE: Zweitfamilie ohne Rechte?

      Hallo Sumsala,

      sei erstmal herzlich willkommen beim Isuv Forum.

      Dein Beitrag ist wegen der vielen Zusammenhänge schwer zu lesen. Dennoch will ich versuchen etwas Struktur reinzubekommen. Wenn ich was vergesse frage einfach nochmal nach.

      Das Einkommen der Mütter ist beim Kindesunterhalt für Kinder unter 18 nicht relevant.

      Großer Sohn 17 Jahre Schule abgebrochene Ausbildung
      Ich sehe dort keine Unterhaltsverpflichtung weil nicht in Ausbildung aber Unterhaltsverpflichtung bis zum 18 Geburtstag ist gegeben.

      Tochter 14 und Tochter 8 Jahre alt und euer Sohn 7 Jahre alt.
      Unterhaltsverpflichtung ist gegeben und Unterhaltsverpflichtung aus dem Titel.
      Existiert für alle 3 kinder ein Titel? Und was steht dort drin? Wurden die Unterhaltszahlungen laut Titel geleistet?

      Sohn 17 Tochter 14 und Tochter 8 und euer Kind 7 Jahre und ab Geburt euer neues Kind stehen unterhaltrechtlich gemeinsam auf dem ersten Rang.

      Dein Einkommen spielt hier überhaupt nicht rein (zumindestens im Moment nicht).

      Im Grunde genommen müssten mehrere Unterhaltsberechnungen gemacht werden.

      1. Sohn 17 Tochter 14 Tochter 8 Euer Sohn 7

      2. Sohn 18 (keine Ausbildung oder Schule > Unterhaltsanspruch nicht gegeben) Tochter 14 Tochter 8 und Sohn 7

      3.Sohn 18 (keine Ausbildung oder Schule > Unterhaltsanspruch nicht gegeben) Tochter 14 Tochter 8 und Sohn 7 + neues Baby

      Liefere bitte folgende Infos damit wir helfen können.

      Einkommen Vater Netto/ Brutto /Jahr
      Besteht eine Altersvorsorge bzw. Immobilienkredit?
      Berufsbedingte Aufwendungen.
      Angaben über exisitierende Titel für alle Kinder Betrag/ Befristung
      Angaben über die aktuellen bzw. geleisteten Zahlungen
      Welches OLG ist zuständig?

      Viele Grüße

      Holger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Holger654321 ()

    • RE: Zweitfamilie ohne Rechte?

      Lieber Holger,

      schonmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort und die Strukturierung. So unstrukturiert mein Beitrag ist, so unstrukturiert fühlt sich auch unsere Situation an.

      Der Anwalt, dessen Beratung ich in Anspruch nahm, konnte mir nicht wirklich weiterhelfen.

      Ich werde versuchen die Fragen zu beantworten, wenn ich wieder Zuhause bin.

      Ich wusste z.B. nicht, dass keine Unterhaltspflicht besteht, wenn der Sohn 18 ist und nicht in Ausbildung steckt, auch nicht, wenn er dann auf Leistungen vom Amt angewiesen wäre? Wer würde denn die Jugendwohnung bezahlen? Werden da die Eltern nicht in die Verpflichtung genommen?

      Ich wusste auch nicht, dass unser Sohn den gleichen Anspruch hat, meine Information war, dass nach Geburtsjahr gegangen wird. Mir wurde mal gesagt, dass die gemeinsamen Kinder ja gezeugt wurden, obwohl bekannt war, dass mein Mann bereits Kinder hat. Das wäre quasi mein Pech.

      Viele Grüße und vielen Dank schonmal.
      Sumsala.
    • RE: Zweitfamilie ohne Rechte?

      Hallo,

      die Kinder stehen alle im ersten Rang.

      Wenn der Vater nur 1300 netto hat bereinigt? dann ist ein Mangelfall.

      Entsprechend muss der Rest 1300-950 (Selbstbehalt) auf alle Kinder aufgeteilt werden.

      Wenn euer gemeinsames Kind noch nicht berücksichtigt worden ist, dann muss das geändert werden, im Zweifelsfall durch eine Klage.
      Aber vielleicht reicht es ja auch, wenn ihr den Müttern mitteilt, welcher Betrag für alle Kinder zur Verfügung steht. Und sie bitten - unter Fristsetzung - einer Titeländerung zuzustimmen.



      Sophie
    • RE: Zweitfamilie ohne Rechte?

      Hallo Sophie,

      danke für die Info, ich wusste nicht, dass alle gleich gestellt sind.

      Gegebenenfalls mit Klage? Gegen bzw. bei wem? dem zuständigen Jugendamt?

      Ich verstehe auch nicht wieso der nicht gezahlte Unterhalt gestundet werden darf, es ist doch eigentlich klar, dass mein Mann auch auf längere Sicht nicht höher Qualifiziert sein wird und immense Gehaltssprünge machen kann. Ist es möglich dagegen vorzugehen? Die Jugendämter haben das sehr unterschidlich gehandhabt, die in Hamburg haben es nicht gestundet und das Amt in Ostholstein hat den erwirkten Titel der Mutter (die von Hartz 4 lebt) in die Hand gedrückt.

      Noch eine Frage, macht es in unserem Fall Sinn eine Rechtschutzversicherung Sinn? Ich hab das Gefühl es wird noch einiges auf uns zu kommen und wir müssen endlich aktiver werden. Bisher haben wir eher passiv alles passieren lassen. Als die Kinder bei uns lebten, haben wir zum Beispiel keinen Unterhalt eingeklagt, weil wir wussten die Mütter können/würden nicht zahlen, im Nachinein einfach dämlich:(

      LG Sumsala
    • RE: Zweitfamilie ohne Rechte?

      Hallo Sumsala,

      wichtig ist wirklich ob ein Titel besteht.

      Ansonsten ist es wie Sophi6 schon schrieb.
      Von dem Einkommen von 1300 Euro müssten erstmal Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge gemacht werden. Vom Rest bleiben ihm 950 Euro das andere wird als Unterhalt für ALLE Kinder aufgeteilt. Das ist eine Berechnung die auch das Jugendamt macht. Wenn Du genauere Zahlen reinstellst und Infos wie ich oben schon schrieb kann dr auch hier im Forum bei der Berechnung geholfen werden.

      Also schau mal nach ob ein Titel vorhanden ist und was da drin steht.
      Das ist das wichtigste weil aus einem Titel noch lange rückwirkend Forderungen aufgemacht werden können.

      Ich würde Dir auf alle Fälle die Ratgeber vom Isuv empfehlen.

      Holger
    • RE: Zweitfamilie ohne Rechte?

      Hallo Sumsala,

      ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, die gängigen Rechtsschutzversicherungen schließen Familienrechtsangelegenheiten aus. Es soll wohl auch welche geben, bei denen es mit drin ist, aber da ist dann auch der Beitrag entsprechend ´saftig`.

      LG
      Zita

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zita ()

    • RE: Zweitfamilie ohne Rechte?

      ja, das mit dem Titel müssen wir schnell klären.

      Im neuen Jahr werden wir frisch angreifen und die offenen Fragen klären.

      Ja, mit Familienangelegenheiten wird so eine Versicherung teurer, sie greift wohl auch selten bei Beratungen. Mir würde schon mal ein fähiger Anwalt reichen.
      Bis jetzt weiss ich nichtmal wie ich das gerade gekaufte Haus sichern kann, das ist total Schulden belastet, gehört uns beiden und der Anwalt sagt sobald der Titel erwirkt wird, werden wir das Haus verlieren. Ich bin nicht sicher, ob das Quatsch ist oder es nur nicht das ist, was ich hören möchte.

      Ich wünsche Euch einen guten Rutsch, liebe Grüße.
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