Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

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    • Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Hallo Forum,

      ist der Kindesunterhalt in diesem Fall korrekt berechnet? Das Kind ist 15 Jahre alt.

      Der Vater fährt einen Dienstwagen. Als Basis wurde das Nettoeinkommen so berechnet als ob er ihn nicht hätte.

      Der Vater bewohnt ein Einfamilienhaus. Der Vorteil des Wohnwerts wurde einfachhalber gegen die Zinsbelastung weggelassen, da sich diese beiden Zahlen erfahrungsgemäß wieder aufheben.

      Gehalt netto 4003,15
      5% Berufsbed. Aufwendungen - € 150,00
      4% Altersvorsorge - € 160,00
      Bereinigtes Einkommen € 3993,15

      Ergibt einen Kindesunterhalt Stufe 8 von € 614,00.

      Danke für Tipps und Hilfestellung!

      Kuddelz
    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Die Berechung des Dienstwagen ist falsch.

      Die mögliche Altersvorsorge ist 4 % vom Bruttoeinkommen.

      Die 5% berufsbedingte Aufwendungen sind möglicherweise nicht gerechtfertig, da der Dienstwagen vorhanden ist.

      Ausserdem ist die Anzahl der Unterhaltsberechtigten und das Kindergeld noch nicht berücksichtigt.
      Abzug Krankenkasse berücksichtigt?

      Welche Steuerklasse liegt dem Einkommen zu Grunde?
      Gruß

      Beno

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von beno ()

    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Hallo,

      wird die sekundäre Altersvorsorge tatsächlich betrieben?

      Pauschaler Abzug ist nicht möglich. Die zahlungen müssen belegt sein.

      Wie wird der Dienstwagen abgerechnet? Läuft dieser über die 1%-Regelung? Oder werden die privaten Kilometer dem Arbeitgeber bezahlt?

      LG diva
    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Hallo,

      zunächst muss man auch folgendes wissen: Wieviel unterhaltsvberechtigte Personen muss der KV insgesamt unterhalten?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von markuss63 ()

    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Hallo zusammen,

      danke für eure Antworten.

      Der Vater ist einem weiteren Kind (7) Unterhaltsverpflichtet das bei ihm gemeldet ist, Steuerklasse 2.

      Stimmt, hälftig Kindergeld hatte ich vergessen abzuziehen - danke!

      Der Dienstwagen kostet neu € 53.400 in der Gehaltsabrechnung wird er mit € 534 + 92,16 (PKW zur Arbeitsstätte) + € 36,00 (Pauschalisierte Versteuerung Arbeitgeber) = € 662,16 berechnet. Es läuft über die 1% Regelung.

      Das echte Netto beträgt monatlich € 3.659,00, da sind die Kosten für den Dienstwagen dann drin.

      Die Altersvorsorge wird dahingehend betrieben das der Vater Gold- und Silbermünzen kauft und fürs Alter zurücklegt. Aber keine Riesterrente oder ähnliches.

      Habt vielen, vielen Dank! Kuddelz

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kuddelz ()

    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Hallo Kuddelz

      Hier geht alles durcheinander.

      Was ist denn bei Dir das Nettoeinkommen?

      oder meins Du Auszahlungsbetrag?

      Der geldwerte Vorteil ist vermutlich 534 + 92,16 (PKW zur Arbeitsstätte) - € 36,00 (Pauschalisierte Versteuerung Arbeitgeber) = € 590

      Wenn 3659 € der Auszahlungsbetrag ist, so wäre der unterhaltsrechtliche Vorteil überschlagend etwa 329 €

      3659 €+329 €=3988 €
      Die 5% berufsaufwendungen können mit dem Dienstwagen so nicht gerechnet werden.

      4% vom Gesamtsteuerpflichtigen Brutto ergeben ca. 298 €. Bei der Tilgung des Hauskredites fließt natürlich auch als Altersvorsorge ein.

      So das das bereinigte Einkommen vermutl. eher der Einkommenstufe 7 entspricht.
      Also 488 €
      Gruß

      Beno
    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Hi,

      Netto 4003,15 (Jahresnetto/12?)
      zzgl. 300 € Dienstwagenvorteil
      =4303,15
      abzgl. 5 %-Regelung (würde ich fair finden). Viele OLGs deckeln das aber auf 150 € bzw. OLG Koblenz rechnet pro km einfach 10 €
      =4153,15
      abzgl. 4 % zus. Altersvorsorge vom Jahresbrutto gerechnet
      = 300 €/Monat geschätzt
      zzgl. geldwerter Vorteil Haus
      = 500 €/Monat geschätzt
      ergibt 4.353 € ca.

      Damit wird er in Stufe 9 landen = 648 € abzgl. 1/2 Kindergeld.

      Sophie
    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Hallo,

      das ist zum Teil bei der zus. Altersvorsorge versteckt. Zumindest die Tilgung läuft darüber.

      Die Zinsen, da bin ich mir nicht sicher. Aber du kannst ja mit den realen Zahlen rechnen und die Zinsen dem Mietvorteil gegenüberstellen. Mietvorteil Haus habe ich ja auch nur geschätzt.

      Sophie

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sophie6 ()

    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Hallo,

      Original von Kuddelz
      wenn ich für den Mietvorteil Haus 500 angerechnet bekomme, dann kann ich doch aber auch die Zinsen für den Abtrag anrechnen. Beide Zahlen heben sich fast gegenseitig auf.

      Oder liege ich da falsch.


      Nein, genau richtig!
      Tilgung gehört zur Altersvorsorge, wie Sophie6 richtig schreibt

      Gruß
      Kurt
    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Guten Morgen!

      Dank, bis dahin habe ich es verstanden.

      Aber die Altersvorsorge (also auch die Zinszahlungen für das Haus) sind auf 4% gedeckelt? Daher bei einem Brutto von ca. 80.000 kann ich monatlich höchsten € 266 abziehen - auch wenn die Zinszahlung für das Haus bei ca. € 500 liegen?

      Oder kann man Altersvorsorge (4% vom Brutto) und die Hauszinszahlung in echter Höhe abziehen?

      Viele Grüße, Kuddelz

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kuddelz ()

    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Hallo,

      Zinszahlung = Gegenrechnung zum Wohnwertvorteil
      Tilgung = zusätzliche Altersvorsorge

      Du musst also deine Kreditrate aufschlüsseln. Ein Teil geht in die zusätzliche Altersvorsorge (muss nachgewiesen werden) und die Zinsen werden dem Wohntwertvorteil gegenübergestellt.


      Sophie
    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Hallo Diva,

      mit den 24% hatte ich unrecht. Für OLG Düsseldorf können nur 20% des oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegenden Einkommens als angemessene Altersversorgung aufgewendet werden.

      Ich weiß nicht wie es in anderen OLG's geregelt ist.

      10.1 Steuern und Vorsorgeaufwendungen
      Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene Vorsorgeaufwendungen abzusetzen (Nettoeinkommen);
      zu den angemessenen Vorsorgeaufwendungen kann auch eine zusätzliche Altersvorsorge zählen.
      Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherung nicht unterliegen, können für ihre Altersvorsorge regelmäßig 20 % ihres Bruttoeinkommens aufwenden.
      Für eine zusätzliche Altersvorsorge können sie ebenso wie gesetzlich Rentenversicherte weitere 4 % (bei Elternunterhalt 5 %) ihres Bruttoeinkommens einsetzen.
      Ferner können bei Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, 20 % des oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
      der gesetzlichen Rentenversicherung liegenden Einkommens als angemessene Altersversorgung aufgewendet werden.


      Gruß Excalibur
    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Hallo Excalibur,

      zusammen sind es dann ja 24%. ;)

      20% für primäre Altersvorsorge.
      4% für sekundäre Altersvorsorge.

      Da Kuddels, dem Anschein nach, Angestellter ist, wird die primäre Altersvorsorge bereits über den AG entrichtet (gesetzliche RV). Kaann also von Ihm nicht nochmal in Abzug gebracht werden. Daher verleiben die 4%.

      LG diva
    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Hallo Diva,

      es geht um den Lohn, der über der Beitragsbemssungsgrenze von zur Zeit 66000€ liegt. Für dieses Einkommen wird vom Arbeitgeber kein Rentenbeitrag abgeführt und von daher kann Kuddelz von den 14000€ (Differenz Beitragsbemessunggrenze zu seinem Einkommen) weitere 20% als Altersvorsorge in Anrechnung bringen.

      Gruß Excalibur
    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      Original von Sophie6

      Netto 4003,15 (Jahresnetto/12?)
      zzgl. 300 € Dienstwagenvorteil
      =4303,15
      abzgl. 5 %-Regelung (würde ich fair finden). Viele OLGs deckeln das aber auf 150 € bzw. OLG Koblenz rechnet pro km einfach 10 €
      =4153,15
      abzgl. 4 % zus. Altersvorsorge vom Jahresbrutto gerechnet
      = 300 €/Monat geschätzt
      zzgl. geldwerter Vorteil Haus
      = 500 €/Monat geschätzt
      ergibt 4.353 € ca.

      Damit wird er in Stufe 9 landen = 648 € abzgl. 1/2 Kindergeld.


      Wie kommst Du auf 4003,15 €. Kuddelz hat diesen Wert doch ohne den Dienstwagen angeben. Der Dienstwagenvorteil wird dem Auszahlungsbetrag zugerechnet.

      Kuddelz kann uns sicherlich die Lohnabrechnung mit den richtige Zahlen sicherlich besser darstellen, aber als Beispiel kann folgende Rechnung gut dienen.


      6900 € Bruttoeinkommen
      534 € Geldwerter Vorteil (1%)
      128,16 € geldwerter Vorteil (8km)
      - 36 € pauschalversteuert
      ----------
      7526,16€ Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen
      -2161,16 Lohnsteuer
      - 105,37 Soli
      - 547,25 RV
      - 82,50 AV
      - 304,43 KV
      -36,2 PV
      -------------
      4289,25 € Nettoeinkommen
      -626,16 € Abzug geldwerter Vorteil
      -------------
      3.663,09 € Auszahlungsbetrag

      Belastung durch Firmenwagen demnach 277,46 €

      + 348,70 unterhaltsrechtlicher Vorteil PKW (626,16-277,46)
      + 500 € wohnwerter Vorteil (sehr niedrig geschätzt, qm x ortübliche Kaltmiete)
      -------------
      4511,79 €

      - 96,60 € berufsbedingte Aufwendung (16km x 0,30 € x 22 Tg=105,60€ abzgl. 36 € Pauschalversteuert Aufwand)
      - 400 € Zinsbelastung (geschätzt, steht in der Jahreendabrechnung der Bank)
      - 301 € sekundäre Altersvorsorge ( 4% von 7526 €)
      - xxx € evtl. Kinderbetreuungskosten (Hort) ?
      - xxx € (405 € primäre Altersvorsorge oberhalb der Bemessunggrenze)
      -----------
      3714,19 €

      entspricht Einkommenstufe 7

      Bei der Altersvorsorge sind die tatsächlichen Beträge nachzuweisen.
      Gruß

      Beno

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von beno ()

    • RE: Kindesunterhalt: So korrekt berechnet?

      wobei aber nicht klar ist, ob er das Nettoeinkommen vor Abzug des geldwerten Vorteils meinte oder das Netto, das bei einer Lohnabrechnung ohne Dienstwagen herauskommt.

      Beides kann man aber zur Berechung des unterhaltsrelevanten Einkommen nicht heran ziehen.
      Gruß

      Beno