Trennung Hausanteile (eheähnliche Gemeinschaft)

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    • Trennung Hausanteile (eheähnliche Gemeinschaft)

      Hallo,


      ich habe folgendes Problem.
      Vor Jahren habe ich mit ein Grundstück gekauft und auch eine Bebauung geplant. Vor 3 Jahren habe ich dann eine Frau kennengelernt und wir haben dann den Bau zusammen weiter geplant mit einer 15%-igen Vergrößerung des Ursprünglichen Bauvorhabens (und einem eintrag ins das Grundbuch mit 15% Anteil). Ich habe einen Kredit und Zusatzkosten die angefallen sind in Höhe von über 400000€ aufgenommen. Sie wollte sich daran beteiligen hat auch 20000 € Kredit für Kleinanschafungen aufgenommen und einen weiteren über 70000€ in dem ich als Bürge (Mitschuldner) eingetragen bin. Sie hat in dem Jahr vor der Fertigstellung in meiner Wohnung mitgelebt und trotz Absprache der Kostenteilung keinen Cent gezahlt (Miete, Lebenshaltungskosten etc.).
      Da ich selbständig und sehr viel Unterwegs bin, hat sie fast alles übernommen was Angefallen ist an Abnahmen etc. und ich habe gezahlt und unterzeichnet.
      Die Kosten für das Haus haben den Rahmen aufgrund der Fehlorganisation vollkommen gesprengt und auch die Arbeiten um die sie sich kümmern wollte sehen katastrophal aus.
      Im Frühjahr sind wir zusammen gezogen und sie hat sich immer mehr aus der ganzen Verantwortung gezogen bis ich die Trennung ausgesprochen habe. Sie durfte mitnehmen was sie wollte und hat dies auch.

      Nun möchte sie das ich ihre Kredite übernehme und zusätzlich 20000€ an sie auszahle für Kleinigkeiten die sie angeschaft hat. U.a. eine küche die sie wollte und diese jedoch nicht mitnehmen wollte da sie ihr nun nicht mehr gefällt.

      Die ganze Angelegenheit ist auch bei meinem anwalt nur bin ich da sowas von nicht zufrieden, da es nicht voran geht und stets alles zu ihren Gunsten gesprochen wird. Des weiteren droht sie mit der Zwangversteigerung wegen der 15% Anteil sollte ich ihren Forderungen nicht nachkommen.

      Mein Anwalt meint sie hat das Recht und alles was ich in die Beziehung investiert habe (Miete, div. Zahlungen da sie sich an nichts richtig beteiligt hat) vor allem mit der Begründung ich sei der Mehrverdiener.
      Nun ist es aber so das sie Beamtin ist und ca. 2600€ verdient und ich knapp 4000€. Sie hatte in den letzten Jahren der Beziehung keine Ausgaben bis auf ihr Auto und die Kredite wie o.g. ansonsten wurden alle anderen Kosten von mir getragen. Ich habe hier die Fixkosten, Unterhalt für ein Kind und div. zusätzliche Ausgaben die gewöhnlich Anfallen (Grundsteuer, Strom, Wasser etc.). Da das Haus immer noch nicht ganz fertig ist und auch die Mängel die entstanden sind müssen auch noch behoben werden.
      Ich bin nicht bereit ihr hier alles in den "Rachen zu stopfen nur weil sie mir jetzt mit der Zwangsversteigerung droht.
      Gibt es eine Möglichkeit um hier etwas zu erzielen? Immerhin hat sie doch auch Nutzen aus der Beziehung gezogen vor allem Finanziell.
      Was ich in das Haus gesteckt habe wird eine Versteigerung nie einbringen.

      Danke
    • RE: Trennung Hausanteile (eheähnliche Gemeinschaft)

      Hallo,

      Hausanteil:
      du 85 %
      sie 15 %

      Wert des Hauses
      Kreditverträge
      du 400.000
      sie 20.000
      sie 70.000 mit dir als Bürge
      Gesamt 490.000 €
      Haftung Kredite
      du 470.000 (mit Bürgschaft)
      sie 20.000

      Bei der Berücksichtigung der Hausanteile müsstest
      du Kredite in Höhe von 416.500
      und sie in Höhe von 73.500 haben.

      Was würde beim Verkauf des Hauses zu erzielen sein?

      Wurden alle Kredite als Hypothekendarlehen mit Eintragung ins Grundbuch gestaltet?

      Für mich wäre die Aufteilung:

      Verkaufserlös - Kredite = Rest
      Aufteilung nach Anteil.

      Was sie angeschafft/nicht angeschafft, bezahlt/nicht bezahlt hat ist hier nebensächlich. Es gibt bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften keinen Zugewinnausgleich.


      Sophie
    • RE: Trennung Hausanteile (eheähnliche Gemeinschaft)

      Hallo!
      Sollte ich etwas mißverstanden haben, weshalb nachfolgendes davon beeinflusst sein könnte, gib mir bitte Bescheid!

      1. Das Du für die 70.000 gebürgt hast, ist dahingehend ein Problem, dass Du natürlich dadurch Deine Bonität weiter eingeschränkt hast und auch in der Haftung bist. Aber erst dann (!), wenn beim Kreditnehmer (Deine Ex) nichts mehr zu holen wäre. Das ist ein Vorteil, da sie Beamtin ist. Lehne Dich wegen der 70.000 mal genüsslich zurück und warte ab.

      2. Die 20.000 Deiner Ex, die für Kleinanschaffungen waren, spielen hier keinerlei Rolle. Sie stehen - so vermute ich - nicht im Grundbuch und sind von Deiner Ex zu zahlen. Da Ihr nicht verheiratet ward, kann es schwer werden für Deine Ex, nach zu weisen, dass die 20.000 nun alleine Dir durch Anschaffungen zugute kommen. Hier würde es sich allenthalben um ein separates Verfahren des Zivilrechts handeln, bezügl. dessen sie Quittungen und Belege vorweisen müsste, dass Du entsprechend nun Nutznießer bist. Da das schwer werden dürfte, kannst Du auch hier erst einmal abwarten.

      3. Laß Dich nicht aus der Ruhe bringen bezügl. dem Quatsch in Form von angedrohten Zwangsversteigerungen. Deine Ex kann nicht zwangsversteigern, da sie Miteigentümern ist aufgrund der Grundbucheintragungen. (Sie ist doch im Grundbuch, oder?). Wenn dem so ist, kann sie nur eine Sonderform der Zwangsversteigerung beantragen und das nennt sich Teilungsversteigerung. Das ist kompliziert und langwierig. Mehr dazu kann ich Dir gerne auf Anfrage erklären.
      Bedenke unbedingt, dass Rechtsanwälte i.d.R. überhaupt keine Ahnung von Teilungsversteigerungen haben, da diese recht selten sind. Erkundigen kannst Du Dich am Besten unter teilungsversteigerung.net.

      4. Da das Haus sehr hoch belastet ist, ist im Grunde eine Teilungsversteigerung uninteressant. Außerdem kann dann die Bank dazwischen funken und die Versteigerung an sich reißen. Da Du derzeit im Haus wohnst (richtig?) und weiterhin das Haus bis zur Oberkante belastet ist, ergibt sich kein Erlöß, so das Du auch nichts an die Ex zahlen musst. Du trägst ja die Belastungen und ein Erlöß käme der Bank zugute.

      5. Rückforderungen gegen Deine Ex wirst Du auch kaum durchsetzen können.

      Wenn Du das Thema richtig angehst und Ruhe bewahrst, kannst Du das Haus durchaus halten. Sei vorsichtig bei den Aussagen der Rechtsanwälten.

      Was Dein Anwalt da gesagt hat ist absoluter Quatsch. Diese Vermögensauseinandersetzung hat überhaupt nichts mit "Mehrverdienern" zu tun.

      Die Sachen die die Ex mit genommen hat, kannst Du gegebenenfalls aufrechnen. Aufrechnung kann nach BGB jederzeit erklärt werden, nur solltest Du sie belegen können.

      Nochmal : Wegen der 20.000 soll sie sehen wie sie dran komme. Bei Fragen einfach mailen!

      P.S.: Rechtsschreib- bzw. Tippfehler dürfen behalten werden^^

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nappo ()

    • RE: Trennung Hausanteile (eheähnliche Gemeinschaft)

      Super vielen Dank an Euch !!!

      Habe meiner Anwältin bereits mitgeteilt sie soll meine Angebote (übernahm des Kredites und der Forderungen meiner EX 20000 um meine Ruhe zu haben) zurückziehen und auf die Drohung der Gegenpartei zwecks Teilungsversteigerung eingehen. Der Erlös wird nie im Leben die Kosten decken vor allem nicht weil es noch sehr viel im und um das Haus fertig zu stellen gibt.

      Eine Frage habe ich noch vielleicht weiß es auch jemand.
      Sollten die Banken jetzt wg. der Teilversteigerung eingreifen können die dann wenn ich z.B. den Kredit zurück zahle weil meine EX es nicht macht die 15% an mich verkaufen die sie bisher besitzt? Also mal angenommen die kommt ihren Forderungen nicht nach?


      Gruß und Danke nochmals
    • RE: Trennung Hausanteile (eheähnliche Gemeinschaft)

      Nein, die Bank würde sich nur das Geld bei Dir holen, wenn die Ex nicht bezahlen kann. Den Anteil der Ex, der im Grundbuch abgesichert ist, kann die Bank Dir nicht verkaufen. Du müsstest das Geld, dass Deine Ex hätte zahlen müssen als ihr Anteil, zivilrechtlich bei ihr wieder holen.

      Die Bank kann keine Teilungsversteigerung anleihern. Das kann nur ein Miteigentümer. Die Bank kann nur bei ausbleibender Zahlung eine Zwangsversteigerung machen. Da kannst Du dann bieten, wenn Du eine andere Bank hättest. Unwahrscheinlich, daher nur eine theoretische Möglichkeit.