Guten Abend liebes Forum,
ich habe eine Frage zum Selbstbehalt.
Folgende Situation:
Mann (ich) unterhaltspflichtig gegenüber volljährigem Sohn 20 und Sohn 14 aus erster Ehe.
Frau (Einkommen ca 950 Euro)
Sohn 16 (von Frau mit in die Ehe gebracht bekommt keinen Unterhalt vom Vater weil dieser nicht leistungsfähig ist )
Tochter 3 (gemeinsame Tochter).
Nun steht in den Unterhaltsleitlinien, dass der Selbstbehalt bei erhöhten Wohnkosten angepasst werden kann.
Meine Fragen
1. Ist das gängige Praxis bei allen OLG's ??
2. Wie werden die erhöhten Wohnkosten berechnet? Die Frau mit Ihren 750 Euro muss ja eigentlich noch Ihren Sohn und sich mit unterhalten. Kann also nicht zu den Wohnkosten beitragen.
Im Grunde genommen bezahle ich die vollen Wohnkosten unterhalt für alle Kinder zusätzlich auch für den Sohn meiner Frau (mach ich gern weil's ein feiner Kerl ist)
Vielen Dank für Eure Hilfe
Holger
ich habe eine Frage zum Selbstbehalt.
Folgende Situation:
Mann (ich) unterhaltspflichtig gegenüber volljährigem Sohn 20 und Sohn 14 aus erster Ehe.
Frau (Einkommen ca 950 Euro)
Sohn 16 (von Frau mit in die Ehe gebracht bekommt keinen Unterhalt vom Vater weil dieser nicht leistungsfähig ist )
Tochter 3 (gemeinsame Tochter).
Nun steht in den Unterhaltsleitlinien, dass der Selbstbehalt bei erhöhten Wohnkosten angepasst werden kann.
Meine Fragen
1. Ist das gängige Praxis bei allen OLG's ??
2. Wie werden die erhöhten Wohnkosten berechnet? Die Frau mit Ihren 750 Euro muss ja eigentlich noch Ihren Sohn und sich mit unterhalten. Kann also nicht zu den Wohnkosten beitragen.
Im Grunde genommen bezahle ich die vollen Wohnkosten unterhalt für alle Kinder zusätzlich auch für den Sohn meiner Frau (mach ich gern weil's ein feiner Kerl ist)
Vielen Dank für Eure Hilfe
Holger
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