selbstbehalt erhöhte Wohnkosten

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    • selbstbehalt erhöhte Wohnkosten

      Guten Abend liebes Forum,

      ich habe eine Frage zum Selbstbehalt.

      Folgende Situation:
      Mann (ich) unterhaltspflichtig gegenüber volljährigem Sohn 20 und Sohn 14 aus erster Ehe.
      Frau (Einkommen ca 950 Euro)
      Sohn 16 (von Frau mit in die Ehe gebracht bekommt keinen Unterhalt vom Vater weil dieser nicht leistungsfähig ist )
      Tochter 3 (gemeinsame Tochter).

      Nun steht in den Unterhaltsleitlinien, dass der Selbstbehalt bei erhöhten Wohnkosten angepasst werden kann.

      Meine Fragen

      1. Ist das gängige Praxis bei allen OLG's ??

      2. Wie werden die erhöhten Wohnkosten berechnet? Die Frau mit Ihren 750 Euro muss ja eigentlich noch Ihren Sohn und sich mit unterhalten. Kann also nicht zu den Wohnkosten beitragen.

      Im Grunde genommen bezahle ich die vollen Wohnkosten unterhalt für alle Kinder zusätzlich auch für den Sohn meiner Frau (mach ich gern weil's ein feiner Kerl ist)

      Vielen Dank für Eure Hilfe

      Holger

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Holger654321 ()

    • RE: selbstbehalt erhöhte Wohnkosten

      Hallo Holger,

      dass der Selbstbehalt bei erhöhten Wohnkosten angepasst werden kann.


      Der SB kann dahingehend angepasst werden, wenn Du nachweisen kannst, dass es Dir nicht möglich ist, eine Wohnung anzumieten, welche den berücksichtigten Kosten entspricht. Den Wert des Mietzins entnimmst Du den LL des zuständigen OLG.

      LG diva
    • RE: selbstbehalt erhöhte Wohnkosten

      Danke Diva,

      ja ist okay muss ich nachweisen.
      Aber wie werden die erhöhten Wohnkosten angerechnet. Ich kann diese ja nur alleinig tragen. Also müssten diese ja auch nur bei mir Berücksichtigung finden.

      Wie groß darf eine Wohnung für Ehepaar und 2 (ab Februar sogar 3 ) Kinder sein.

      Mit dem in den Unterhaltsleitlinien bezifferten 360 Euro kommt man ja nicht mal für eine 2 Zimmer Wohnung hin.

      Vielen Dank

      Holger

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Holger654321 ()

    • RE: selbstbehalt erhöhte Wohnkosten

      Hallo Holger

      du Sprichst immer Dinge an, die aus einem Kontext herausgerissen werden.

      Ich habe Deine anderen Beiträge auch mal nachgeschaut. Ich kann nirgends eine Einkommen von Dir erkennen.
      Du hast Probleme mit der Steuerklasse etc.

      Es wäre besser wenn Du die Berechung des Jugendamtes mal hier reinstelltst. Es sind möglicherweise noch ganz andere Fehler vorhanden, von denen Du noch gar nichts weisst und Du versuchtst an anderen Symomen rumzudocktern.

      Ist der 20-Jährige noch priviligiert?

      Wie groß darf eine Wohnung für Ehepaar und 2 (ab Februar sogar 3 ) Kinder sein.


      Der Selbstbehalt orientiert sich an dem Existenzminium. Dazu gibt es alle zwei Jahre ein Existenzminimumbericht der Bundesregierung. Dort stehen alle Informationen drin.
      Gruß

      Beno
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