Kindesunterhalt

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    • Kindesunterhalt

      Liebe ISUV-Mitgliederinnen und Mitglieder!

      Für meine VOLLJÄHRIGE Tochter zahle ich monatlich 441 EUR Bar-Unterhalt (Stufe 6; Düsseldorfer Tabelle 2011) an die Kindsmutter (KM) gem. schriftlicher Vereinbarung zwischen KM und Tochter.

      Mein aktuelles monatliches Nettoeinkommen (nach Abzug des Beitrags für die Private Krankenversicherung - auch meine beiden Töchter sind über mich kranken versichert - und der Aufwendungen für den arbeitstäglichen Weg/Jobticket) ist ohne Zweifel der STUFE 5 zuzuordnen. Folglich zahle ich FREIWILLIG!!! (seit Jahren) mehr Unterhalt.

      Die KM ist ebenfalls erwerbstätig. Ihr monatliches Nettoeinkommen ist mir aber nicht bekannt.
      Um weiteren Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen bin ich seinerzeit bewusst diesen Weg bis heute gegangen.

      Meine Tochter, die noch bei der KM wohnt, wird ab 02/2012 bei FONTYS (staatliche FH) studieren und nach Venlo/NL ziehen.

      Frage:
      Wer muss neben dem Bar-Unterhalt? für die Studiengebühren der Tochter aufkommen (ca. 80 EUR monatlich) ?

      Nach meinem Kenntnisstand ist die KM ab 02/2012 ebenfalls barunterhaltspflichtig.

      Herzliche Grüße von
      pikolo
    • RE: Kindesunterhalt

      Hallo pikolo,

      Nach meinem Kenntnisstand ist die KM ab 02/2012 ebenfalls barunterhaltspflichtig.


      Warum erst dann? Das Kind ist volljährig, die KM ist bereits seit Eintritt dieses Ereignisses barunterhaltspflichtig.

      Wenn die Tochter ihr Studium aufnimmt, hätte sie bei aushäusiger Unterbringung einen Unterhaltsanspruch in Höhe vom 670€ pauschal. Dazu kommen noch die Kosten für die Krankenversicherung und die Studiengebühren.

      Auf diesen Bedarf wird das volle Kindergeld angerechnet, welches an das Kind weiterzuleiten ist. Weiter muss die Tochter BAföG beantragen. Wird dieses gewährt, mindert es den Anspruch in voller Höhe.

      Der Rest wäre zwischen beiden Elternteilen, je nach Leistungsfähigkeit, zu quoteln.

      LG diva

      Wie das mit dem Anspruch auf Kindergeld und BAföG aussieht, wenn die Tochter in NL studiert, dazu solltest DU mal Tante Goggel befragen. "Studium in den Niederlanden"
    • RE: Kindesunterhalt

      Wenn die Tochter ihr Studium aufnimmt, hätte sie bei aushäusiger Unterbringung einen Unterhaltsanspruch in Höhe vom 670€ pauschal. Dazu kommen noch die Kosten für die Krankenversicherung und die Studiengebühren.
      So ist es meiner Meinung nach auch. Ich meine, dies mal gelesen zu haben.
    • RE: Kindesunterhalt

      Hallo markuss63,

      was schließe ich daraus?
      Wenn meine Tochter ihr Studium Ende Januar 2012 aufnimmt hat sie bei aushäusiger Unterbringung einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 670 € pauschal. Dazu kommen noch die Kosten für die Krankenversicherung und die Studiengebühren. Auf diesen Bedarf wird das volle Kindergeld angerechnet, welches von der KM an meine Tochter weiterzuleiten ist. Weiter muss die Tochter Auslands-BAföG beantragen. Wird dieses gewährt, mindert es den Anspruch in voller Höhe. Der Restbetrag wäre zwischen beiden Elternteilen, je nach Leistungsfähigkeit, zu quoteln.


      Was unternehme ich?
      Ich zahle erst einmal Unterhalt wie bisher bis einschließlich 01/2012.
      Und ich warte ab (meine Tochter will was von mir - ggf. mehr Unterhalt - und nicht umgekehrt).
      Sollte sie zusätzliche Unterhalts-Forderungen stellen lasse ich mich anwaltlich beraten.

      Lieben Gruß
      pikolo

      PS: mir ist bewusst, dass die KM seit 09/2009 (im September 2009 ist meine Tochter volljährig geworden) gegenüber meiner Tochter ebenfalls bar unterhaltspflichtig ist.
      Ich weiß aber auch von meiner Tochter dass die KM neben den Kosten für Unterkunft/Verpflegung weitere Aufwendungen trägt (z. B. den jährlichen Beitrag für die KFZ-Versicherung; Benzingeld u. a. m.).
    • RE: Kindesunterhalt

      Original von pikolo
      Liebe ISUV-Mitgliederinnen und Mitglieder!

      Für meine VOLLJÄHRIGE Tochter zahle ich monatlich 441 EUR Bar-Unterhalt (Stufe 6; Düsseldorfer Tabelle 2011) an die Kindsmutter (KM) gem. schriftlicher Vereinbarung zwischen KM und Tochter.

      Mein aktuelles monatliches Nettoeinkommen (nach Abzug des Beitrags für die Private Krankenversicherung - auch meine beiden Töchter sind über mich kranken versichert - und der Aufwendungen für den arbeitstäglichen Weg/Jobticket) ist ohne Zweifel der STUFE 5 zuzuordnen. Folglich zahle ich FREIWILLIG! (seit Jahren) mehr Unterhalt.

      Herzliche Grüße von
      pikolo


      Hallo,

      wenn Du nur Deiner Tochter zu Unterhalt verpflichtet bist passt die Gruppe 6, da die neue Düsseldorfer Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht und bei nur einem eine Höhergruppierung vorgenommen werden kann.
      Es hört doch jeder nur, was er versteht. (Johann Wolfgang von Goethe) Gruß von der Mau :-)))


    • RE: Kindesunterhalt

      ...hmmm....man müsste wissen, welches OLG zuständig ist - steht es vielleicht in den Leitlinien?
      Habe gelesen, wenn beide Eltern EK haben entfällt die Stufung - wenn nur einer EK hat wird gestuft.
      Es hört doch jeder nur, was er versteht. (Johann Wolfgang von Goethe) Gruß von der Mau :-)))


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Maubär ()

    • RE: Kindesunterhalt

      Hallo Maubär,

      dazu gefunden...

      Der Bedarf bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern in der Regel ohne Höhergruppierung (wegen mehr oder weniger Unterhaltsberechtigter) der Düsseldorfer Tabelle . Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt, je nach OLG können hier Abweichungen sein.


      Da sollte tatsächlich das OLG mal benannt werden.

      LG diva
    • RE: Kindesunterhalt

      Hallo Maubär,

      ich zitiere:
      "wenn Du nur Deiner Tochter zu Unterhalt verpflichtet bist passt die Gruppe 6, da die neue Düsseldorfer Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht und bei nur einem eine Höhergruppierung vorgenommen werden kann."

      Ich zahle Unterhalt für zwei Töchter (eine davon ist volljährig).

      LG
      pikolo