Ex überträgt Ausbildungsfreibetrag auf sich

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    • Ex überträgt Ausbildungsfreibetrag auf sich

      Hallo,
      ich hab ja schon im Forum gelesen das unser Steuerrecht tatsächlich die Gehässigkeit meiner Ex unterstützt, in dem sie ohne weiteres den Ausbildungsfreibetrag für die Kinder auf sich übertragen kann. Tolle Sache, sie spart dadurch bestimmt 10 Euro, mich kostet ihr Kreuzchen satte 800...

      Wie seiht es denn mit dem dieses Jahr erwarteten Urteil vor dem Finanzgericht aus? Weiss jemand näheres? Kommt da noch was?
    • RE: Ex überträgt Ausbildungsfreibetrag auf sich

      Hallo,

      hab mir gerade mal die Anlage K(ind) angesehen.
      Es ist zulässig, den Freibetrag auf sich übertragen zu lassen, z. B. wenn das Kind beim anderen Elternteil nicht gemeldet war.

      Ist bitter, ist aber so.

      Mach doch mal eine Vergleichsberechnung zum KU, mit den 10 EUR bei ihr, bzw. den 800 EUR mehr bei dir. Vielleicht steigt dann durch deine - dem unterhaltsrelevanten Einkommen hinzuzurechnende - Steuererstattung der KU, bzw. ggf. sinkt er, weil du eben weniger Steuern zurückbekommst.

      Ggf. kannst du mit diesen Zahlen was bewirken.

      Ansonsten, so blöd wie es ist, versuch dich nicht zu sehr zu ärgern. Und falls es dich tröstet, mein EX ist auch so gestrickt. Einfach mal kein Kindergeld beantragt, damit ich (als Beamtin) den Familienzuschlag nicht bekomme. Macht 700 EUR im Jahr. Kindergeld kann er nachträglich beantragen, wird er auch tun (sagt er grinsend) und wird auch gewährt, weil Sohn zuwenig verdient.
      Nur wegen Ausschlussfrist von 6 Monaten krieg ich dann eben immer noch keinen Familienzuschlag. EX wartet nämlich einfach bis Juli 2012.

      Tja ich hatte die Wahl, das Kind mit reinzuziehen, vor Wut zu platzen oder mir einfach immer wieder zu sagen, dass manche Menschen einfach ein bisschen "naja, dumm" sind. Das Geld hätte ich nämlich dem Kind gegeben. Aber naja.

      Gruß Jona
    • RE: Ex überträgt Ausbildungsfreibetrag auf sich

      Wird Zeit das diesem Schwachsinn ein Ende bereitet wird.
      Ich finde es schon heftig das der Gesetzgeber letzendlich die offensichtlichen Möglichkeiten zum Nachehelichen Stress gibt - so offensichtlich das dass schon fast nach Vorsatz schmeckt.

      Nicht umsonst wird gegen diese Vorgehensweise vor dem BFH geklagt. Leider lassen sich die Kollegen das ziemlich Zeit... das Verfahren ist seit 2007 anhängig!

      Klick mich….

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lappi69 ()

    • RE: Ex überträgt Ausbildungsfreibetrag auf sich

      Und ich nehme an das nicht mit einer rückwirkenden Änderung zu rechnen ist, falls denn überhaupt gegen die jetztige Regelung entschieden wird. :(
      Spart den Staat ja auch Geld, ob die auch so langsam wären wenn es umgekehrt wäre?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Uwe_F ()

    • RE: Ex überträgt Ausbildungsfreibetrag auf sich

      Hallo Jona, sowas in der Art werd ich wohl versuchen, siehe mein posting in der Unterhaltsrubrik. Hab eigentlich keine Lust wieder einen RA einzuschalten, aber das macht natürlich mehr Eindruck (und Druck!) wenn von einem Anwalt die Aufforderung kommt einen Einkommensnachweis zu erbringen.