neue Regelung für das P-Konto ab Januar 2012

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • RE: neue Regelung für das P-Konto ab Januar 2012

      Hallo Hemshöfer,

      wichtiger Artikel - besonders für Empfänger von Sozialleistungen.

      Bisher waren Zahlungseingänge in Form von Sozialleistungen 14 Tage automatisch pfändungsfrei. Das Geld musste nur rechtzeitig abgehoben werden. Das entfällt nun. Wichtig besonders für ALG II - Empfänger!!!

      Gruß
      Susanne
    • RE: neue Regelung für das P-Konto ab Januar 2012

      Hallo,

      habe da ein paar Zeilen im WEb gefunden.

      Ab Januar 2012 ist Pfändungsschutz nur noch auf dem P-Konto möglich.
      Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken wird auch der gesetzliche Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld zu Beginn des kommenden Jahres nur noch auf diesem P-Konto gewährt.

      Freibetrag kann erhöht werden<a name="Freibetragkannerhöhtwerden"> [/url] Gleichzeitig verlören gerichtliche Freigabebeschlüsse für Girokonten, die nicht als P-Konto geführt werden, ihre Wirkung. Der Grundfreibetrag, der automatisch vor Pfändung geschützt ist, beträgt auf einem P-Konto 1.028,89 Euro pro Monat.
      Dafür ist jedoch ein bestimmtes Guthaben auf dem Konto Voraussetzung. In bestimmten Lebenssituationen oder -konstellationen kann der Freibetrag erhöht werden – beispielsweise, wenn der Schuldner Kinder hat oder unterhaltspflichtig ist.

      Guthaben für den Schuldner<a name="GuthabenfürdenSchuldner"> [/url]
      Durch den Pfändungsschutz können Schuldner auch nach der Zustellung von Pfändungen über ein bestimmtes Guthaben auf ihrem Konto verfügen. Das P-Konto wurde bereits zum 1. Juli 2010 eingeführt. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2011 ist der Pfändungsschutz auch ohne ein P-Konto möglich. dan
      Weitere Informationen zum P-Konto auf den Internetseiten des <a href="http://www.bmj.de/cln_102/DE/Recht/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_node.html" target="_blank">Bundesministeriums der Justiz[/url].
      Je weiter man (Mann) weg geht, desto mehr sieht man, (Mann) dass man (Mann) nichts mehr sieht!
    • RE: neue Regelung für das P-Konto ab Januar 2012

      hy Napf, absichtlichtlich leere seite pepostet ? Oder erscheint nur kein Text ?

      dann: Text in einfaches Textprogramm einkopieren, alle Sonderzeichen löschen, neu "per Hand" eingeben. ggf. auch Leerzeichen.

      dann versuche es erneut.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • Benutzer online 1

      1 Besucher