Schwanger / Unterhalt

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    • Schwanger / Unterhalt

      Hallo,
      wir sind seit kurzem gewünscht schwanger, allerdings plagen uns jetzt große Ängste und Sorgen was den finanziellen Teil angeht.
      Kurz zur Vorgeschichte: ein Seitensprung seinerseits (von Ihr durchgeplant incl. der Schwangerschaft), jetzt darf er zahlen an Kind 1,5 Jahre alt. Sein Nettoeinkommen 1356,- . Mutter 36 Jahre schon immer Harz IV und Kind hat garnichts von den voll gezahlten Alimenten (225,-) weil Mutter zu faul zum arbeiten (wo bleibt das Geld denn bitte? beim Amt? in Ihrer Harz-Kasse?)
      Jetzt die Frage: Wie hoch schätzt Ihr die wahrscheinlichkeit ein, das dass JA die Alimente bis 950,-€ SB gleichberechtigt aufteilt und Ihn durch unser berechtigtes als Familie zusammenleben nicht bis 750,- da ich Idiot schliesslich arbeiten gehe. Habe finanziell vor allem sehr große Angst vor dem Erziehungsjahr, was ich mir durch so eine Person nicht nehmen lassen möchte und nach 6 Wochen weiterarbeite wärend diese überflüssige Person (sog. Mutter) 3 Jahre Ruhe vorm Amt hat, welches auch noch Unterhalt für Sie wollte? Ohne jeh arbeiten gewesen zu sein???? Mit welcher Begründung? Sorry aber ich bin tierisch aufgewühlt.
      Ab wann sollten wir meine Schwangerschaft eigentlich dem JA und Vormund der Kindesmutter melden, das eine Neuberechnung eingeleitet werden kann?
      Liebe Grüße
    • RE: Schwanger / Unterhalt

      Hallo MisterX,

      du bist neu hier, deshalb ein herzliches Willkommen. Ich gebe zu, das 'herzlich' kommt mir nicht so leicht über die Finger.

      Zunächst solltest du uns bitte aufklären, ob du die Schwangere bist oder der sogenannte Vater.

      Außerdem möchte ich dich dringend bitten, die Netikette zu beachten. Wir bemühen uns hier um einen höflichen und freundlichen Umgangston. Da sind wir etwas verwöhnt. Menschen als überflüssig zu bezeichnen, steht dir nicht zu.

      Ein paar weitere Infos wären nicht schlecht, um die wenigen sachlichen Fragen beantworten zu können. Z.B. wäre die Info gut, warum die Mutter des Erstgeborenen einen 'Vormund' hat (ist kein üblicher Begriff mehr).

      Die Frage, wo der Unterhalt bleibt (Alimente ist aus dem letzten Jahrhundert) kann ich dir vorab beantworten. Beim Kind. Das Amt oder die Hartz-Kasse - wie du das nennst - bekommt es nicht. Sie gibt lediglich weniger aus.

      Mit einem 18 Monate alten Kind ist es der Mutter nicht zuzumuten, arbeiten zu gehen. Sie hätte eigentlich auch einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Vielleicht wird der ja aus der Hartz-Kasse (für den Vater) gezahlt.

      Die Frage, wie der KU aufgeteilt wird, kann ich dir auch beantworten: Beide Kinder sind vollkommen gleich unterhaltsberechtigt. Wenn das Geld nicht reicht, kann natürlich über die Senkung des Selbstbehaltes nachgedacht werden. Vor allen Dingen, wenn du auch Einkommen hast und für euer Kind sorgen kannst.

      Susanne

      P.S. Kindern ist es übrigens vollkommen egal, ob sie geplant oder ungeplant zur Welt kommen. Auf ihre Bedürfnisse hat es keinerlei Einfluss.
    • RE: Schwanger / Unterhalt

      Hallo Mister X,

      vorab mal....

      ein Seitensprung seinerseits (von Ihr durchgeplant incl. der Schwangerschaft)


      ....von ihm wohl nicht so durchgeplant, oder? Sonst hätte er dem Ergebnis entgegenwirken können.

      Es ist ja schon mal anzurechnen, dass der KV dem Kind den Mindestunterhalt zahlt.

      wo bleibt das Geld denn bitte? beim Amt? in Ihrer Harz-Kasse?


      Es wird mit den Anspruch auf ALG 2 verrechnet.

      Die KM hat durch die Unterhaltszahlungen des KV also nicht mehr Geld im Portemonaie. Zahlt der KV aber nicht den Mindestunterhalt, wird die Differenz zwischen Zahlbetrag und Mindestunterhalt der KM vom Bedarf abgezogen.

      Ab wann sollten wir meine Schwangerschaft eigentlich dem JA und Vormund der Kindesmutter melden, das eine Neuberechnung eingeleitet werden kann?


      Was veranlasst Dich denn zu der Annahme, dass allein die Geburt eueres gemeinsamen Kindes die Unterhaltszahlungen an das erste Kind reduziert werden?

      Der KV schuldet grundsätzlich allen seinen minderjährigen Kindern den Mindestuntehalt. (vergl. § 1603 (2) BGB). Demnachn muss er alle verfügbaren Mittel aufwenden, um den Mindestunterhalt leisten zu können. Dazu gehören z.B. 20-30 Bewerbungen, monatlich und dauerhaft, um eine besser bezahlte Arbeit zu finden. Analog dazu kann auch die Aufnahme einer Nebentätigkeit verlangt werden.

      Sollte der KV dauerhaft nachweisen können, dass diese Bemühungen nicht zum Erfolg führen, kann eine Mangelfallberechnung in Betracht gezogen werden.

      wir sind seit kurzem gewünscht schwanger


      Dann wurde in euerem Wusch sicherlich auch der finanzielle Aspekt berücksichtigt, oder?

      So, der KV soll den Mindestunterhalt zahlen und gut is´es.

      LG diva
    • RE: Schwanger / Unterhalt

      Hallo,
      ja er erhält schon das für seinen Beruf das höchstmöglichste Gehalt. Die Annahme der Kürzung habe ich da ja schließlich beide Kinder gleichberechtigt werden sollen und der SB bei 950,-€ liegt.
      Der KV wird Unterhalt zahlen aber bitte gleichberechtigt. Und ich sehe nicht ein das mein Kind keinen Vorteil durch meine Berufstätigkeit haben soll während die andere Mutter nie arbeiten war, indem mein Gehalt mit einbezogen wird. Das ist der Punkt um den es mir geht. Achja ich bin die Schwangere, die dafür auch lange genug arbeiten und daher darauf nicht verzichtet.
    • RE: Schwanger / Unterhalt

      Hallo!

      Mr. X`s Ton und Wortwahl lassen zu wünschen übrig. Dennoch kann ich einen gewissen Kern dessen, was sie sagt (ist ja wohl eine Frau), verstehen.

      Der Mutter des Kindes ihres Partners ist es nicht zuzumuten zu arbeiten. OK, das Kind ist klein. Mr. X dagegen arbeitet, scheint auch weiter arbeiten zu wollen, wenn das Kind da ist. Sie mutet sich damit etwas zu, was offensichtlich nicht selbstverständlich ist.

      Alles, was Mr. X nun will, ist, dass ihr Kind und das andere Kind gleichberechtigt behandelt werden. Und das wäre auch nur fair, denn, wie bereits angemerkt wurde, können Kinder für die Umstände ihrer Zeugung nichts.

      Dem ist aber nicht so. Geht Mr. X arbeiten, dann hat sie nicht nur die Doppelbelastung, sondern sie kann den Unterhalt für das andere Kind praktisch mitfinanzieren, indem der Selbstbehalt gesenkt wird. Frauen, die sich mehr zumuten, als eigentlich erwartet wird, werden damit bestraft.

      Mir ist es genauso gegangen. Als mein Partner eine Zeit lang arbeitlos war, musste ich mich vor der ARGE der Ex finanziell nackt machen. Das meine kleine Tochter erst zwei war, ihre dagegen ganztags die Sekundarschule besuchten, interessierte kein Schw... Mir wurde auferlegt, den Kindesunterhalt mitzufinanzieren, ansonsten Klage.

      Ich habe darauf einen Rechtsanwalt aufgesucht, die Ungerechtigkeit geschildert. Er sagte, die einzige Lösung für die Ungerechtigkeit sei eben, mich mit der Ex auf eine Stufe zu stellen und meine Arbeit hinzuschmeißen. Dann stünde mir bzw. meinem Kind auch die Hälfte zu. Ich habe mich natürlich für meine Arbeit entschieden.

      Inzwischen ist die Situation ausgestanden. Hat kein gutes Ende genommen. Wen wundert`s.

      LG
      Zita

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zita ()

    • RE: Schwanger / Unterhalt

      Hallo Zita,

      auch, wenn ich viel Verständnis für den Frust habe, der bei dir entstanden ist - und wohl auch bei der TS - so ging es doch in dem Beitrag von Misses X vor allen Dingen um den Ton. Wer sich da dermaßen vergreift - nun ja, der schreit in meinen Augen nicht grad nach Verständnis.

      Ich mag einfach nicht, wenn sofort nach dem Staat geschrien wird (also nach dir und mir) und eigene Verantwortung nicht mal ansatzweise erkennbar ist.

      Es kann trefflich eine Diskussion losgetreten werden, ob man 'doof' ist, wenn man arbeitet. Unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist das wahrscheinlich so. Aber das ökonomische Prinzip gilt hier eben nicht ausschließlich. Es ist auch ein gutes Gefühl, für seinen Lebensunterhalt und den seiner Kinder selbst zu sorgen, Zufriedenheit im Beruf zu erfahren und gesellschaftliche Anerkennung zu bekommen. Ich gehöre - wie du - zu den 'Doofen'. Ich bin fest überzeugt davon, dass Geben zu können/müssen allemal besser ist, als Nehmen zu müssen.

      In diesem Sinne, packen wir's an und freuen uns auf Montag. ;)

      Gruß von
      Susanne
    • RE: Schwanger / Unterhalt

      Hallo!

      Nach dem Staat schreien für mich eher eine andere Kategorie von Frauen als Mr. X. Bei Mr. X erkenne ich durchaus den Willen, für sich selbst zu sorgen.

      Selbstverständlich gibt es sehr viele gute Gründe, sich für die Arbeit zu entscheiden. Schon allein finanziell bin ich damit Lichtjahre besser gefahren als mir ein paar lapidare Euro mit der Ex zu teilen. Von anderen Faktoren mal ganz abgesehen. Ich bin nicht der Typ, der sich den Hintern auf dem Sofa platt sitzt, während das Kind eine Ganztagseinrichtung besucht. Was soll man dann auch den ganzen Tag machen, außer zu jammern, wie sch... es einem doch geht. Also, da beschäftige ich mich lieber mit sinnvollen Dingen und verdiene dabei noch was.

      Dennoch ist die Frage, um die es hier geht, nicht nur eine des persönlichen Frusts. Der Staat sollte Frauen, die Kinder bekommen und erziehen und dabei auch noch arbeiten und Steuern zahlen für die, denen das "nicht zuzumuten" ist, nicht noch dadurch bestrafen, dass man die Selbstbehalte der Partner senkt, indem man einfach mal sagt "Wieso denn nicht? Ihre Partnerin verdient doch gut." Das ist für mich der falsche Ansatz.

      Ich bin mir bewusst, dass nicht jeder das Glück hat, eine qualifizierte Ausbildung zu machen und dann auch eine gute Stelle zu bekommen. Arbeitslosigkeit ist ein schweres Schicksal. Andererseits fällt eine gute Ausbildung und eine gute Stelle aber auch nicht einfach vom Himmel oder wird vom lieben Gott bei Geburt verteilt. Kostet auch viel Einsatz und Kraft. Und es gibt eben auch welche, die sich auf die Unzumutbarkeit zurückziehen und das weit über das 3. Lebensjahr der Kinder hinaus. Diesen Personen könnte der Staat auch mal einen Beitrag abverlangen. Finde ich nicht zu viel verlangt.

      Die Ex übrigens hat exakt das Gleiche studiert wie ich. Kommt eben drauf an, was man draus macht.

      LG
      Zita

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zita ()

    • RE: Schwanger / Unterhalt

      Hallo Zita,

      Nach dem Staat schreien für mich eher eine andere Kategorie von Frauen als Mr. X. Bei Mr. X erkenne ich durchaus den Willen, für sich selbst zu sorgen.


      da hab ich mich unklar ausgedrückt. Mit 'nach dem Staat schreien' meinte ich die Forderung, die HartzIV-Kasse sollte für das Kind des LG sorgen. Die Vorstellung, mit Unterhalt stocke man eben diese Kasse (ungewollt) auf, finde ich nach wie vor abstrus.

      ...dass man die Selbstbehalte der Partner senkt, indem man einfach mal sagt "Wieso denn nicht? Ihre Partnerin verdient doch gut."

      Ja, das kann ich nachvollziehen. Das ist wohl ein Appell an die eheliche Solidarität. Es ist vornehmste Aufgabe des Vaters für sein Kind zu sorgen. Wenn er das nicht ganz kann (und nur um die Fälle geht es ja), wird sein Selbstbehalt gesenkt. Ich weiß, klingt ein wenig nach Milchmädchenrechnung.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Schwanger / Unterhalt

      Hallo Susanne,

      es ist eine Milchmädchenrechnung, zumindest bei dieser Begründung und unter diesen Verhältnissen.

      Ich finde übrigens, dass es auch die vornehmste Aufgabe einer Mutter ist, für ihr Kind zu sorgen, durchaus auch finanziell.

      Aber das sehen eben andere anders und da fallen die Hemmungen, nach dem Staat, den betagten Eltern, dem Ex-Mann und - ja - auch ganz direkt nach der neuen Partnerin des Ex zu schreien. Habe ich per Mail und per Telefon erlebt, garniert mit dem Vorschlag, ich solle doch mal selber von Harz IV leben, um mal zu sehen, wie das sei.

      Ich gebe zu, dass ich mich in der Angelegenheit häufig in Wortwahl und Ton vergriffen habe...

      LG
      Zita
    • RE: Schwanger / Unterhalt

      Hallo Zita,

      so sehr ich dein Engagement auch schätze - aber hier bin ich ganz entschieden nicht deiner Meinung.

      Es ist die Pflicht beider Eltern, für ihr Kind zu sorgen. Punkt. Die Mutter erfüllt diese Pflicht z.Zt. durch Betreuung. Und das kann sie auch für sich beanspruchen. Mit einem 18 Monate alten Kind bekommt man nicht einfach eine Arbeitsstelle, schon gar nicht, wenn man schon lange in 'HartzIV' rumkraucht. Ganz nebenbei ist ein Kiga-Platz für 1 1/2jährige kaum zu bekommen. Die Betreuung - wenn denn vorhanden - müsste auch bezahlt werden. Und hier wäre wieder der Vater in der Pflicht.

      Man kann es doch drehen und wenden wie man will. Selbst, wenn die Mutter verdienen würde, wäre es sicher nicht so viel, dass sie sich und das Kind davon ernähren könnte. Und selbst wenn - warum soll der Vater vollkommen raus sein? Erklär's mir. Ganz davon abgesehen, gibt die Rechtslage das auch nicht her.

      Der Vater wird doch vom BU schon entlastet. Auf meine und deine Kosten und auf die aller Steuerzahler. Was denn noch alles? Du solltest dein persönliches Erleben nicht eins zu eins auf diesen Fall übertragen.

      Wir reden hier von einer Mutter mit Kind, die am Existenzminimum lebt. Sie ist nicht in der Lage großzügig zu verzichten. Abgezogen würde es ihr in jedem Fall, das weißt du doch.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Schwanger / Unterhalt

      Hallo Susanne,

      an einer Stelle sind wir doch einer Meinung - es ist die Pflicht beider Eltern für ihr Kind zu sorgen.

      Im Falle eines armen Mannes mit gutverdienender Partnerin mit kleinem Kind schiebt der Staat jedoch die finanzielle Verpflichtung für Kinder zu sorgen indirekt einer Frau zu, die nicht nur mit diesen Kindern überhaupt nichts zu tun hat, sondern zudem das scheinbar völlig Undenkbare und Unmögliche leistet: zu arbeiten, obwohl ihr Kind erst 18 Monate ist, einen Kiga-Platz gefunden zu haben, obwohl es diesen angeblich gar nicht gibt und diesen dabei noch fürstlich zu bezahlen.

      Diese Frau hat folgende finanzielle Belastungen alleine zu tragen:
      - Kindesunterhalt für ihr eigenes Kind
      - Kindergartenkosten für ihr eigenes Kind (hoch, da ja gutverdienend)
      - Ausgleich für Selbstbehaltskürzungen, d.h. KU für Kinder, mit denen sie nichts zu tun hat.

      Wo ist hier der Vater? Ach ja, auf der Empfängerseite.

      Nur weil eine Rechtslage so etwas her gibt, heißt es noch nicht, dass es gut ist. Ich finde durchaus, dass der Staat das Engagement dieser Frauen auch mal beachten könnte und nicht nur bestrafen sollte. Keineswegs sind diese Frauen ja asoziale Egoistinnen, die nicht bereits sind, ihren Mitmenschen zu helfen, denn es sind Menschen wie sie, die in diesem Staat die Steuern zahlen, u.a. für umfassende Sozialsysteme. Das ist auch gut so und das reicht aber dann auch.

      So verlange ich nicht, dass irgendwer verzichtet, der nicht verzichten kann. Ich verlange eine andere Rechtslage, die dieser Anspruchshaltung ein Ende setzt. Können Vater und Mutter nicht zahlen, ja, dann muss das der Staat tun und nicht eine Privatperson, zu der man mühevoll einen Zusammenhang konstruiert.

      Ich übertrage mein persönliches Erleben auf all die Frauen und Männer, die in einer ähnlichen Lage sind. Auch Zahlesel und Milchkühe haben ein Recht auf eine Stimme.

      LG
      Zita

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