Betreten der gemeinsamen Wohnung

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    • Betreten der gemeinsamen Wohnung

      Hallo,
      meine Frau hat sich vor 6 Monaten von mir getrennt und ist in eine Mietwohnung gezogen.
      Meine Fragen: Inwieweit kann ich ihr das Betreten der gemeinsamen Wohung/Haus beschränken bzw. verbieten? Das Haus in dem ich jetzt lebe gehört meiner Frau und mir je zur Hälfte.
      Darf ich die Schlösser austauschen?

      Vielen Dank

      Langer56
    • RE: Betreten der gemeinsamen Wohnung

      Hallo Langer,

      ja, das darfst Du.

      Das ist Dein Wohnbereich.

      Zugewinn: In der Zugewinnberechnung kann sie Dir Dein mietfreies wohnen in Eurer gemeinsamen Immobilie jedoch gegenrechnen.

      Ich weiß, dass Du Dich nun um so viele Dinge kümmern mußt. Bleib dran. Es lohnt sich für Dich. Informier´ Dich gut.

      Warst Du schon bei den Informationsabenden von ISUV ?

      Gruß

      Zielstrebig
    • RE: Betreten der gemeinsamen Wohnung

      Hallo Langer 56,
      nach wie vor hat deine Frau ein (eingeschränktes) Betretungsrecht des Hauses und des Grundstückes.
      Stell` es dir so vor, als wenn sie die Vermieterin wäre: Auch diese muss sich beim Mieter anmelden (Tag, Uhrzeit), wenn sie ihr Haus gelegentlich z.B. auf seinen Zustand hin besichtigen möchte.
      Nach sechs Monaten der Trennung/des Auszugs kannst du - wie schon geantwortet - die Schlösser auswechseln.
      Ich würde allerdings meine Frau informieren, wenn dies beabsichtigt ist. Andernfalls werden künftige Einigungen zwischen euch (noch) schwieriger.
      Was ist denn der Grund deiner Frage? Hat sie noch Hausrat im Haus?

      Grüße

      ein Mann
    • RE: Betreten der gemeinsamen Wohnung

      Nochmals hallo,
      das habe ich fast vermutet.
      Aufgrund der (möglicherweise absichtlich) zurückgelassenen Gegenstände findet sie immer noch einen Anlass, die Wohnung/das Haus zu betreten.
      Falls nichts wegen der Hausratteilung vereinbart wurde:
      Fordere sie auf, bis zum... diese Sachen komplett abzuholen. Danach stellst du sie z.B. in der verschlossenen Garage ab, falls sie nicht reagiert.
      Die Aushändigung der Gegenstände von ihr quittieren lassen und nach endgültiger Aufteilung gegenseitig bestätigen, dass der Hausrat aufgeteilt wurde und diesbezüglich keine Forderungen mehr bestehen. Das kann man ohne Anwalt regeln.

      Wenn deine Frau bislang keine Nutzungsentschädigung verlangt und du alleine gemeinsame Hypothekenschulden für euer Haus zurückzahlst sehe ich bei der vorgeschlagenen Verfahrensweise keine größeren Probleme für dich.
      Zahlt sie allerdings einen Kredit für euer Haus mit ab wird sie möglicherweise eine Nutzungsentschädigung fordern, wenn du wie von mir vorgeschlagen vorgehst.

      Das Recht ist eine Seite der Medaille, Taktik die andere.

      Gruß
      ein Mann
    • RE: Betreten der gemeinsamen Wohnung

      Hallo Langer56,

      Winterkleidung:
      Dabei kann man ja auch gleich mal nach dem Rechten sehn und ein wenig Kontrolle ausüben.

      Gesprächsbereitschaft:
      Diese zu bewahren, sollte immer an oberster Stelle stehn. Also taktisch klug vorgehen - wie schon hier erwähnt -.

      Wie wär´s denn damit ? Sag´ ihr, Du brauchst auf der emotionalen Ebene Abstand, für sachl. Belange signalisierst Du Gesprächsbereitschaft. Wenn es um Kind / Kinder geht, selbstverständlich auch.

      Sie hat ihre Wohnung und Du möchtest Deine Wohnung auch als Deine sehn.
      Es ist Dir nicht möglich in all den Erinnerungen zu leben. ;)

      Informiere sie höflich, über den Tag an dem sie ihre Sachen holen kann. Danach wird das Schloß zu Deinem Wohnbereich ausgewechselt.

      Wenn Du anschließend noch Sachen von ihr findest, zusammenpacken und in der Garage lagern. Guter Vorschlag.

      Mach´ Deinen Sohn darauf aufmerksam, dass Du nicht möchtest, dass er seinen Schlüssel der Mutter ausleiht.

      Wähle einen neutralen Ort für Gespräche mit Deiner Frau. Keine Besprechnung in Deiner Wohnung.

      Das Betreten der "Allgemeinräume" im Haus ist ihr Recht. (Kontrollmöglichkeit für sie - Beeinträchtigung für Dich) ?
      Wünschenswert wäre auch hier eine vorherige Terminabsprache mit Dir.

      Insgesamt: Schau´ sie mal ein bisschen traurig an. Das wirkt.

      Gruß
      Zielstrebig

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