Hallo,
meine Frau hat sich vor 6 Monaten von mir getrennt und ist in eine Mietwohnung gezogen.
Meine Fragen: Inwieweit kann ich ihr das Betreten der gemeinsamen Wohung/Haus beschränken bzw. verbieten? Das Haus in dem ich jetzt lebe gehört meiner Frau und mir je zur Hälfte.
Darf ich die Schlösser austauschen?
Vielen Dank
Langer56
meine Frau hat sich vor 6 Monaten von mir getrennt und ist in eine Mietwohnung gezogen.
Meine Fragen: Inwieweit kann ich ihr das Betreten der gemeinsamen Wohung/Haus beschränken bzw. verbieten? Das Haus in dem ich jetzt lebe gehört meiner Frau und mir je zur Hälfte.
Darf ich die Schlösser austauschen?
Vielen Dank
Langer56