Liebes Forum,
alle Vierteljahre wird bei mir (obwohl ich ein koinstantes Einkommen habe) eine Überprüfung meines Einkommens vorgenommen zwecks einer Erhöhung meiner Zahlungen. Diese Überprüfung wird von der Mutter über das JA ausgelößt.
Ich weiss dass ich nur so alle 2 Jahre zu einer Auskunft verpflichtet bin gebe aber immer Auskunft des lieben Friedens willen.
Nun ist im Resultat rausgekommen dass ich nach der Tabelle eine Stufe niedriger anzusetzen bin. Gleichzeitig macht die emsige Kindesmutter beim JA Mehrbedarf geltend 1. Schulgeld der privat schule und 2 Musikunterricht. Das ganze möchte sie aber Titulieren lassen. Ein Titel besteht. Ich zahle seit Jahren pünktlich per Dauerauftrag einen höheren Betrag als der 2008 im Titel festgelegten Summe weil sich mein Einkommen verbessert hat.
Hinzu kommt dass ich im Februar nochmal Vater werde und sich damit diese Zahlungen sowieso ändern.
Für mich ergeben sich folgende Fragen.
1. Wenn Sie eine erneute Titulierung wünscht. was wird dann mit dem alten Titel?
Ich hätte schon gern die Gewissheit dass ich nicht dann aus diesem gepfändet werden kann.
2. Muss ich wirklich den Mehrbedarf titulieren lassen? Und aus meiner Sicht ist Musikunterricht keinesfalls Mehrbedarf.
3. Wie oft kann eine Titulierung von mir verlangt werden? Kann ich den Titel bis zum Februar begrenzen um eine Abänderungsklage zu vermeiden.
Vielen Dank
Holger
alle Vierteljahre wird bei mir (obwohl ich ein koinstantes Einkommen habe) eine Überprüfung meines Einkommens vorgenommen zwecks einer Erhöhung meiner Zahlungen. Diese Überprüfung wird von der Mutter über das JA ausgelößt.
Ich weiss dass ich nur so alle 2 Jahre zu einer Auskunft verpflichtet bin gebe aber immer Auskunft des lieben Friedens willen.
Nun ist im Resultat rausgekommen dass ich nach der Tabelle eine Stufe niedriger anzusetzen bin. Gleichzeitig macht die emsige Kindesmutter beim JA Mehrbedarf geltend 1. Schulgeld der privat schule und 2 Musikunterricht. Das ganze möchte sie aber Titulieren lassen. Ein Titel besteht. Ich zahle seit Jahren pünktlich per Dauerauftrag einen höheren Betrag als der 2008 im Titel festgelegten Summe weil sich mein Einkommen verbessert hat.
Hinzu kommt dass ich im Februar nochmal Vater werde und sich damit diese Zahlungen sowieso ändern.
Für mich ergeben sich folgende Fragen.
1. Wenn Sie eine erneute Titulierung wünscht. was wird dann mit dem alten Titel?
Ich hätte schon gern die Gewissheit dass ich nicht dann aus diesem gepfändet werden kann.
2. Muss ich wirklich den Mehrbedarf titulieren lassen? Und aus meiner Sicht ist Musikunterricht keinesfalls Mehrbedarf.
3. Wie oft kann eine Titulierung von mir verlangt werden? Kann ich den Titel bis zum Februar begrenzen um eine Abänderungsklage zu vermeiden.
Vielen Dank
Holger