Unterhalt für Sohn 20 Jahre Schulung ohne Bafög

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    • Unterhalt für Sohn 20 Jahre Schulung ohne Bafög

      Guten Abend liebes Forum,

      Ich komme gut gelaunt aus dem Urlaub und finde einen Brief vom jugendamt im Kasten.

      Mein Sohn hat sein Maschinenbaustudium abgebrochen weil er sich bei der Lufthansa für einen Lehrgang zum Nachwuchsflugzeugführer beworben hat. Auf der Website von der Lufthansa wird auch von einer Schulung gesprochen.
      Für diese Schulung gibt es keine Ausbildungsvergütung.

      Dieser Lehrgang wird nicht Baföggefördert weil er nicht anerkannt ist . Das habe ich beim zuständigen Bafögamt in Erfahrung gebracht.

      Die Lufthansa bietet eine Ausbildungsfinanzierung an.

      Das Jugendamt hat nun ausgerechnet dass ich 450 Euro Unterhalt zu zahlen habe.

      So sehr ich mich darüber freue dass mein Sohn (zu dem ich leider keinen Kontakt mehr habe weil er diesen ablehnt ) diese Chance bekommt drückt mich doch diese plötzliche Zahlung die hier von mir verlangt wird sehr.

      Gleichzeitig erkannt dass Jugendamt meinen Stererklassenwechsel von 3/5 (ich bin wieder verheiratet) auf 4/4 nicht an und will die Berechnung mit den alten Beträgen nach Steuerklasse 3 durchführen.

      Nun meine Fragen:

      1. Muss ich für eine Schulung Unterhalt bezahlen?

      2. Kann mein Sohn nicht zumindestens zum Teil diese Kosten über die Ausbildungsfinanzierung der Lufthansa finanzieren. Für das Maschinenbaustudium hat er volles Bafög bekommen.

      3. Kann das Jugendamt von mir verlangen, dass ich die Steuerklasse 3 behalte und damit meine Frau im Grunde genommen am Unterhalt beteiligt wird?

      Vielen Dank für Eure Antworten

      Holger
    • RE: Unterhalt für Sohn 20 Jahre Schulung ohne Bafög

      Hallo Holger,

      ich fang mal hinten an

      Original von Holger654321
      3. Kann das Jugendamt von mir verlangen, dass ich die Steuerklasse 3 behalte und damit meine Frau im Grunde genommen am Unterhalt beteiligt


      Verlangen kann das Jugendamt von dir gar nix mehr. Es kann für deinen Sohn, bis er 21 ist, lediglich eine beratende Funktion ausüben. Und wenn es der Meinung ist, dass bei dir nach Steuerklasse berechnet werden müsste, brauchst du gar nichts darauf geben. Dein Sohn ist nicht privilegiert, also dürften solche Rechenspielchen irrelevant geworden sein.

      Wie lange hat er denn studiert?
      Grundsätzlich meine ich, dass er, wenn er dieses Studium abgebrochen hat, die ihm angebotene Ausbildungsfinanzierung zu beanspruchen hat.

      Bin mal gespannt, was die anderen hier zu der Frage sagen, ob der Sohn überhaupt noch dem Grunde nach UH-berechtigt ist.

      GTruß

      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • RE: Unterhalt für Sohn 20 Jahre Schulung ohne Bafög

      Guten Morgen,

      sehe ich auch so wie Kurt.

      Der Sohn ist nicht privilegiert, daher ist die Forderung nach StKl.3 nicht gerechtfertigt.

      Die Ausbildungsfinanzierung müsste der Sohn m.M.n. vorrangig in Anspruch nehmen, vergleichbar zum BAföG.

      In welchem Semester hat der Sohn denn das Studium abgebrochen?

      Wärst Du denn überhaupt leistungsfähig in der geforderten Höhe? Wenn der Sohn bisher den vollen BAföG-Satz bekommen hat, wird das Einkommen der Eltern ja nicht so hoch sein.

      Die Frage ist auch, hat der Sohn überhaupt einen Anspruch auf Unterhalt wärend dieser "Schulung".

      Anspruch auf Unterhalt besteht schließlich nur dann, wenn sich das Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Wenn diese Schulung nicht anerkannt ist, würde ich behaupten, es besteht dem Grunde nach gar kein Anspruch auf Unterhalt.

      Weiter sehe ich es auch so wie Kurt, das JA ist hier überhaupt nicht zuständig, irgendwelche Unterhaltsforderungen zu stellen.

      Lg diva
    • RE: Unterhalt für Sohn 20 Jahre Schulung ohne Bafög

      Hallo liebes Forum,

      vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

      Die Kindesmutter ist nicht leistungsfähig oder nur so im 20 - 40 Euro Bereich.

      Er hat 2 Monate studiert.

      Für mich stellt sich die Frage ob ich für einen Lehrgang der mit keinem Beruf sondern nur mit einem Zertifikat endet überhaupt pflichtig bin. Was ist das Kriterium? Aus meiner Sicht ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss.

      Und wenn von der Lufthansa eine Ausbildungsfinanzierung angeboten wird ist er denn dann nicht verpflichtet diese in Anspruch zu nehmen. Zumindestens dass er damit nicht schlechter oder besser kommt wie in dem Falle , dass er Bafög erhält.

      Dass wäre eigentlich logisch.

      Prinzipiell bin ich dazu bereit ihn im Rahmen meiner Möglichkeiten zu unterstützen und auch dazu den Gürtel enger zu schnallen. Diese Zahlung allerdings macht mich sofort zum Fußgänger und nimmt mir jede finanzielle Luft.


      Vielen Dank

      Holger
    • RE: Unterhalt für Sohn 20 Jahre Schulung ohne Bafög

      Hallo Holger,

      wenn dein Sohn nurmehr zwei Monate studiert hat, dann verliert er mit dem Abbrechen mit Sicherheit nicht seinen Anspruch auf Unterhalt dem Grunde nach.

      Insofern sehe ich dich schon in der Unterhaltspflicht, fragt sich nur in welchem Maße bzw. in welcher Höhe.

      Habe mir diesen Lehrgang mal eben im Netz angeguckt
      lufthansa-pilot.de/ausbildung/lehrgang/ablauf/ablauf.php#

      Also ich würde das schon als Berufsausbildung bezeichnen, wenn er am Ende mit guter Aussicht auf Übernahme Pilot ist.
      Die Kosten der Schulung sind für dich ja nicht relevant:
      "Sie tragen einen Eigenanteil von 60.000 €. Dieser Eigenanteil wird erst nach Abschluss Ihrer Ausbildung fällig, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erhalten. Können wir Ihnen innerhalb von fünf Jahren nach dem Ende der Schulung keinen Arbeitsvertrag anbieten, müssen Sie den Eigenanteil nicht zurückzahlen."

      Aber damit sind die Lebenshaltungskosten überhaupt noch nicht tangiert:

      "Für die Finanzierung von Lebenshaltungskosten während der Schulung können Sie auf ein Darlehen von bis zu 25.000 € (mit 6,3 % Sollzinssatz und 6,45 % effektivem Jahreszins) zurückgreifen."

      Das kommt mir von den Bedingungen aber weniger günstig vor als das Bafögdarlehen, oder sehe ich das falsch? Insofern wäre schon zu fragen, ob ihm das wie das Bafögdarlehen zuzumuten ist. Vielleicht weiß hier jemand darüber näheres.

      Bei einer zweijährigen Schulung wird er dieses Darlehen aber in dieser Höhe nicht brauchen. Unterhaltsbedarf wäre 670 € - 184 KG, also 486 €.

      Ich würde an die Sache erstmal andersrum herangehen:
      Und zwar mit der Frage, inwieweit du überhaupt leistungsfähig bist. Denn nur weil das Jugendamt hier auf 450 € kommt, heißt doch noch lange nicht, dass du dafür auch herangezogen werden könntest. Und wenn es vorher eventuell den Baföghöchstsatz gegeben haben sollte, ist das auch kaum denkbar.

      Vielleicht stelst du mal konkrete Zahlen hier ein, damit man das abschätzen könnte.

      Gruß
      Kurt
    • RE: Unterhalt für Sohn 20 Jahre Schulung ohne Bafög

      Vielen Dank an Alle für die Hilfe,

      die Berechnung vom Jugendamt ist aus meiner Sicht sehr fehlerbehaftet aber es ist auch nicht so einfach das zu berechnen.

      Ich habe aus erster Ehe 2 unterhaltsberechtigte Kinder (14 und 20 Jahre).
      Ich bin neu verheiratet und habe aus dieser Ehe 1 kind 3 Jahre alt. Im Februar bekommen wir ein weiteres kind. meine jetzige Frau hat einen Sohn 16 Jahre für den kein Unterhalt vom Kindesvater gezahlt wird.
      > Also richtig knifflig.

      Das jugendamt hat es sich sehr einfach gemacht.

      Wie schon gesagt wurde die Steuerklasse 4 nicht anerkannt. Aber gerade dadurch werden der Sohn meiner Frau und unser Kind 3 Jahre richtig
      benachteiligt.

      Die Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen wurde nicht anerkannt.

      Unser Selbstbehalt wurde gekürzt wegen Vorteilen aus dem Zusammenleben. (Der geschiedenen Frau die mit dem "Trennungsgrund zusammenlebt wurde der Selbstbehalt nicht gekürzt).

      Meiner Frau wurde ein Selbstbehalt von 770 Euro angerechnet obwohl sie einer Arbeit nachgeht.

      Das hat wiederum zu Folge, dass mein Unterhalt der Ihr von mir zusteht falsch berechnet wurde.

      Dass meine Frau Ihrem Sohn alleinig Unterhaltsverpflichtet ist (mindert Ihr Einkommen) wurde nicht berücksichtigt.

      USW USW.

      Im Grunde genommen gibt es ja viele "Rädchen" die diese Berechnung unter Umständen total verändern können.

      Ich bin an einer fairen Lösung interessiert. Leider verbaut mir das Schreiben vom JA da eine einfache Vorgehensweise weil mein Sohn sich natürlich voll im Recht fühlt und denkt Papa kann/ muss zahlen und ist dazu so verpflichtet weil das JA das so ausrechnet. Es bringt also wenig wenn ich Iihn anspreche und ein "Friedensangebot" mache weil er sich dann immer als betrogen sieht.

      Ich werde erstmal in Widerspruch gehen und wenn es hart auf hart kommt einen Anwalt beauftragen müssen.

      Weiss jemand einen guten Anwalt in Dresden. Und mit was für Kosten (für eine Unterhaltsberechnung) muss ich da rechnen?

      Vielen Dank

      Holger
    • RE: Unterhalt für Sohn 20 Jahre Schulung ohne Bafög

      Hallo Holger,

      vorab möchte ich dir sagen, dass du schon ein bisschen stolz sein kannst. Die Aufnahmeprüfung schafft nicht jeder.

      Schade, dass es gar keinen Kontakt zum Sohn gibt, zumal du ja - unabhängig von der rechtlichen Lage - an einer fairen Lösung interessiert bis.

      Dein Einkommen kennen wir nicht (oder hab ich das übersehen?), du schriebst aber, dass Sohni den Höchstsatz BAFÖG während des Studiums bekommen hat (das muss er irgendwann zur Hälfte zurückzahlen). Also gehe ich mal davon aus, dass du dir Extras nicht aus dem Ärmel schüttelst.

      Wir reden hier ja nicht über die Ausbildungskosten, die ja ganz gut geregelt sind. Es geht nur um den Lebensunterhalt. Ich gehe mal davon aus, dass es für die Ausbildung kein BAFÖG gibt (früher war das mal so, ich glaube, wir hatten sogar hier im Forum mal einen ähnlichen Fall).

      Für mich wäre es eine praktikable und akzeptable Lösung, wenn von dem Lebenshaltungskosten-Darlehen mindestens der gleiche Betrag vom Sohn zurückzuzahlen ist. Das wären ca. 7.500 Euro. Damit wird er nicht auskommen, es fehlen noch einmal 7.500 Euro = monatlich 312 Euro. Wenn ich aber noch weitere unterhaltsberechtigte Kinder habe, wären mir persönlich 312 Euro zu viel. Freiwillig würde ich ca. 150 bis 200 Euro anbieten. Das wären dann bei 150 Euro/Monat 3600 Euro, die nicht als Darlehen aufgenommen werden müssen.

      Na ja, das ist so ein Kompromiss, den ich mir vorstellen könnte. Allerdings sehe ich auch meine Kinder, kann alles mit ihnen besprechen und stoße auf Verständnis, wenn gewisse Dinge mal nicht gehen.

      Es gibt auch eine gute Alternative zu diesem Ausbildungsgang. Er kann als ordentlicher Studierender an der Hochschule Bremen eingeschrieben sein und BAFÖG bekommen und hat dann auch einen Bachelor.

      hs-bremen.de/internet/de/studium/stg/ilst-mt/

      Ich persönlich halte das auch für die solidere und nicht ganz so eingleisige Ausbildung.

      Die erforderliche Zusage der Lufthansa hat er schon. Zum Wintersemester wird das aber nicht mehr klappen. Er sollte sich erkundigen, wenn er Maschinenbau weitermacht, wie viele Points ihm möglicherweise angerechnet werden.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Unterhalt für Sohn 20 Jahre Schulung ohne Bafög

      Hallo Susanne,

      ja ich finde es auch echt toll dass er das so geschafft hat.

      Ich habe mal so überschlagen, Wenn meine Steuerklasse anerkannt wird und die Einkommenslage meiner Frau bzw. der ihr von mir zustehende Unterhalt geht diese Rechnung vom Jugendamt gegen null für meinen Sohn. Auf jeden Fall geht diese gegen Null weil wir im Februar ein weiteres kind erwarten und ich dann zusätzlich zu dem vorrangigen kindesunterhalt noch etwas mehr ebenfalls vorrangigen Unterhalt an meine Frau zahlen muss.

      Das schwieriige ist dass mein Sohn leider null Einsehen in diese Situation haben wird bzw. hat. Ich muss diese Berechnung erstmal voll durchkämpfen damit er es schwarz auf weiss in der hand hält. Eins mache ich nicht: Ihm Geld überweisen und ermeint er bekommt noch mehr und redet schlecht über mich.

      Heraus kommt, dass es eigentlich viele Möglichkeiten gibt Schulterschluss zu zeigen (das habe ich der Dame auf dem jugendamt auch schon gesagt) wenn man miteinander spricht und Einsehen hat. Schade weil ich vor der Trennung ein super Verhältniss zu meinem Sohn hatte.

      Vielen Dank

      Holger
    • RE: Unterhalt für Sohn 20 Jahre Schulung ohne Bafög

      Hallo Holger,

      Original von Holger654321
      Ich bin an einer fairen Lösung interessiert. Leider verbaut mir das Schreiben vom JA da eine einfache Vorgehensweise weil mein Sohn sich natürlich voll im Recht fühlt und denkt Papa kann/ muss zahlen und ist dazu so verpflichtet weil das JA das so ausrechnet. Es bringt also wenig wenn ich Iihn anspreche und ein "Friedensangebot" mache weil er sich dann immer als betrogen sieht.


      Na dann muss er halt gegebenfalls die heilsame Erfahrung machen und unter Umständen auch eine Klage gegen dich verlieren und dann für deine Anwaltskosten geradestehen. Aber soweit ist es ja noch lange nicht.

      Original von Holger654321
      Ich werde erstmal in Widerspruch gehen und wenn es hart auf hart kommt einen Anwalt beauftragen müssen.


      Du hast geschrieben, dass du einen Brief vom Jugendamt bekommen hast. Das ist aber, wie gesagt, nicht berechtigt, für deinen volljährigen Sohn etwas zu fordern. Darauf brauchst du gar nicht zu reagieren.

      Stattdessen ist es Sache deines Sohnes, dir gegenüber seine Unterhaltsansprüche dem Grund und der Höhe nach nachvollziehbar und entsprechend belegt zu begründen. Solange das nicht geschehen ist, würde ich an deiner Stelle entweder gar nichts tun oder eben den dazu auffordern.

      Erst dann wäre es gegebenenfalls notwendig, einen Anwalt hinzuzuziehen, was ich aber hier auch noch nicht tun würde, bevor mir nicht eine Klage ins Haus flattert.

      Also: Versuche erstmal, entspannter an die Sache heranzugehen.

      Die meisten der Fragen kannst du vorab z.B. hier im Forum oder durch selbstständiges Informieren leicht klären (z.B. mit Hilfe des sehr hilfreichen ISUV-Merkblattes 22)

      Mich macht so einiges bei deinen Ausführungen stutzig, deshalb folgende Fragen:

      Wurde bei der Berechnung die Rangfolge überhaupt berücksichtigt?

      Erst kommen die minderjährigen Kinder, dann deine Ehefrau , falls sie kein eigenes Einkommen hat, und wenn dann von der Verteilungsmasse noch etwas da ist, kommt dein volljähriger nicht mehr privilegierter Sohn.

      Das wären erstmal derzeit insgesamt 784 € Mindestunterhalt für deine drei minderjährigen Kinder bzw. ab Februar 1009 €, wenn das Neugeborene dazukommt.

      Leistest du denn diesen Mindestunterhalt derzeit? Oder liegt hier bereits ein Mangelfall vor?

      Denn dass dein Selbstbehalt gekürzt wurde, lässt das schlussfolgern, dass du nicht in der Lage bist, den Mindestunterhalt für die minderjährigen UH-Berechtigten aufzubringen.

      Wo soll dann noch etwas für den Volljährigen übrig bleiben? Wenn im Rang vorher noch die Ehefrau steht, die mit drei Kleinkindern vermutlich nicht arbeiten gehen wird, oder?

      Damit will ich sagen, dass sich dein Problem möglicherweise auf sehr einfache Weise lösen wird, nämlich dass dein Sohn dir gegenüber mangels Leistungsfähigkeit keine Ansprüche an dich geltend machen kann. Bei seiner Mutter kann er es ja offenbar auch nicht.

      Wurde im Übrigen bei der JA-Berechnung berücksichtigt, dass dein angemessener Selbstbehalt gegenüber dem Volljährigen 1150 € beträgt?
      Bevor du unnötigerweise Geld zum Anwalt trägst, wäre es vernünftig, hier anonymisiert die relevanten Zahlen einzustellen damit man sicherer einschätzen kann, ob da der Volljährige überhaupt noch im Spiel ist:

      Durchschnittliches Nettoeinkommen
      Fahrtstrecke zur Arbeit
      Vorsorgeaufwendungen
      Unterhaltsleistungen (derzeitige Zahlbeträge!) an die minderjährigen Kinder usw.



      Noch eine wichtige Frage: Existiert noch ein unbefristeterTitel (Jugendamtsurkunde) über den Minderjährigunterhalt oder wurde er vom Sohn oder der KM zurückgegeben? Wenn nein, fordere deinen Sohn umgehend dazu auf, ihn an dich zurückzugeben bzw. eine Verzichterklärung abzugeben. Nicht dass er auf die Idee kommt, aus diesem nicht automatisch erlöschten Titel pfänden zu lassen.

      Gruß

      Kurt
    • RE: Unterhalt für Sohn 20 Jahre Schulung ohne Bafög

      Hallo alle zsammenander :)

      Vielen Dank für Eure fachkundige Mühe.

      Der Titel war befristet bis zum 18 Geburtstag> also weg.
      Klar gilt das neue Kind erst ab Februar, hab ich auch so gemeint.

      Und kurtkurt nach dem überschlagen der Berechnung und Eurer "psychologischen Ersthilfe" (braucht man in so einer Situation) komme ich auch zu dem Schluss, dass es darauf hinausläuft dass ich zwar grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet bin aber mangeld Masse einfach nix überbleibt. Das ist schon so wenn ich nur die Steuerklasse 4 (ich bekomme ja nur das Geld aus Steuerklasse 4) ansetzt.
      Und wenn die erhöhten Wohnkosten die ich ja nun auch real habe annerkannt werden und bissel berufsbedingte Aufwendungen (muss man die nun nachweisen oder gilt die Pauschale von 5 % vom netto ?) dann geht überhaupt nichts mehr weil mein Selbstbehalt dies nicht mehr zulässt.

      Wie ist dass eigentlich mit den Wohnkosten? Wenn diese die 360 Euro (Kaltmiete) übersteigen und keine ausser mir Leistungsfähig ist, werden diese dann komplett bei mir angerechnet?

      Abgesehen von aller Rechnerei ist es wirklich sehr schade, dass ich auf Grund des Schreibens vom JA schlecht einen Kompromissvorschalg anbieten kann. Mein Sohn wird sich dabei vermutlich immer hintergangen vorkommen denn dass JA hat ja geschrieben, dass Papi locker 25% seines Gehaltes für ihn zu bezahlen hat.

      Nun gut ich sehe es auch dank Eurer Mühen wesentlich entspannter und werde hier berichten wie es ausgegangen ist.

      Holger
    • RE: Unterhalt für Sohn 20 Jahre Schulung ohne Bafög

      Hallo,

      Abgesehen von aller Rechnerei ist es wirklich sehr schade, dass ich auf Grund des Schreibens vom JA schlecht einen Kompromissvorschalg anbieten kann. Mein Sohn wird sich dabei vermutlich immer hintergangen vorkommen denn dass JA hat ja geschrieben, dass Papi locker 25% seines Gehaltes für ihn zu bezahlen hat.


      Das ist auch garnicht notwendig. Ohne die gesamten rechtl. UH-verhältnisse darzustelllen und zu beziffern solltets du aber auch dein Sohn folgends wissen.

      An 1. Stell stehen deine mind. Kinder (egal ob aus 1. oder 2. Ehe). Diesen gleichgestellt ist ggf. noch das 20 jährige Kind, wenn es noch Abi macht. Wenn nicht ruscht auch dieses auf Rang 4.

      Wenn dann noch etwas zu verteilen ist, dann ist die Ehefrau dran. Im Moment steht sie auf Rang 3, würde aber mit Geburt des nächsten Kindes wegen der Betreuung auf Rang 2 rutschen.

      Und erst dann kommen die vollj. Kinder auf Rang 4.

      Siehe selbst nochmal § 1609 BGB.

      Wenn das JA also seine Hausaufgaben richtig gemacht hat, dann beziffert es erst einmal die Unterhaltsbeträge für die minderj. Kinder, einschl. den Teil für das 16 jährige Kind deiner Frau, welche für den Unterhaltsausfall ihres Ex aufkommt.

      Und dann bestimmt das JA den Teil, den jeder von euch (du und deine Frau) zum Familienunterhalt beitägen muss.

      Und erst wenn dann noch etwas zu holen wäre, ........

      Und denke bitte an folgendes. Selbst wenn das Kind nochminderj.wäre, das JA als "Amt" kann nichts von dir fordern. Die UH-Forderung ist eine zivilrechtl Forderung, so wie die Rechnung eines Handwerkers.
      Wenn du an der Rechnung Zweifel hast, dann versucht man das mit dem Handwerker zu klären. GGf. lässt man einen anderen Fachmann die Rechnung prüfen.
      Und wenn man sich nicht einigen kann, dann muss der Handwerker ggf. klagen.
      Gruß Tartarus

      Sum ergo cogito – Wenn ich nun schon da bin,
      muß ich meine Zeit auch mit Denken verbringen.

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