Gleichheitsgrundsatz

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Gleichheitsgrundsatz

      Hallo Alle,
      mir ist bei Durchsicht von Petitionen wieder einmal ganz übel geworden....


      Ich denke es sollte eine Petition ähnlichen Inhalts aufgestellt werden, ich denke einmal schriftlich......Text:
      ________________________________
      Thema :
      Gleichheitsgrundsatz bei Schuldnern bzw Unterhaltsverpflichteten

      Stand des Unterhalts- Rechts heute:

      Wenn eine Ehe geschieden wird weil ein Partner nicht mehr mit dem Andern Partner zusammenleben will, wird oftmals Unterhalt der wirtschaftlich schwächeren Person zugesprochen, egal wer und wodurch diese Scheidung verursacht würde. Es ist also unabhängig von einer Schuld des Unterhaltspflichtigen. Es wird die Vereinbarung aufgelöst, wonach beide füreinander Sorgen müssen. In und oftmals auch nach der Scheidung wird vom wirtschaftlich stärkeren Partner gefordert, für den EX-Partner zu sorgen ohne dass eine Gegenleistung des EX-Partners erfolgt.

      Sollte z.B. ein minderjähriges Kind auch zu unterhalten sein, besteht eine Erwerbsobliegenheit, das heißt eine Verpflichtung, jede Arbeit anzunehmen um den Unterhalt zahlen zu können. Und diese Verpflichtung wird durchgesetzt.

      Stand anderer Rechtsgebiete:

      Verursacht ein Gewalttäter einem anderen Menschen einen Körperschaden, wird bestraft und muß Schadensersatz, Schmerzensgeld usw. leisten, wird dieser Täter in der Regel nicht zahlen, weil er arbeitslos wird und Unterstützung kassiert. Eine Erwerbsobliegenheit zum Abzahlen des Schadens besteht nicht, sie wird als verbotene Zwangsarbeit gesehen. Das Opfer bleibt auf den Schaden sitzen.

      Fazit:
      Im Familienrecht wird einem Menschen, ohne dass er eine Straftat gemacht hat, eine Zahlungsverpflichtung mit Erwerbsobliegenheit auferlegt, die nahe an der Zwangsarbeit ist, aber von einem Straftäter wird die Wiedergutmachung nicht mit einer Erwerbsobliegenheit gefordert. Es ist schwer zu verstehen, dass ein Straftäter weniger verpflichtet wird als ein unschuldiger erwerbstätiger Unterhaltszahler. Wie sind Sozialhilfekarieren zu bewerten?

      Forderung:
      Ich denken dass hier der Gleichheitsgrundsatz gebrochen wird, denn entweder müssen Alle für ihre Zahlungsverpflichtungen aufkommen oder keiner !

      Wie seht ihr das Thema?

      vg Sonnenfee

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von sonnenfee ()

    • RE: Gleichheitsgrundsatz

      Hallo sonnenfee,

      ganz ehrlich? Ich kann damit gar nix anfangen.

      Bei der Vorstellung, als unterhaltspflichtige Mutter mit einem schadenersatzpflichtigen Straftäter 'gleichgestellt' zu sein, gruselt's mich.

      Was genau soll den überhaupt erreicht werden? Unterhaltspflichtige mit Straftätern gleichstellen und von der 'Arbeitspflicht' (die es übrigens auch für UP nicht gibt) befreien?

      Oder sollen Straftäter gleichgestellt werden - sprich eine besondere Verantwortung und Fürsorge für ihre Opfer übernehmen?

      Was genau ist dein Anliegen?

      Gruß
      Susanne
    • RE: Gleichheitsgrundsatz

      hallo Susanne, genau andersherum.
      Der Unterhaltspflichtige hat eine Arbeitspflicht, die nennt sich Erwerbsobliegenheit, er wird also gezwungen, arbeiten zu gehen, damit er den vollen Unterhalt zahlen kann.

      Der Straftäter wird nicht gezwungen, seinen verursachten Schaden abzuarbeiten, denn es wäre Zwangsarbeit.

      Ich denke, es sollen auch Straftäter mit allem was die tun können ihren verursachten Schaden wieder gutmachen.

      In den Petitionen läuft wieder eine Diskussion über Unterhalt.....
    • RE: Gleichheitsgrundsatz

      Hallo Sonnenfee,

      Ich denke, es sollen auch Straftäter mit allem was die tun können ihren verursachten Schaden wieder gutmachen.

      mit dem Satz kann ich was anfangen. Ich denke auch, dass es angemessen wäre, wenn Straftäter wenigstens für den finanziellen Schaden haften müssten.

      Dazu müsste gar nicht eine Arbeitspflicht eingeführt werden - das halte ich auch für problematisch. Genau genommen bleiben sie ja auch in der Haftung, aber bei großen Schäden ist es doch utopisch, dass sie ihre Schuld gemals begleichen können. Dennoch könnte man verlangen, dass sie es wenigstens versuchen - z.B. mit Arbeit.

      Auch für UP gibt es keine Arbeitspflicht. Sie werden allerdings, wenn sie lange genug verweigern, zu Straftätern. Und dann sind wir wieder im 2. Absatz. ;)

      Ich glaube, ich weiß, worauf du hinaus willst. Von der Erwerbsobliegenheit für Eltern dürfen wir auf keinen Fall Abstand nehmen. Es ist nicht nur die Pflicht, es ist auch Ehrensache für seine Kinder zu sorgen. Wer denn sonst?

      Gruß
      Susanne (die noch immer fleißig arbeiten muss, damit ihre Kinder irgendwann auf eigenen Füßen stehen)
    • Benutzer online 1

      1 Besucher