Hallo Alle,
mir ist bei Durchsicht von Petitionen wieder einmal ganz übel geworden....
Ich denke es sollte eine Petition ähnlichen Inhalts aufgestellt werden, ich denke einmal schriftlich......Text:
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Thema :
Gleichheitsgrundsatz bei Schuldnern bzw Unterhaltsverpflichteten
Stand des Unterhalts- Rechts heute:
Wenn eine Ehe geschieden wird weil ein Partner nicht mehr mit dem Andern Partner zusammenleben will, wird oftmals Unterhalt der wirtschaftlich schwächeren Person zugesprochen, egal wer und wodurch diese Scheidung verursacht würde. Es ist also unabhängig von einer Schuld des Unterhaltspflichtigen. Es wird die Vereinbarung aufgelöst, wonach beide füreinander Sorgen müssen. In und oftmals auch nach der Scheidung wird vom wirtschaftlich stärkeren Partner gefordert, für den EX-Partner zu sorgen ohne dass eine Gegenleistung des EX-Partners erfolgt.
Sollte z.B. ein minderjähriges Kind auch zu unterhalten sein, besteht eine Erwerbsobliegenheit, das heißt eine Verpflichtung, jede Arbeit anzunehmen um den Unterhalt zahlen zu können. Und diese Verpflichtung wird durchgesetzt.
Stand anderer Rechtsgebiete:
Verursacht ein Gewalttäter einem anderen Menschen einen Körperschaden, wird bestraft und muß Schadensersatz, Schmerzensgeld usw. leisten, wird dieser Täter in der Regel nicht zahlen, weil er arbeitslos wird und Unterstützung kassiert. Eine Erwerbsobliegenheit zum Abzahlen des Schadens besteht nicht, sie wird als verbotene Zwangsarbeit gesehen. Das Opfer bleibt auf den Schaden sitzen.
Fazit:
Im Familienrecht wird einem Menschen, ohne dass er eine Straftat gemacht hat, eine Zahlungsverpflichtung mit Erwerbsobliegenheit auferlegt, die nahe an der Zwangsarbeit ist, aber von einem Straftäter wird die Wiedergutmachung nicht mit einer Erwerbsobliegenheit gefordert. Es ist schwer zu verstehen, dass ein Straftäter weniger verpflichtet wird als ein unschuldiger erwerbstätiger Unterhaltszahler. Wie sind Sozialhilfekarieren zu bewerten?
Forderung:
Ich denken dass hier der Gleichheitsgrundsatz gebrochen wird, denn entweder müssen Alle für ihre Zahlungsverpflichtungen aufkommen oder keiner !
Wie seht ihr das Thema?
vg Sonnenfee
mir ist bei Durchsicht von Petitionen wieder einmal ganz übel geworden....
Ich denke es sollte eine Petition ähnlichen Inhalts aufgestellt werden, ich denke einmal schriftlich......Text:
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Thema :
Gleichheitsgrundsatz bei Schuldnern bzw Unterhaltsverpflichteten
Stand des Unterhalts- Rechts heute:
Wenn eine Ehe geschieden wird weil ein Partner nicht mehr mit dem Andern Partner zusammenleben will, wird oftmals Unterhalt der wirtschaftlich schwächeren Person zugesprochen, egal wer und wodurch diese Scheidung verursacht würde. Es ist also unabhängig von einer Schuld des Unterhaltspflichtigen. Es wird die Vereinbarung aufgelöst, wonach beide füreinander Sorgen müssen. In und oftmals auch nach der Scheidung wird vom wirtschaftlich stärkeren Partner gefordert, für den EX-Partner zu sorgen ohne dass eine Gegenleistung des EX-Partners erfolgt.
Sollte z.B. ein minderjähriges Kind auch zu unterhalten sein, besteht eine Erwerbsobliegenheit, das heißt eine Verpflichtung, jede Arbeit anzunehmen um den Unterhalt zahlen zu können. Und diese Verpflichtung wird durchgesetzt.
Stand anderer Rechtsgebiete:
Verursacht ein Gewalttäter einem anderen Menschen einen Körperschaden, wird bestraft und muß Schadensersatz, Schmerzensgeld usw. leisten, wird dieser Täter in der Regel nicht zahlen, weil er arbeitslos wird und Unterstützung kassiert. Eine Erwerbsobliegenheit zum Abzahlen des Schadens besteht nicht, sie wird als verbotene Zwangsarbeit gesehen. Das Opfer bleibt auf den Schaden sitzen.
Fazit:
Im Familienrecht wird einem Menschen, ohne dass er eine Straftat gemacht hat, eine Zahlungsverpflichtung mit Erwerbsobliegenheit auferlegt, die nahe an der Zwangsarbeit ist, aber von einem Straftäter wird die Wiedergutmachung nicht mit einer Erwerbsobliegenheit gefordert. Es ist schwer zu verstehen, dass ein Straftäter weniger verpflichtet wird als ein unschuldiger erwerbstätiger Unterhaltszahler. Wie sind Sozialhilfekarieren zu bewerten?
Forderung:
Ich denken dass hier der Gleichheitsgrundsatz gebrochen wird, denn entweder müssen Alle für ihre Zahlungsverpflichtungen aufkommen oder keiner !
Wie seht ihr das Thema?
vg Sonnenfee
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