KU und noch viele Fragen

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    • KU und noch viele Fragen

      Hallo ich bin Neu hier und habe mich jetzt schon ein bisschen durch die einzelnen Themen gelesen, aber zu meinem Fall nicht das richtige gefunden.

      Ich bin seid 2007 geschieden habe aus erster Ehe 2 Kinder und lebe ebenfalls mit einem geschiedenen Mann zusammen, auch er hat 1 Kind aus erster Ehe.
      Von diesem Mann habe ich 2 weitere Kinder bekommen 2009 und 2011. Seid diesem Jahr hat er seid langer Arbeitslosigkeit endlich eine Arbeit gefunden wo er gut verdient und die ihm sehr viel spass macht. Dafür fährt er jeden Tag 110 km insg.
      Jetzt haben wir vom JA einen Brief bekommen wo er Angaben über sein Einkommen machen soll damit der Unterhalt berechnet werden kann, allerdings stehen da ein paar dinge drin die ihn stören. Er muß darüber auskunft geben was ich an Einkünfte habe, was wir neben dem Lohn noch an Gelder vom Staat bekommen und vor allem was seine Eltern von Beruf sind und wie deren Lebenssituation ist.
      Seine Exfrau studiert und bezieht Bafög. Sie entscheidet wann er den kleinen sehen darf, wann nicht und sagt Treffen kurz vorher einfach ab. Urlaube die vorher ausgemacht waren werden auch 10min vorher abgesagt. Aber das ist nicht unser eigentliches anliegen. Es geht mehr darum an welches Geld darf das JA ? Bzw was wird berücksichtigt ?
      Wir haben neben seinem Lohn, Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld (auf 2 Jahre) und Kindergeld.
      Soweit ich noch weiß dürften ihm von seinem Lohn 950 Euro bleiben. Darin ist auch ein gewisser Satz an WM, bei uns beträgt die 684 Euro. Das Wohngeld ist noch nicht durch. Für Benzin um zur Arbeit zu kommen gehen auch jeden Monat 250-300 Euro drauf, je nachdem wie die Preise sind.
      Fragen über Fragen.
      Das er Unterhalt zahlen muß, weiß er und hat damit auch keine Probleme. Nur diese komischen Angaben die er machen muß stören ihn.

      Lg Mama09

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mama09 ()

    • RE: KU und noch viele Fragen

      Hallo,

      damit ist dein Mann 4 Personen unterhaltspflichtig

      K 1
      K 2009
      K 2011
      und du

      die Kinder stehen im ersten Rang.

      Aber da er 4 Personen unterhaltspflichtig ist kann er in der DD Tabelle 2 Stufen nach unten gestuft werden.

      Wieviel Netto hat er?
      Davon könnt ihr die berufsbedingten Aufwendungen (je nach OLG 5 % oder Einzelnachweis) und 4 % vom Jahresbrutto als Altersvorsorge (sofern er das macht) abziehen.

      An eurer Stelle würde ich dem Jugendamt die Einkommenbescheinigungen zukommen lassen, eine Aufstellung über die Abzüge und die Kopien der Geburtsurkunden der beiden gemeinsamen Kinder.

      Und den Hinweis, dass du ebenfalls unterhaltsberechtigt bist, da du aufgrund des jüngsten gemeinsamen Kindes nicht arbeitest.

      Als Beispiel DD Tabelle Stufe 1
      K1 ist älter als 6 Jahre und jünger als 12? dann würde dieses
      KU in Höhe von 272 € bekommen.
      eure jeweils 225 (450)

      Du hast einen Anspruch von 770 €.

      Um nur den Kindesunterhalt abdecken zu können müsste dein Mann ca. 2000 € netto verdienen. Da bekommst du noch nichts ab. Und hierbei müssten die hohen Fahrtkosten berücksichtigt werden, ich habe sie pauschal mit 5 % gerechnet.

      Ich würde Wohngeld, Kinderzuschlag und Kindergeld nicht erwähnen. Das du Elterngeld bekommst wäre nur interessant wenn genug übrig bleibt, damit du noch Unterhalt bekommen könntest.

      Das Einkommen seiner Eltern ist doch ihm gar nicht bekannt.

      Sophie
    • RE: KU und noch viele Fragen

      Danke für deine Antwort.
      Wir haben einen Vordruck vom JA bekommen und er hat jetzt erst mal nur seinen Lohn, die Miete und seine Fahrtkosten angegeben.
      Die Kinder stehen natürlich auch drin und der vermerk das wir zu 6 sind.
      Aber bin ich nicht nur Unterhaltberechtigt wenn wir verheiratet wären? Oder macht das kein unterschied? Vor haben wir es, die frage ist nur wann.
      Netto hat er ca 1300. Denke mal damit wird sich der Unterhalt wohl als ein Mangelfall rausstellen. Wir sind auch jetzt endlich nach fast 8 Monaten kampf aus den ALGII raus.
    • RE: KU und noch viele Fragen

      hy , den Fragebogen kopieren, auf der Kopie markieren welche Fragen er für bedenklich hält, insbesondere wegen Datenschutz. Dann an den zuständigen (Landes)Datenschutzbeauftragten senden, mit der Bitte um Überprüfung.

      solche Fragebogen sind immer sehr allgemein gehalten, damit die für möglichst viele Fälle passen, senkt die Druckkosten.

      Fragebogen ausfüllen mit allem was wirklcih für die KU - Berechnung notwendig ist. und dann ans JA-Beistandschaft.

      was ich an Einkünfte habe,
      mußt Du nicht angeben ! Wird benötigt wenn Du als Unterhaltsberechtigt angegeben wirst, sonst kann diese Angabe nicht überprüft werden.

      was wir neben dem Lohn noch an Gelder vom Staat bekommen
      ist notwendig, gehört zum Einkommen. Aber immer nur sein Anteil daran.

      was seine Eltern von Beruf sind und wie deren Lebenssituation ist.
      ist nur notwendig wenn er nich zahlen kann weil dann u.U. die Großeltern unterhaltspflichtig sind. Aber dann soll JA-Beistandschaft diese Auskünfte direkt bei seinen Eltern einholen.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • RE: KU und noch viele Fragen

      Hallo,

      nichteheliche Mütter sind ehelichen Müttern gleichgestellt.

      Deine Kinder interessieren bei der Berechnung nicht. Zahlt der Vater KU?

      Sonst solltest du Unterhaltsvorschuss beantragen.

      Tipp: wenn der KU für Kind 1 tituliert ist kann der abgezogen werden, damit steigt euer Anspruch auf Sozialleistungen.

      Sophie
    • RE: KU und noch viele Fragen

      Der Vater meiner ersten beiden Kindern kann laut JA keinen zahlen, deswegen wurde mir der Unterhaltsvorschuß bis Mai diesen jahres gewährt.
      Wobei mir noch nie gezeigt wurde wieviel er verdient und warum er da keinen Unterhalt zahlen kann. Evtl sollte ich es mal wieder überprüfen lassen.
      Ob er tituliert ist weiß ich jetzt gar nicht so genau.
    • RE: KU und noch viele Fragen

      Hallo

      Einkünfte hab ich ja erst mal keine, da ich bis April 2013 ja in Elternzeit bin. Was danach ist, keine ahnung.
      Er wird nur am Wohngeld ein anteil haben, alles andere ist das Geld meiner 4 Kinder.
      Das der Unterhalt u.U auch bei den Großeltern eingeholt werden kann scheint es aber noch nicht all zu lange zu geben. Wie ich für meine Kinder versucht habe den Unterhalt einzufordern, sind die nur an den KV gegangen, nicht an seine Mutter.
      Aber jetzt mal langsam zum mitschreiben für mich :rolleyes:
      Wenn er in der DD-Tabelle 2 stufen nach unten gestuft werden kann, dürfen ihm 1150 Euro bleiben und nicht wie von mir vermutet 950. D.h für mich 1300 Euro hat er Netto und der rest wird auf 3 Kinder aufgeteilt?
      Dann kommt nochmal die berufsbedingten Aufwendungen dazu, abziehen kann man evtl sein Anteil beim Wohngeld, das ich jetzt mal frei schnauze mit 50 Euro angebe.

      lg und sorry für die vielen Fragen, aber da blickt man als Laie ja gar nicht mehr durch
    • RE: KU und noch viele Fragen

      Hallo,

      der Unterhalt bei den Großeltern, da müssen dann beide Seiten angeschrieben werden und nach dem Einkommen gefragt werden.

      Ich vermute mal, dass es da aber einen großen Selbstbehalt gibt, so dass bei den meisten nichts zu holen ist.

      Bei einem Netto von 1.300 € ist er schon in der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Damit ist nichts mehr mit runterstufen.

      Wenn er 3 Kindern und dir unterhaltspflichtig ist ist er ein Mangefall. Damit bekommen die Kinder prozentual ihren Unterhalt und du nichts.

      1.300 - 65 (wobei ihr versuchen solltet die Fahrtkosten anerkannt zu bekommen, OLG Koblenz beispielsweise rechnet pro km 10 € - einfache Strecke, andere pauschal, andere fordern den Nachweis) -950 = 285 € für den Unterhalt.

      Diese 285 werden auf die Kinder verteilt.

      Sophie
    • RE: KU und noch viele Fragen

      Hallo Mama,

      Wir sind auch jetzt endlich nach fast 8 Monaten kampf aus den ALGII raus.


      so sehr das auch schmerzen mag - ich kann euch nur dringend empfehlen, erneut SGBII-Leistungen zu beantragen. Ihr seid 6 Personen und es stehen nur 1300 Euro netto + Kindergeld + Erziehungsgeld zur Verfügung. Daneben gibt es noch ein weiteres Kind, das unterhaltsberechtigt ist.

      Neben dem Verdienst, den dein Mann nun glücklicherweise wieder hat, kann er aufstockende Leistungen beantragen.

      Die Alternative Kinderzuschlag - arbeitsagentur.de/nn_26532/zen…emein/Kinderzuschlag.html - und Wohngeld wird nach meinen überschlägigen Berechnungen nicht funktionieren, weil zu wenig Einkommen da ist. Das wird man euch vermutlich auch in Kürze von der Wohngeldstelle bestätigen.

      Der aufstockende Bezug von ALG II hätte den Vorteil, dass deine beiden Kinder mit zur Bedarfsgemeinschaft zählen und dass sich Unterhaltszahlungen (an das Kind aus der 1. Ehe) einkommensmindernd beim ALGII-Bezug auswirken. Ins Reine gesprochen: Der Staat übernimmt den Unterhalt für dieses Kind.

      Im Interesse eurer Kinder solltet ihr Scham oder Abneigung gegen das Jobcenter außen vor lassen. Neben den monatlichen Leistungen sind auch noch andere Vergünstigungen für die Kinder da, z.B. die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten, Zuschuss für Bücher und Lernmaterialien...

      Ich hab mal grob überschlagen - wirklich ganz grob. Danach wären eure Regelleistungen + Kosten der Unterkunft einschl. Heiz- und Nebenkosten bei ca. 2400 Euro. Das eigene Einkommen wäre dagegen 1.400 Euro (mit Erziehungsgeld 300 noch 1.700 Euro).

      Gruß
      Susanne
    • RE: KU und noch viele Fragen

      Aus dem ALGII sind wir raus, da wir Anpsruch auf Kinderzuschlag haben. Was vor den Sozialleistungen gezahlt werden kann muß man beantragen und uns wurde der zugesagt. Hoffe ja nun nicht das uns die Wohngeldstelle das jetzt nen Strich durch die Rechnung macht.
      Bei uns wird ja alles angerechnet. Demnach haben wir 1300 Euro Lohn, 778 Euro Kindergeld, 178 Euro Elterngeld (Kinderboni), 560 Euro Kinderzuschlag und das Wohngeld das seid April laufen sollte, das Jobcenter aber nicht in die gänge kam und sich darum kümmerte wegen Probeberechnung usw. Hört sich blöd an, und ist ne Wahnsinnig lange Geschichte.
      Das sind ja schon 2816 Euro ohne Wohngeld, da bekommen wir hier in Niedersachsen nichts mehr.
      Wie gesagt das er Unterhalt zahlen muss, ist uns klar. Wollten halt vorher irgendwie ein paar Tipps haben damit die uns da nicht versuchen dinge zu berechnen die nicht korrekt sind.
    • RE: KU und noch viele Fragen

      Hallo Mama09,

      es ist richtig, dass man Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen muss, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Stattdessen ALG II ist nicht möglich.

      Die Berechnung des Kinderzuschlages ist sehr kompliziert. Er kommt immer dann in Betracht, wenn das Einkommen der Eltern zwar für den eigenen Bedarf, nicht jedoch für den der Kinder ausreicht.

      Wichtig ist, dass das Einkommen der Eltern in eurem Fall mindestens 900 Euro betragen muss. Für die Höchstgrenze muss eine Vergleichsberechnung zum ALG II vorgenommen werden. Sie ergibt sich aus dem Bedarf der Eltern nach SGB II + höchstmöglicher Kinderzuschlag.

      Vom Bruttoeinkommen werden aber Abzüge gemacht. U.a. werden auch Unterhaltszahlungen abgezogen, aber auch Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeitsstätte oder Gewerkschaftsbeiträge. Außerdem wird noch ein pauschalierter Arbeitnehmerfreibetrag abgezogen.

      Bereinigt man das Nettoeinkommen deines Mannes von 1300 Euro noch um die Fahrtkosten und um den zu zahlenden KU, liegt ihr deutlich unter 900 Euro.

      Dein Elterngeld zählt übrigens nur dann als Einkommen, wenn du vorher nicht gearbeitet hast.

      Viel Spaß beim Nachrechnen!

      Gruß
      Susanne
    • RE: KU und noch viele Fragen

      Dann versteh ich die Ämter nicht, die wissen das noch ein Unterhaltspflichtige Kind da ist das nicht bei uns lebt, und uns die Bewillingsbescheide zuschickt. ?(

      Ich wurde aufgefordert, weil es uns zusteht das alles zu beantragen. Wohngeld hab ich vorher schon für die Kinder aus erster Ehe bekommen. Für die 2 anderen kleinen nicht. Das hab ich bis heute auch noch nicht erklärt bekommen wieso und weshalb.

      Stimmt nach deiner Berechnung liegen wir darunter. Nach der Berechnung vom Jobcenter nicht. Auch nicht nach den Berechnungen von der Kindergeldstelle und der Wohngeldstelle. Hier in Niedersachsen wird jeder Cent als Einkommen angerechnet, egal ob es nur eine Zahlung auf kurze Zeit ist, wie zb das Elterngeld oder eine langfristige Zahlung ist, wie das Kindergeld.

      Wie ich noch in Ludwigshafen (RLP) gewohnt hatte, wurde mir als Einkommen nur ein teil des Kindergeldes angerechnet. Da bekam ich neben ALGII, Unterhaltsvorschuß, Kindergeld und Erziehungsgeld. Ich zog nach Niedersachsen und bekam prompt Unterhaltsvorschuß und Kindergeld komplett als Einkommen angerechnet.
      Es muß also was dran sein das es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, was sich die Arbeitsagenturen erlauben dürfen.

      Somit hab ich kein Plan was da noch kommt.
    • RE: KU und noch viele Fragen

      Hallo Mama09,

      das SGB II ist ein Bundesgesetz und wird in allen Bundesländern gleich angewandt. Das hoffe ich zumindest. 8 ) Für alles Sozialgesetzbücher gilt § 13 SGB 1 (Aufklärungspflicht).

      Zur Absetzbarkeit von Unterhaltsbeiträgen kannst du dich hier:
      gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
      informieren. Die Nr. 7 gibt Auskunft.

      Im Absatz 3 ist auch die Berechnung der Freibeträge für das Einkommen deines Mannes erläutert.

      Zum Wohngeld
      Wohngeld kann für die Kinder beantragt werden, die nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehören, weil sie andere Einkünfte haben. Das kann Unterhalt od. Unterhaltsvorschuss + Kindergeld sein. Für die 2 anderen Kleinen traf das ja nicht zu.

      Die Besonderheit beim Kindergeld (das teilweise angerechnet wurde)
      Kindergeld ist Einkommen der Eltern, wird aber vorrangig für den Bedarf der Kinder verwandt. Als Einkommen bei den Eltern kommt nur der Betrag in Frage, der den Bedarf des Kindes übersteigt.

      Das wird in Ludwigshafen so gewesen sein. Vielleicht wurde da noch Unterhalt vom Vater gezahlt?

      Beispiel: Kind bekommt 350 Unterhalt vom Vater und 184 Kindergeld, hat also ein eigenes Einkommen von 534 Euro. Wenn sein Bedarf (Regelsatz und Kosten der Unterkunft) aber nur 480 Euro beträgt, wird der überschießende Teil von 54 Euro beim Elternteil als Einkommen angerechnet.

      Anderes Beispiel: 600 Euro Unterhalt (absurd, aber so wird's klarer) + 184 Euro Kindergeld = 784 Euro eig. Einkommen des Kindes. Bei einem angenommenen Bedarf von 480 Euro hat es nun 304 Euro über den Durst. Angerechnet werden kann aber maximal das Kindergeld von 184 Euro.

      Du schriebst, dass das JobCenter wisse, dass dein Mann einem weiteren Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist. Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist natürlich, dass auch wirklich gezahlt wird. Es wäre auch gut, den Unterhalt zu titulieren. Einige JobCenter verlangen die Titulierung, anderen genügt der Nachweis, dass Unterhaltspflich besteht und dass gezahlt wird.

      Darüber hätte man euch informieren können (müssen). Sprich mal mit der KIZ-Stelle bei der Familienkasse. Dort wird sicher auch nichts von der Unterhaltspflicht bekannt sein.

      Gruß
      Susanne

      P.S. Fast in jeder Stadt gibt es auch eine kostenlose Beratungsstelle für Arbeitslose.
    • RE: KU und noch viele Fragen

      Hallo Sophie66,

      ich denke dass die Kinder von mama09 doch interessieren.
      Und zwar für den Unterhalt für Mam09 den Sie von ihrem Mann bekommt.
      Sie hat ja den Unterhaltsanspruch auf 770 Euro und Ihr Einkommen wird ja dadurch gemindert, dass Sie alleinig für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen muss. Diese Unterhaltskosten mindern doch das verfügbare Einkommen. Oder?

      Ist meine Überlegung und ich weiss nicht ob das so stimmt.

      Aber hier im Forum gibt es sicher welche die das genau sagen können

      Grüße

      Holger

      Ach ich hab übersehen dass Du ja den minderjährigen nachrangig bist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Holger654321 ()