Kann eine Mutter freiwillig auf Unterhalt verzichten?

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    • Kann eine Mutter freiwillig auf Unterhalt verzichten?

      Hallo liebe Forengemeinschaft,

      ich hatte vor 14 Wochen mit einer bekannten einen one night stand. Gestern bekam ich eine SMS dass sie schwanger ist. Als ich ihr sagte, dass ich sie nicht finanziell unterstützen kann, da ich als Student keine einkünfte habe, sagte sie dass das sie von mir keine finanzielle Unterstützung will, sie müsse nur meinen Namen als Vater beim Jugendamt angeben, damit sie von dort Unterstützung bekommt. Sie sagte sie hat versucht meinen Namen da raus zu halten, aber ohne Namen würde ihr nicht geholfen werden.

      Nun zu meiner Frage, findet ihr diese Auskünfte von ihr auch irgendwie komisch? Gibt es da nicht so etwas wie Unterhaltspflicht? oder kann auf die freiwillig verzichtet werden? Kennt sich vielleicht jemand von euch damit aus und kann mich aufklären darüber wie das vor dem Jugendamt läuft?

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    • RE: Kann eine Mutter freiwillig auf Unterhalt verzichten?

      Hallo Scorpio23 ,

      Zunächst sollte erstmal sicher sein ob du auch der Vater bist.(Test).


      Dann steht dem Kind (Kindesunterhalt)und der Mutter mind.die ersten
      3 Jahre Betreuungsunterhalt von dir zu.

      Bist du nicht leistungsfähig, bezahlt das JU Unterhaltsvorschuss an die Mutter.

      Es wird dann geprüft ob dieser von dir zurück zu zahlen ist.

      Verzicht auf KU ist nicht möglich. (wenn staatliche Leistungen, in Anspruch
      genommen werden, hier Unterhaltsvorschuss durch JA).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      The post was edited 1 time, last by edy ().

    • RE: Kann eine Mutter freiwillig auf Unterhalt verzichten?

      Hallo Scorpio,

      erst einmal herzlich willkommen hier bei uns.

      Vorab zu deinen Fragen: Ich finde den bisherigen Ablauf auch etwas komisch. Deine Bekannte kann doch grad erst wissen, dass sie schwanger ist. Was hat nun das Jugendamt zum derzeitigen Zeitpunkt damit zu tun?

      Nehmen wir an, die Schwangerschaft entspricht den Tatsachen und du bist der Vater. Dann wirst du künftig Verantwortung übernehmen müssen und im Rahmen deiner Möglichkeiten für dein Kind sorgen müssen. Keine Angst, das ist auch mit vielen positiven und schönen Seiten verbunden.

      Du hast Recht. Verzichten kann die Mutter nicht auf den Unterhalt für euer Kind. Wenn sie selbst ausreichend Einkommen hätte und der Unterhalt des Kindes nicht gefährdet ist, könnte sie dich lediglich von Zahlungen freistellen. Danach sieht es aber doch nicht aus.

      Solange du kein Einkommen hast, kann auch niemand von dir Unterhalt verlangen. In diesem Fall springt der Staat ein (Unterhaltsvorschuss). Weil es ein Vorschuss ist, würde später geprüft, ob dir eine Rückzahlung zuzumuten ist.

      Wenn dein Studium beendet ist, wirst du eine Arbeit aufnehmen müssen. Die muss nicht deinem Uniabschluss entsprechen. Vorrangig ist dann der Unterhalt eures Kindes. Ohne Wenn und Aber.

      So - das erstmal zum Einstieg. Lies dich mal durch unser Forum. Da wirst du viele hilfreiche Infos bekommen.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Kann eine Mutter freiwillig auf Unterhalt verzichten?

      Deine Bekannte kann doch grad erst wissen, dass sie schwanger ist. Was hat nun das Jugendamt zum derzeitigen Zeitpunkt damit zu tun?


      Das kam mir auch spanisch vor. Außerdem sagte sie mir sie hat schon ewig versucht mich zu erreichen aber ich habe weder anrufe noch emails noch sms bekommen (bis auf gestern)


      Vielen Dank für die beiden Antworten
    • RE: Kann eine Mutter freiwillig auf Unterhalt verzichten?

      Hallo!
      Nun, was die rechtlichen Folgen der Vaterschaftsanerkennung angeht, wurdest Du ja schon hinreichend informiert.
      An Deiner Stelle würde ich aber erstmal die Geburt abwarten und dann auf einen Vaterschaftstest bestehen...
      Vielleicht sucht sie auch nur einen irgendwann mal solventen Vater für ihr Kind, welches sie von einem anderen erwartet? Ich denke nicht grundsätzlich schlecht und ich weiß auch, dass Kinder auch bei einmaligem"Beisammensein" entstehen können. Aber da sie ja schon genau weiß, was sie alles in die Wege leiten will, solltest auch Du Dich absichern...
      Also erkenne nichts an, was nicht definitiv bewiesen ist...Und dass sie jetzt schon beim Amt war, erscheint mir ehrlich gesagt nicht ganz koscher....
      Du wärest nicht der erste, dem Frau ein Kuckuckskind unterjubeln möchte...
      Übrigens: Wenn der one-night-stand 14 Wochen her ist, dann weiß sie schon seit mindestens 6 Wochen, dass sie schwanger ist.....
      L.G., Seinezweite
    • RE: Kann eine Mutter freiwillig auf Unterhalt verzichten?

      Hallo Seinezweite,

      Übrigens: Wenn der one-night-stand 14 Wochen her ist, dann weiß sie schon seit mindestens 6 Wochen, dass sie schwanger ist.....


      vermutlich weiß sie es schon seit 6 Wochen. Aber mindestens würde ich so nicht unterschreiben. ;) Da gibt es schon so einige Abweichungen von der 'Norm'. Wie auch immer - sie weiß es seit einigen Wochen und hat die Zeit auch genutzt, um sich zu informieren.

      Die Information allein ist ja auch erst einmal nix Schlimmes. Auch die Tatsache, dass sie sich evtl. schon 4 Wochen früher hätte melden können.... Immerhin besteht keine Beziehung zwischen den beiden und die Preisgabe der Schwangerschaft ist etwas sehr Persönliches.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Kann eine Mutter freiwillig auf Unterhalt verzichten?

      Hallo Seinezweite,

      in diesem Fall doch eher sehr persönlich für die Mutter. Wir wissen einfach nicht, was sie noch sage und schreibe 4 Wochen länger warten ließ. Vielleicht war sie nicht sicher, ob sie das Kind tatsächlich bekommen will (und das würdest du mit deinem one-night-stand besprechen?). Vielleicht wollte sie auch abwarten, ob die Schwangerschaft Bestand hat? Wer weiß das schon?

      Gruß
      Susanne