Hallo zusammen,
ein änliches Thema gab's Anfang 2010 schonmal hier, ich würde es gerne nochmal aufgreifen.
Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe (10 Jahre und 5 Jahre) die bei der Mutter leben sowie zwei Kinder mit meiner jetzigen Ehefrau (2,5 Jahre und 9 Monate). Unser 2,5 jähriger wurde seit seinem ersten Geburtstag von einer Tagesmutter betreut und besucht seit er 18 Monate alt war zusätzlich eine Kleinkindgruppe im örtlichen Kindergarten, damit meine Frau wieder arbeiten kann/konnte. Wir sind auf ihr Gehalt angewiesen, da nicht zuletzt die von mir von Anfang an pünklich und im vollen Umfang geleisteten Unterhaltszahlungen an meine zwei Großen ihren Tribut fordern.
Als sich meine Frau im Sommer 2010 bei der Gemeinde wegen des Platzes in der Kleinkindgruppe erkundigte wurde ihr (leider nur mündlich) mitgeteilt, dass bei der Berechnung der Kosten alle Kindergeldberechtigten Kinder berücksichtigt würden, auch die beiden aus erster Ehe. Da meine zwei Kinder aus erster Ehe bei mir als Zählkinder beim Kindergeld berücksichtigt werden, ergab sich daraus ein Beitrag von ca. EUR 85 im Monat. Daraufhin begannen wir mit der Planung für ihren Wiedereinstieg in den Job und meldeten unseren Sohn dann im September 2010 an. Plötzlich sollten die Kosten dann EUR 260.- betragen, da der Gemeinderat Anfang September die Berücksichtigung von Zählkindern gekippt habe und nunmehr nur Kinder, die im eigenen Haushalt leben berücksichtigung finden würden. Auch wenn seit der Geburt unseres Jüngsten im Januar 2011 der Betrag auf EUR 190.- reduziert wurde, hat diese Änderung natürlich eine gewaltige Lücke in unsere Kasse gerissen. Nur durch großzügiges Entgegenkommen des Arbeitgebers meiner Frau durch zeitweise Übernahme der Betreuungskosten war ihr überhaupt erst möglich, wieder mit der Arbeit zu beginnen.
Schriftlich habe ich mich dann an den Gemeinderat und den Bürgermeister gewandt und mich über diese ganze Sache beklagt. Kernpunkt meiner Argumentation war zum einen die nicht gegebene Planungssicherheit wenn zunächst ein Gebührensatz genannt und dann drastisch erhöht wird, zum anderen äußerte ich meinen Verdruß über die Ungerechtigkeit die sich daraus ergibt. Als Antwort wurde mir mitgeteilt, dass man meinen Punkt versteht, allerdings sei dieses Vorgehen inzwischen wohl vom Lande so vorgegeben.
Ich zähle mich zu den engagierten Vätern, die ihre Kinder aus erster Ehe bei jeder Gelegenheit abholen, die Kinder sind regelmäßig 14-tägig am Wochenende von Freitag bis Montag früh bei uns, zusätzlich jede Woche Mittwoch auf Donnerstag und oft auch außerhalb dieser Zeiten. An Unterhalt berappe ich pro Monat ca. 700.- EUR. Würden die Kinder bei mir wohnen müßte ich mit einem ähnlichen Kostenblock rechnen. Wie kann es also sein, dass diverse Verordnungen mich dennoch behandeln, als müsste ich mich nur um zwei (bzw. zu diesem Zeitpunkt, EIN) Kind kümmern? Die Haltung, meine Unterhaltszahlungen dahingehend zu ignorieren kann ich nicht nachvollziehen. Ich fühle hier meine Rechte verletzt, insbesondere der Gleichbehandlung.
Was mich interessieren würde ist, wie es denn rechtlich aussieht. Hat sich von Euch schonmal mit diesem Sachverhalt befasst? Sind da evtl. schon irgendwelche Klagen anhängig? Kann jemand einschätzen, ob es sich lohnen würde zu klagen? Welches Gericht wäre zuständig?
Vielen Dank schon mal für Eure Kommentare!
ein änliches Thema gab's Anfang 2010 schonmal hier, ich würde es gerne nochmal aufgreifen.
Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe (10 Jahre und 5 Jahre) die bei der Mutter leben sowie zwei Kinder mit meiner jetzigen Ehefrau (2,5 Jahre und 9 Monate). Unser 2,5 jähriger wurde seit seinem ersten Geburtstag von einer Tagesmutter betreut und besucht seit er 18 Monate alt war zusätzlich eine Kleinkindgruppe im örtlichen Kindergarten, damit meine Frau wieder arbeiten kann/konnte. Wir sind auf ihr Gehalt angewiesen, da nicht zuletzt die von mir von Anfang an pünklich und im vollen Umfang geleisteten Unterhaltszahlungen an meine zwei Großen ihren Tribut fordern.
Als sich meine Frau im Sommer 2010 bei der Gemeinde wegen des Platzes in der Kleinkindgruppe erkundigte wurde ihr (leider nur mündlich) mitgeteilt, dass bei der Berechnung der Kosten alle Kindergeldberechtigten Kinder berücksichtigt würden, auch die beiden aus erster Ehe. Da meine zwei Kinder aus erster Ehe bei mir als Zählkinder beim Kindergeld berücksichtigt werden, ergab sich daraus ein Beitrag von ca. EUR 85 im Monat. Daraufhin begannen wir mit der Planung für ihren Wiedereinstieg in den Job und meldeten unseren Sohn dann im September 2010 an. Plötzlich sollten die Kosten dann EUR 260.- betragen, da der Gemeinderat Anfang September die Berücksichtigung von Zählkindern gekippt habe und nunmehr nur Kinder, die im eigenen Haushalt leben berücksichtigung finden würden. Auch wenn seit der Geburt unseres Jüngsten im Januar 2011 der Betrag auf EUR 190.- reduziert wurde, hat diese Änderung natürlich eine gewaltige Lücke in unsere Kasse gerissen. Nur durch großzügiges Entgegenkommen des Arbeitgebers meiner Frau durch zeitweise Übernahme der Betreuungskosten war ihr überhaupt erst möglich, wieder mit der Arbeit zu beginnen.
Schriftlich habe ich mich dann an den Gemeinderat und den Bürgermeister gewandt und mich über diese ganze Sache beklagt. Kernpunkt meiner Argumentation war zum einen die nicht gegebene Planungssicherheit wenn zunächst ein Gebührensatz genannt und dann drastisch erhöht wird, zum anderen äußerte ich meinen Verdruß über die Ungerechtigkeit die sich daraus ergibt. Als Antwort wurde mir mitgeteilt, dass man meinen Punkt versteht, allerdings sei dieses Vorgehen inzwischen wohl vom Lande so vorgegeben.
Ich zähle mich zu den engagierten Vätern, die ihre Kinder aus erster Ehe bei jeder Gelegenheit abholen, die Kinder sind regelmäßig 14-tägig am Wochenende von Freitag bis Montag früh bei uns, zusätzlich jede Woche Mittwoch auf Donnerstag und oft auch außerhalb dieser Zeiten. An Unterhalt berappe ich pro Monat ca. 700.- EUR. Würden die Kinder bei mir wohnen müßte ich mit einem ähnlichen Kostenblock rechnen. Wie kann es also sein, dass diverse Verordnungen mich dennoch behandeln, als müsste ich mich nur um zwei (bzw. zu diesem Zeitpunkt, EIN) Kind kümmern? Die Haltung, meine Unterhaltszahlungen dahingehend zu ignorieren kann ich nicht nachvollziehen. Ich fühle hier meine Rechte verletzt, insbesondere der Gleichbehandlung.
Was mich interessieren würde ist, wie es denn rechtlich aussieht. Hat sich von Euch schonmal mit diesem Sachverhalt befasst? Sind da evtl. schon irgendwelche Klagen anhängig? Kann jemand einschätzen, ob es sich lohnen würde zu klagen? Welches Gericht wäre zuständig?
Vielen Dank schon mal für Eure Kommentare!