Kindergartengebühren -> Zählkinder

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    • Kindergartengebühren -> Zählkinder

      Hallo zusammen,
      ein änliches Thema gab's Anfang 2010 schonmal hier, ich würde es gerne nochmal aufgreifen.

      Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe (10 Jahre und 5 Jahre) die bei der Mutter leben sowie zwei Kinder mit meiner jetzigen Ehefrau (2,5 Jahre und 9 Monate). Unser 2,5 jähriger wurde seit seinem ersten Geburtstag von einer Tagesmutter betreut und besucht seit er 18 Monate alt war zusätzlich eine Kleinkindgruppe im örtlichen Kindergarten, damit meine Frau wieder arbeiten kann/konnte. Wir sind auf ihr Gehalt angewiesen, da nicht zuletzt die von mir von Anfang an pünklich und im vollen Umfang geleisteten Unterhaltszahlungen an meine zwei Großen ihren Tribut fordern.

      Als sich meine Frau im Sommer 2010 bei der Gemeinde wegen des Platzes in der Kleinkindgruppe erkundigte wurde ihr (leider nur mündlich) mitgeteilt, dass bei der Berechnung der Kosten alle Kindergeldberechtigten Kinder berücksichtigt würden, auch die beiden aus erster Ehe. Da meine zwei Kinder aus erster Ehe bei mir als Zählkinder beim Kindergeld berücksichtigt werden, ergab sich daraus ein Beitrag von ca. EUR 85 im Monat. Daraufhin begannen wir mit der Planung für ihren Wiedereinstieg in den Job und meldeten unseren Sohn dann im September 2010 an. Plötzlich sollten die Kosten dann EUR 260.- betragen, da der Gemeinderat Anfang September die Berücksichtigung von Zählkindern gekippt habe und nunmehr nur Kinder, die im eigenen Haushalt leben berücksichtigung finden würden. Auch wenn seit der Geburt unseres Jüngsten im Januar 2011 der Betrag auf EUR 190.- reduziert wurde, hat diese Änderung natürlich eine gewaltige Lücke in unsere Kasse gerissen. Nur durch großzügiges Entgegenkommen des Arbeitgebers meiner Frau durch zeitweise Übernahme der Betreuungskosten war ihr überhaupt erst möglich, wieder mit der Arbeit zu beginnen.

      Schriftlich habe ich mich dann an den Gemeinderat und den Bürgermeister gewandt und mich über diese ganze Sache beklagt. Kernpunkt meiner Argumentation war zum einen die nicht gegebene Planungssicherheit wenn zunächst ein Gebührensatz genannt und dann drastisch erhöht wird, zum anderen äußerte ich meinen Verdruß über die Ungerechtigkeit die sich daraus ergibt. Als Antwort wurde mir mitgeteilt, dass man meinen Punkt versteht, allerdings sei dieses Vorgehen inzwischen wohl vom Lande so vorgegeben.

      Ich zähle mich zu den engagierten Vätern, die ihre Kinder aus erster Ehe bei jeder Gelegenheit abholen, die Kinder sind regelmäßig 14-tägig am Wochenende von Freitag bis Montag früh bei uns, zusätzlich jede Woche Mittwoch auf Donnerstag und oft auch außerhalb dieser Zeiten. An Unterhalt berappe ich pro Monat ca. 700.- EUR. Würden die Kinder bei mir wohnen müßte ich mit einem ähnlichen Kostenblock rechnen. Wie kann es also sein, dass diverse Verordnungen mich dennoch behandeln, als müsste ich mich nur um zwei (bzw. zu diesem Zeitpunkt, EIN) Kind kümmern? Die Haltung, meine Unterhaltszahlungen dahingehend zu ignorieren kann ich nicht nachvollziehen. Ich fühle hier meine Rechte verletzt, insbesondere der Gleichbehandlung.

      Was mich interessieren würde ist, wie es denn rechtlich aussieht. Hat sich von Euch schonmal mit diesem Sachverhalt befasst? Sind da evtl. schon irgendwelche Klagen anhängig? Kann jemand einschätzen, ob es sich lohnen würde zu klagen? Welches Gericht wäre zuständig?

      Vielen Dank schon mal für Eure Kommentare!
    • Hallo m75rt,

      Kitas sind Ländersache, die Durchführung und Finanzierung ist aber den Kommunen übertragen. Klagen kannst du dagegen beim Verwaltungsgericht. Und ja, es gibt unzählige Fälle und auch viele positive Entscheidungen (wenn auch nicht unbedingt zur Nichtberücksichtigung von Zählkindern).

      Wenn du 'Kitagebühren, Klagen, Verwaltungsgericht' in die Suchmaschine eingibst, wirst du bestimmt auf viele interessante Fälle stoßen. Für dich wäre aber wichtig, das für dein Bundesland zu tun. Im Moment ist ja die Entlastung der Eltern - bis hin zur völligen Beitragsfreiheit - in aller Munde. Viele Länder haben bereits gehandelt, andere haben Maßnahmen angekündigt. Es gibt nur noch ganz wenige Bundeländer, die sich gar nicht bewegen wollen (ich glaube, u.a. Bayern).

      In deinem Fall würdest du nicht gegen das Land, sondern gegen die Kommune eine Klage führen müssen. Es gibt genug Urteile (auch schon von Oberverwaltungsgerichten), mit denen die Beitragssatzung einer Kommune gekippt wurde. Die Aussage deiner Kommune, das sei so vom Land vorgegeben, war wohl eine Schutzbehauptung. Man könnte es auch Lüge nennen. :D

      Viel Glück! Halt uns bitte auf dem laufenden.

      Gruß
      Susanne
    • drubinberend schrieb:

      Altes Thema, aber immer noch aktuell.
      Denke das Problem ist, das die Gleichstellung nicht auf beiden Seiten gemacht wird. Man redet immer nur von Frauenrechte. Aber nichts von Männerrechte. Mal schauen, wann es zur echten Gleichberechtigung kommt vor dem Gesetz.
      Da muss ich dir tatsächlich recht geben. Also natürlich sind Frauen Jahrelang auf allen Gebieten benachteiligt worden, aber Männerrechte müssten auch mehr berücksichtigt werden, bzw. ggeschlechterunabhängig gemacht werden. Man sollte es eigentlich in Menschenrecht umtaufen, da zählt das Geschlecht nicht.
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