noch ne Frage...

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    • noch ne Frage...

      Hallo, Foris !

      Ich hätte da nochmal ne Frage...

      Meine 2., minderjährige Tochter geht zur Zeit in die 9. Klasse und wird voraussichtlich in 2013 die 10. Klasse absolvieren.

      Seit der 4. Klasse habe ich mündlich um Leistungsnachweiser und Zeugnisse gebeten. Antwort der EX:"Frage die Kinder ..." und die hatten ihre Zeugnisse regelmäßig vergessen, berichteten aber gerne von ihren guten Noten (...)
      Wer an seinen Umgangs-Wochenenden nicht unnötig schlechte Stimmung wegen nicht vorgelgeter Zeugnisse haben möchte, akzeptiert das dann zähneknirschend. Zumindest ich hab das lange so gemacht.

      Jetzt mal die hypothetische Frage:
      ich fordere die letzten Leistungsnachweise / Zeugnisse schriftlich ein und bekomme von der Ex die gleiche Antwort wie immer, also eigentlich eine Verweigerung der Vorlage - was gilt ?

      Bei priviligierten Volljährigen ist die Voraussetzung für Unterhalt ein Nachweis der Leistungsnachweise/Zeugnisse für den Unterhalt.

      Bei einer 16jährigen, deren Mutter die Einsicht darin verweigert auch ? Kann ich agieren: keine Zeuzgnisse = kein Einkommensnachweis und Unterhalt von mir ???
      Ich muss dazu sagen, dass ich mit beiden Töchtern mom keinen Umgang habe.

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • RE: noch ne Frage...

      Hallo Baumeister,

      Original von baumeister
      Bei einer 16jährigen, deren Mutter die Einsicht darin verweigert auch ? Kann ich agieren: keine Zeuzgnisse = kein Einkommensnachweis und Unterhalt von mir ?


      Definitiv nein.
      Was soll das denn für einen konkreter und berechtigter Grund sein? Und wenn du dich noch so über Mutter und Tochter ärgerst, die Tochter ist minderjährig.

      Bei einer Volljährigen, die grundsätzlich erstmal für sich selbst sorgen sollte, der du aber bei der Erstausbildung Unterhalt schuldest, hast du natürlich Anspruch auf Leistungsnachweise. Insofern ist das hier auch eine Frage des Unterhaltsrechts.

      Bei den Leistungsnachweisen der Minderjährigen hingegen ist das eine Frage des Sorgerechts bzw. deines Rechts auf Auskunft gegenüber der Mutter und hat mit deinen Unterhaltsverpflichtungen absolut nichts zu tun.

      Gruß

      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • RE: noch ne Frage...

      Wie Kurt so schön schreibt: Bei den Leistungsnachweisen der Minderjährigen hingegen ist das eine Frage des Sorgerechts bzw. deines Rechts auf Auskunft gegenüber der Mutter und hat mit deinen Unterhaltsverpflichtungen absolut nichts zu tun.


      Hier geht es wohl nicht darum, zu wissen, wo stehen meine Kinder mit ihren schulischen Leistungen, sonst könnte Baumeister den Weg über die Schule gehen. ....Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen...

      Könnte Baumeister die Gründe, die er hat hier einstellen?!?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Namue ()

    • RE: noch ne Frage...

      Hallo Baumeister,

      überleg mal:

      Keine Zeugnisse = keine Unterlagen und kein Unterhalt.

      Spar Dir Nerven und viel Geld und sorge dafür, dass die KM stets alle Unterlagen bekommt. Zahle den Unterhalt.

      Lege doch Deine Engergie (die uns Getrenntlebenden noch verblieben ist) lieber auf den Kontakt mit Deinen Kindern.
      Wenn Du keine Handy-Nr. hast, mach´ es auf die alte Tour. Schreib einen Brief. Erkläre mit Deinen Worten für Dein Kind (auch auf die Gefahr, dass die EX das lesen könnte), dass Du Dich treffen willst. Nenn einen Ort u.s.w. Dann wirst Du sehen. Bei dem Treffen kannst Du dann mehr sagen und auch zeigen, was Du fühlst.

      Einen Versuch ist es doch wert.

      Kopf hoch - wir müssen alle da durch.

      Zielstrebig
    • RE: noch ne Frage...

      Dank für Eure Antworten.

      Ja, Nerven sparen *lach*
      Ja, und es tröstet, dass wir da wohl alle durch müssen.

      Ich fordere im freundlichen Umgangs-Ton seit 5 Jahren Zeugnisse ein und biete sogar hohe Belohnungen für gute Noten.

      Die Reaktionen habe ich in meiner Eingangsfrage beschrieben: wenn ich diese Zeugnisse und Leistungsnachweise nicht einklage, bekomme ich sie nicht ausgehändigt.

      Und daher vermute ich allmählich wirklich, dass da irgendwas nicht ganz so läuft wie es laufen müßte.
      Gegenfrage: welches Kind hat dann kein Interesse daran, seine Zeugnisse zu zeigen, wenn die Noten gut sind ...?

      Ich werde jetzt den Weg über das Schulamt beschreiten.

      Besten Dank für viel Erfolg auch für Euch ;)

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von baumeister ()

    • RE: noch ne Frage...

      Hallo Baumeister,

      Original von baumeister
      Bei priviligierten Volljährigen ist die Voraussetzung für Unterhalt ein Nachweis der Leistungsnachweise/Zeugnisse für den Unterhalt.


      So stimmt das nicht. Da hatte ich nicht genau hingeguckt.
      Privilegierte Volljährige sind diejenigen, die sich noch in der schulischen Ausbildung befinden und bei einem Elternteil leben.
      Um das nachzuweisen reicht eine Schulbescheinigung aus, Leistungsnachweise sind hier ebenfalls nicht unterhaltsrechtlich von Belang.
      Anders ist das bei den Nichtprivilegierten.

      Gruß
      Kurt
    • RE: noch ne Frage...

      Original von Zielstrebig
      Hallo Baumeister,

      überleg mal:

      Keine Zeugnisse = keine Unterlagen und kein Unterhalt.

      Spar Dir Nerven und viel Geld und sorge dafür, dass die KM stets alle Unterlagen bekommt. Zahle den Unterhalt.

      Lege doch Deine Engergie (die uns Getrenntlebenden noch verblieben ist) lieber auf den Kontakt mit Deinen Kindern.
      Wenn Du keine Handy-Nr. hast, mach´ es auf die alte Tour. Schreib einen Brief. Erkläre mit Deinen Worten für Dein Kind (auch auf die Gefahr, dass die EX das lesen könnte), dass Du Dich treffen willst. Nenn einen Ort u.s.w. Dann wirst Du sehen. Bei dem Treffen kannst Du dann mehr sagen und auch zeigen, was Du fühlst.

      Einen Versuch ist es doch wert.

      Kopf hoch - wir müssen alle da durch.

      Zielstrebig


      Den Versuch hab ich längst hinter mir... aber trotzdem danke für den Tipp ;)

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • RE: noch ne Frage...

      Hallo baumeister,

      Voraussetzung dafür, dass Du von der Schule (nicht vom Schulamt, die haben damit nichts zu tun, es sei denn, die Schule zeigt sich unkooperativ) Informationen bekommst, ist der Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht. Inwiefern Du ein Recht hast, über die Schulerfolge informiert zu sein - das weiß ich nicht einmal (bei uns war das explizit genannt).

      Ich kenne die Themen zur Genüge, persönliches Erscheinen mit Vorweisen der gerichtlichen Unterlagen, die das bewiesen (nach einem gescheiterten Antrag auf alleiniges Sorgerecht), hat geholfen.

      Nach meiner Ansicht ist deine Tochter noch schulpflichtig und damit gibt's überhaupt keinen Grund, die Unterhaltszahlungen zu kürzen, einzustellen etc.

      Grundsätzlich also: weiter zahlen, davon ausgehen, dass sie noch in der Schule sind und Kontakt pflegen (woher weißt Du denn ohne Kontakt von den guten Noten?).

      Bei einem Kollegen, der überhaupt keinen Kontakt zu seinen Kindern hat (er hat sich schon in der Ehe null gekümmert, was mit ein Trennungsgrund war), sprach der Sohn vor, als es um das Konto ging, das der Sohn brauchte, als er in die Ausbildung kam: da waren beide Eltern als Sorgeberechtigte gefordert. In der Folge hat er das Schulabschlusszeugnis und den Ausbildungsvertrag, der auch Auskunft über das Gehalt (und damit die weitere Unterhaltspflicht) gab, mit einem einfachen Anwaltsschreiben angefordert. Hat geklappt.

      Gruß
      skydiver
    • RE: noch ne Frage...

      hallo, skydiver,

      danke für Dein statement.

      Vielleicht habe ich in meiner Eingangsfrage nicht konkret genug beschrieben ?

      Ich habe seit 1 1/2 Jahren keinen Umgang mehr mit meiner Tochter, die momentan die 9. Klasse einer Hauptschule besucht. Das liegt hauptsächlich am Alter, die Tochter hat momentan alles andere im Kopf und findet Umgangszeiten bei mir langweilig. Macht auch nix !
      Wir simsen gelegentlich mal (wenn ich Antwort bekomme), aber das war´s auch schon.

      Das Hauptproblem ist die KM. Mit der KM habe ich seit der Scheidung leider nur noch ein ganz schlechtes Verhältnis und sie will das offenbar auch so aufrecht halten. Außerdem weiß ich - auch von der Tochter selbst - dass sie meinen Einfluss als Vater "nicht wünscht", ebenso wenig einen harmonischen Umgang mit dem Kind.

      1. Zum einen geht es mir irgendwo allmählich um´s Prinzip: ich habe hälftiges Sorgerecht, was die KM ignoriert und dahingehend so ziemlich alle Pflichten (oder meine Rechte) verletzt.
      Wie kann/soll ich mein Sorgerecht ausüben und dem Kind in seiner Entwicklung evtl. auch gern helfen, wenn ich überhaupt nicht informiert bin ?

      2 Zum anderen geht es mir auch darum, dass ich zumindest im Groben über die Lebens- und Schulsituation meines Kindes informiert werden möchte. Gerade als Hauptschülerin muss sie ja auch schasuen, dass sie eine gute Lehrstelle bekommt. Da kann ich kaum helfen, wenn ich nicht weiß was läuft - oder ?

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...