Hallo, Foris !
Ich hätte da nochmal ne Frage...
Meine 2., minderjährige Tochter geht zur Zeit in die 9. Klasse und wird voraussichtlich in 2013 die 10. Klasse absolvieren.
Seit der 4. Klasse habe ich mündlich um Leistungsnachweiser und Zeugnisse gebeten. Antwort der EX:"Frage die Kinder ..." und die hatten ihre Zeugnisse regelmäßig vergessen, berichteten aber gerne von ihren guten Noten (...)
Wer an seinen Umgangs-Wochenenden nicht unnötig schlechte Stimmung wegen nicht vorgelgeter Zeugnisse haben möchte, akzeptiert das dann zähneknirschend. Zumindest ich hab das lange so gemacht.
Jetzt mal die hypothetische Frage:
ich fordere die letzten Leistungsnachweise / Zeugnisse schriftlich ein und bekomme von der Ex die gleiche Antwort wie immer, also eigentlich eine Verweigerung der Vorlage - was gilt ?
Bei priviligierten Volljährigen ist die Voraussetzung für Unterhalt ein Nachweis der Leistungsnachweise/Zeugnisse für den Unterhalt.
Bei einer 16jährigen, deren Mutter die Einsicht darin verweigert auch ? Kann ich agieren: keine Zeuzgnisse = kein Einkommensnachweis und Unterhalt von mir ???
Ich muss dazu sagen, dass ich mit beiden Töchtern mom keinen Umgang habe.
LG baumeister
Ich hätte da nochmal ne Frage...
Meine 2., minderjährige Tochter geht zur Zeit in die 9. Klasse und wird voraussichtlich in 2013 die 10. Klasse absolvieren.
Seit der 4. Klasse habe ich mündlich um Leistungsnachweiser und Zeugnisse gebeten. Antwort der EX:"Frage die Kinder ..." und die hatten ihre Zeugnisse regelmäßig vergessen, berichteten aber gerne von ihren guten Noten (...)
Wer an seinen Umgangs-Wochenenden nicht unnötig schlechte Stimmung wegen nicht vorgelgeter Zeugnisse haben möchte, akzeptiert das dann zähneknirschend. Zumindest ich hab das lange so gemacht.
Jetzt mal die hypothetische Frage:
ich fordere die letzten Leistungsnachweise / Zeugnisse schriftlich ein und bekomme von der Ex die gleiche Antwort wie immer, also eigentlich eine Verweigerung der Vorlage - was gilt ?
Bei priviligierten Volljährigen ist die Voraussetzung für Unterhalt ein Nachweis der Leistungsnachweise/Zeugnisse für den Unterhalt.
Bei einer 16jährigen, deren Mutter die Einsicht darin verweigert auch ? Kann ich agieren: keine Zeuzgnisse = kein Einkommensnachweis und Unterhalt von mir ???
Ich muss dazu sagen, dass ich mit beiden Töchtern mom keinen Umgang habe.
LG baumeister
Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...