Negatives Anfangsvermögen - negatives Endvermögen

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    • Negatives Anfangsvermögen - negatives Endvermögen

      Hallo. Mein Mann hatte bei der Eheschließung ca. 210.000 Euro Schulden aus erster Ehe, die aus einem Pleite gegangenen Restaurantbetrieb stammten. Wir haben während der Ehe beide gearbeitet. Jetzt hat er sich von mir getrennt und im Laufe der 10 Jahre Ehe wurden ca. 200.000 Euro Schulden reduziert.
      Da er immer noch Schulden hat, heißt es, mir stünde, bis auf den ganz normalen Trennungsunterhalt, nichts zu. Es wäre quasi Pech, dass auch das Endvermögen negativ ist, weil die Schulden nicht für ein Haus oder ähnliches abbezahlt wurden. Ist das richtig?