Volljährigen-Unterhalt trotz ...

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    • RE: Volljährigen-Unterhalt trotz ...

      Hallo baumeister,

      habe gerade den kompletten Thread durchgelesen.
      "Ketzerische" Frage: ist Deine Tochter überhaupt unterhaltsberechtigt = geht sie einer Ausbildung nach? Sie ist verpflichtet, sie Dir vorzulegen.
      Existiert ein Unterhaltstitel? Wenn ja, ist er befristet - was ja Sinn machen würde, weil ab 18. Lebensjahr eh neu gerechnet wird.

      LG Flory
    • RE: Volljährigen-Unterhalt trotz ...

      Hallo zusammen !

      @Flory, gar nicht so ketzerisch die Frage, wenn ich das aus dem moralischen Blickwinkel der Bedürftigkeit betrachte :D

      Ich möchte aber an dieser Stelle ein kurzes update der Angelegenheit liefern:

      -meine Tochter hat bislang neben den Einkommensteuerbescheiden 2008 und 2009 der KM nichts Relevantes eingereicht und ist dazu auch nicht bereit.
      - Ein Einkommenssteuerbescheid der KM aus 2010 besteht aus einer Seite 1, aus der die untere Text- und Berechnungshälfte per TippEX gelöscht wurden.
      - Nach der Eigenauskunft der selbstständigen KM gegenüber der CreFo mit 5-6stelligen Jahresumsätzen ist ein monatliches Einkommen von 520 € als unrealitisch einzuschätzen.
      - meine Anwältin erkennt gegenüber der Tochter auf versuchte Täuschung über das tatsächliche Einkommen der Mutter. Außerdem hat sie darauf hingewiesen, dass ich als Unterhaltsverpflichteter mit der Verpflichtung zur Finanzierung ihrer Ausbildung ein Kontrollrecht darüber habe, ob sie ihre Ausbildung ernsthaft vorantreibt = ich habe ein Anrecht, in regelmäßigen Abständen die Zeugnisse per Kopie zu erhalten.
      - Gegenreaktion nach mehreren Wochen: die Tochter wandte sich zunächst an einen Beauftragten des Kreises. Dieser hat sie nach der oben zitierten Argumentation meiner Anwältin offenbar an einen Anwalt verwiesen.
      - Dieser Anwalt meiner Tochter unterstellt nun mir ein erheblich höheres Nettoeinkommen und fordert den vollen Kindesunterhalt für die priviligierte Volljährige aus der übernächsten Tabellenstufe ...

      Und da wundern sich manche Leute, weshalb ich die Angelegenheit ein wenig "emotional" sehe und mich evtl. so formuliere 8 ) Es wird sich seitens der KM und der Tochter ein Sport daraus gemacht, aus der Mücke einen Elephanten zu konstruieren und man hat offenbar die Absicht, (mit für sie selbst wahrscheinlich bewilligter PKH) zusätzliche Kosten für mich zu verursachen.

      Alles weitere muss ich nun erstmal abwarten. Da ich nicht im Geld schwimme und es noch eine unterhaltsberechtigte minderjährige Tochter gibt, werde ich es zwar auf eine Klage ankommen lassen. Aber ob ich die "Luft" für eine höhere Instanz habe, weiß ich noch nicht.

      LG baumeister

      PS:
      wer kann mir sagen, wie der Selbstbehalt bei 1 priv. Volljährigen (theor. 1150,00 €) und einer minderjährigen (950,00 €) de facto berechnet wird ? Bleibe ich auf 950 € ? So sieht das zumindest meine Anwältin. Außerdem soll eine Steuerermäßigung aus der steuerlichen Zusammenveranlagung mit meiner 2. Frau sich direkt negativ auf mein Nettoeinkommen niederschlagen, d. h. es würde angehoben.
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von baumeister ()

    • RE: Volljährigen-Unterhalt trotz ...

      Hallo Baumeister

      - Dieser Anwalt meiner Tochter unterstellt nun mir ein erheblich höheres Nettoeinkommen und fordert den vollen Kindesunterhalt für die priviligierte Volljährige aus der übernächsten Tabellenstufe ...


      unterstellt er es nur oder berechnet er es?

      Stell die Rechnung hier ein und wir können ein Blick drüber werfen, ob rechtlich richtig gerechnet wurde..

      Der notwendige Selbstbehalt ist 950 € gegenüber priv. Volljährige.
      Der angemessene Selbstbehalt 1150 €.

      DU kannst mir wenn Du möchtest den Einkommensteuerbescheid per Scan per PN senden. Vielleicht kann ich den Rest per Berechung zurück rechnen um so das tatsächliche Einkommen zu ermittlen.
      Gruß

      Beno

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von beno ()

    • RE: Volljährigen-Unterhalt trotz ...

      @beno, hast Du meine PN bekommen ?

      Zu Tartarus´ Beispielrechnung hat sich für meinen Steuerberater die Frag ergeben:

      Was ist mit der AfA, z. B. mit dem Investitionsabzugsbetrag (= lineare Sonderabschreibung) ? Wird das anerkannt ?

      Was ist mit alten Lebensversicherungen, die bereits vor der Scheidung bestanden ? Können die ggf. noch als primäre Alterasvorsorge geltend gemacht werden (ich habe sonst nur Rürup und die freiwillige Zahlung in die staatl. RV) ?

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von baumeister ()

    • RE: Volljährigen-Unterhalt trotz ...

      Hallo Baumeister,
      verstehe Deine Argumente / Verärgerung - es.sollten wegen Datenschutz und Gleichbehandlung nur die Unterlagen vorgelegt werden, die Deine Ex vorlegt (zu versteuerndes Einkommen / Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit).
      In BW ermittelt die Staatsanwaltsschaft bei angeblicher Einkommensverschleierung: Bafin Berlin Kontenermittlung - und dann entsprechende Bank Herausgabe der Transaktionen (für die schweren Jungs :D)
      LG
      Radler

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Radler17 ()

    • RE: Volljährigen-Unterhalt trotz ...

      Hallo, Radler !

      Tja... :D nur die gleichen Unrterlagen, die die KM einreicht :D Das ist ja das Theater...

      In meinem Fall ist die volljährige Tochter mit PKH, die sich weigert, Unterlagen und sogar Zeugnisse (...!) einzureichen.
      Einklagen geht ja - theoretisch. Aber wer will und kann das denn bezahlen ???
      Tatsächlich gibt es von ihrer Seite die Möglichkeit, den ausstehenden Mindestunterhalt per Vollstreckungsklage einzufordern. Wo steh´ ich dann mit meiner Forderung nach Unterlagen der Ex X( Bei solch einer Realsatire kann man(n) nur zum Zyniker werden...

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • RE: Volljährigen-Unterhalt trotz ...

      Guten Abend !

      Ich möchte hier ein kurzes "Zwischenergebnis" meiner Problematik geben:

      - meine Tochter und der inzwischen von ihr beauftragte Anwalt haben trotz erneuter Aufforderung vom 2. Dez. keinerlei Unterlagen zur Vervollständigung der Einkommensnachweise der KM eingereicht;

      - ebenso ist das Nachreichen der ebenfalls eingeforderten beglaubigten Kopie des manipulierten EKST-Bescheides der KM nicht erfolgt.

      - Der Anwalt meiner Tochter droht weiterhin mit einer Klage auf Zahlung der vollen Unterhaltshöhe.

      Ich habe unter Vorbehalt 3 volle Unterhaltszahlungen (10-12/11) geleistet und warte also nach wie vor auf die Unterlagen... Ebenso warte ich auf die Beantwortung meiner Frage nach dem monatlichen Zahlungstermin, den der Anwalt änderte.

      Ich gedenke nun, nur die gesetzlich vorgeschriebene Hälfte des geschuldeten Unterhaltes zum bislang üblichen Termin zu leisten. Dadurch möchte ich mein schriftliches Anerkennen/die Bereitschaft zur Unterhaltszahlung bekräftigen und den Streitwert nicht eskalieren lassen.

      Kurze Frage an Euch Foris:
      Muss ich das schriftlich durch ein weiteres Schreiben meiner RA ankündigen ? Das halte ich eigentlich für überflüssig und sehe darin unnötige RA-Kosten.
      Kann man durch das gesamte Verhalten meiner Tochter ggf. davon ausgehen, dass ihre Klage gegen mich als unbegründet/nichtig betrachtet wird ? (Ich würde längst den korrekten Unterhalt zahlen, wenn er denn berrechnet werden könnte!)

      Lieben Gruß in die Runde und vorab schon Mal vielen Dank für Eure Meinungen,

      baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...

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    • RE: Volljährigen-Unterhalt trotz ...

      Hallo Baumeister, ....

      man oh man ich verstehe Dich und versteh auch deine Wut es geht mir genauso wenn ich meine Lage sehe.

      Man ist irgendwie hilflos !
      Alle reden von Gestzen die uns helfen sollen als zahlender Vater.

      Theorie: Beide Parteien haben "Rechte und Pflichten"

      Wie sieht die Praxis aus ?, deine Kinder stellen Forderungen die man als Vater nachkommen muss (sonst Klage und Lohnpfändung) und die Kinder/ 18 jährige kommen garnichts nach.

      Leider muss man die Ruhe bewahren!

      Es ist schön das es Foren und die ISUV gibt.
      Mein Fazit: man eignet sich Wissen an und bemerkt etwas später dass man in einem Käfig voller Pargraphen sitzt und weiterhin der Dumme bleibt.

      Gruß
    • RE: Volljährigen-Unterhalt trotz ...

      Hallo, rhertel

      und danke für Dein statement - es tut ja schon gut zu wissen, dass man(n) nicht alleine damit ist 8 ) in meinem persönlichen Umfeld bin ich der Einzige mit solchen Problemen...

      Meine "Strategie" ist mittlerweile 40 % "Bauch, 30 % Beratung durch RA und 30 % Selbstinfo. Hilft manchmal. Aber man klickert eben doch...

      Trotzdem hoffe ich noch auf kondtruktive Erfahrungen oder Tipps aus dem Forum ;)

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • Guten Abend, liebe Foris !

      Mein thread ist ja schon ein wenig "veraltet", aber nun gibt´s Neuigkeiten:

      seit 8 Monaten warte ich darauf, dass meine priviligierte, volljährige Tochter die (vorhandenen) Unterlagen zur Einkommenssituation der KM vollständig vorlegt. Für eine Kopie wurde durch meine Anwältin die Vorlage einer beglaubigten Kopie gefordert, da Verdacht auf Täuschung mittels manipulierter Unterlagen.

      Nichts geschah.

      Seit Januar 2012 habe ich deshalb nur den gesetzlichen, hälftlgen Mindest-KU überwiesen. Nichts geschah.

      Nun, nach 8 Monaten, wurden keine Unterlagen übermittelt - nein, das Töchterlein hat stattdessen gleich das Gericht bemüht (plötzlich mit vollständigen Einkommensteuerbescheiden): Antrag auf Volljährigen-KU und Unterstützung durch PKH.In diesem Antrag werde ich auch gleich um 2 Unterhaltsklassen hochgestuft und die jüngere Schwester verschwiegen, für die ich noch regulären Minderjährigen-KU leiste.Natürlich soll ich alle Anwalts- und Prozesskosten zahlen.

      Wenn es nicht so haarsträubend albern wäre...

      Ich frage mich, wovon hat das Kind während der vergangenen 8 Monate gelebt, da die KM weiterhin behauptet, unterhalb der Einkommensgrenze von 950 € zu liegen (seit 2010 selbstständig mit ca. 85000-150000 € Jahresumsatz im Bekleisdungssektor) ?

      Mal abgesehen von der seinerzeit versuchten Täuschung über das Einkommen der KM, warum hält "man" über 8 Monate die erforderlichen Unterlagen zurück und geht dann direkt den Weg zum Gericht, obwohl meine Anwältin die Akzeptanz des gesetzlichen Unterhaltsanspruches gleich zur Beginn der Volljährigkeit eindeutig bestätigt hat ...?

      Für mich sieht das nach mutwilliger, finanzieller Schädigung durch Verschleppung der Angelegenheit aus, indem unnötige Anwaltskorrespondenz und -Gerichtskosten provoziert/forciert werden. Muss ich diese Kosten in einem solchen Falle überhaupt zahlen ?

      Für alle, die den thread nicht von vorne lesen möchten: mit dieser Tochter habe ich keinen Kontakt mehr.

      Über Tipps und Eure Einschätzung meiner Situation würde ich mich sehr freuen. Und wohl gemerkt: ich bin bereit, meinen Unterhaltsanteil zu zahlen und habe das von vornherein klar gestellt !

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • Hallo Baumeister,

      Die Prozesskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlt der, der im Prozess unterliegt. Insofern verstehe ich folgendes nicht:

      baumeister schrieb:

      Natürlich soll ich alle Anwalts- und Prozesskosten zahlen.


      War denn der Prozess schon? Offenbar doch nicht. Was die Gegenseite meint, kann dir doch egal sein.

      Zu dem VKH-Antrag wird ja von dir bzw. deiner Anwältin auch eine Stellungnahme eingeholt. Und wie es aussieht, kann man hier doch gut mit Mutwilligkeit argumentieren.

      baumeister schrieb:

      In diesem Antrag werde ich auch gleich um 2 Unterhaltsklassen hochgestuft und die jüngere Schwester verschwiegen, für die ich noch regulären Minderjährigen-KU leiste.


      Was die Gegenseite da so berechnet, darüber musst du dich nicht aufregen. Es ist der Job der Anwältin deiner Tochter, soviel wie möglich herauszuholen. Objektivität und Fairness darfst du da nicht erwarten. Im übrigen ist deine volljährige Tochter als Privilegierte der minderjährigen gleichgestellt. Deine UH-Pflicht gegenüber letzterer muss hier keine Erwähnung finden.

      SdL: "11.2 Die Tabellensätze sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei Unterhaltsberechtigten Unterhalt zu gewähren hat. Bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind i.d.R. Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe vorzunehmen."

      Wenn die Gegenseite allerdings eine Herufstufung vorgenommen hat, weil es angeblich nur eine UIH-Berechtigte gibt, ist das natürlich nicht korrekt.

      Gruß
      Kurt
    • Hallo, Kurtkurt ! Sorry, sollte eigentlich in den anderen Beitrag *ürgs*

      Von einem Wohnwertvorteil bei Miete habe ich auch noch nichts gehört :rolleyes: Regelsätze scheint es da nicht zu geben.

      Anders ist das ja wohl bei der Anrechnung eines finanziellen "Vorteils" im Falle, dass man mit einem neuen Partner/Ehepartner zusammenlebt. Da sind mir Prozentsätze um 10 % bekannt.



      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • Hallo !

      Ein kurzes update zu meinem Fall...

      Es hat eine "Güteverhandlung" gegeben, in der ich auf eigene Kosten einen Wirtschaftsprüfer hätte beauftragen können/müssen, um die getürkten Geschäftsunterlagen meiner EX prüfen zu lassen...

      Ich habe mich darauf eingelassen, noch ein Jahr den alleinigen, vollen Volljährigen-UH zu zahlen. Danach ist angeblich ein Studium beabsichtigt und der Richter hat meiner charmanten Tochter erklärt, wie dann rechtlich zu verfahren ist (BAfÖG-Antrag, nächstes Mal dann vollständige Unterlagen, etc.).

      Nächstes Jahr wird auch die jüngere Tochter, wahrscheinlich mit wenig glänzendem Hauptschulabschluss, an mich herantreten...

      Ich denke, DANN lohnt sich der Wirtschaftsprüfer ;)

      Macht´s alle gut und behaltet Eure Nerven für das Schöne im Leben...

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...