Versorgungsausgleich mit Hinterbliebenenversorgung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Versorgungsausgleich mit Hinterbliebenenversorgung

      Ich habe folgende Frage:
      nach meiner scheidung in 1999 wurde in diesem jahr der versorgungsausgleich durchgeführt. dabei wurde von der privaten rentenversicherung dem gericht ein deckungskapital in höhe von 26.424 € mitgeteilt, welches hälftig geteilt und meiner exfrau zugeschlagen wurde.
      bei einer in 1998 von der rentenversicherung erteilten auskunft betrug das deckungskapital zum ende der ehe (1997) lediglich 34.639 DM.

      bei einer nachfrage wurde mir erklärt, aufgrund einer rechtsänderung sei bei einem versorgungsausgleich auch das deckungskapital für eiine hiinterbliebenenversorgung einzubeziehen.

      das habe ich nicht verstanden, kann mir das mal jemand erklären ?

      danke reguau