Liebe Nutzer,
vielleicht könnt ihr mir vorab schon mal weiterhelfen.
Ich bin seit Mai 2008 geschieden und Mutter von zwei Kindern. Die "Große" ist sieben und der kleine drei Jahre alt.
Der Kleine ist NICHT der Sohn meines geschiedenen Mannes, sondern meines jetzigén Lebensgefährten.
für beide Männer wurde nach meiner Scheidung ein Betreuungsunterhalt für mich ausgerechnet, da ich aufgrund der Geburt meines Sohnes nicht arbeiten gehen konnte.
Mein Exmann hat allerdings nie seinen Teil bezahtl, und mein Lebensgefährte "zahlt" ihn in Form davon das ich keinerlei Mietkosten etc. zahlen muß.
Nun interesiert mich ob ich Betreuungsunterhalt nachträglich einfordern kann.
Ich habe damals nicht darauf bestanden, da es meinem Ex finanziell nicht so gut ging. Mittlerweile geht es ihm besser (beruflich) auch wenn er behauptet verschuldet zu sein.
Auch Kindsunterhalt hat er nie in der korrekten Höhe beglichen. Bis dato war unser Verhältnis insgesamt sehr gut, und nun versucht er mir Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Ich habe insgesamt gesehen auf sehr viel geld verzichtet. obwohl es mir zugestanden hätte.
Deshalb stellt sich mir die Frage ob ich noch irgendwelche Ansprüche geltend machen kann.
Ich habe für den 6.September bereits einen termin beim RA gemacht und erwarte selbstverständlich keine juristische Fachberatung!!!
Aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungen in diesem Bereich gesammel und mag mir antworten. Das Internet gibt nicht viel her, da es wohl auch stark einzelfallabhängig ist.
Ich danke euch im vorraus1
vielleicht könnt ihr mir vorab schon mal weiterhelfen.
Ich bin seit Mai 2008 geschieden und Mutter von zwei Kindern. Die "Große" ist sieben und der kleine drei Jahre alt.
Der Kleine ist NICHT der Sohn meines geschiedenen Mannes, sondern meines jetzigén Lebensgefährten.
für beide Männer wurde nach meiner Scheidung ein Betreuungsunterhalt für mich ausgerechnet, da ich aufgrund der Geburt meines Sohnes nicht arbeiten gehen konnte.
Mein Exmann hat allerdings nie seinen Teil bezahtl, und mein Lebensgefährte "zahlt" ihn in Form davon das ich keinerlei Mietkosten etc. zahlen muß.
Nun interesiert mich ob ich Betreuungsunterhalt nachträglich einfordern kann.
Ich habe damals nicht darauf bestanden, da es meinem Ex finanziell nicht so gut ging. Mittlerweile geht es ihm besser (beruflich) auch wenn er behauptet verschuldet zu sein.
Auch Kindsunterhalt hat er nie in der korrekten Höhe beglichen. Bis dato war unser Verhältnis insgesamt sehr gut, und nun versucht er mir Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Ich habe insgesamt gesehen auf sehr viel geld verzichtet. obwohl es mir zugestanden hätte.
Deshalb stellt sich mir die Frage ob ich noch irgendwelche Ansprüche geltend machen kann.
Ich habe für den 6.September bereits einen termin beim RA gemacht und erwarte selbstverständlich keine juristische Fachberatung!!!
Aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungen in diesem Bereich gesammel und mag mir antworten. Das Internet gibt nicht viel her, da es wohl auch stark einzelfallabhängig ist.
Ich danke euch im vorraus1