Nächste Altersstufe

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    • Nächste Altersstufe

      Hallo Isuv-Forum Leserinnen und Leser,

      meine Tochter vollendet nächsten Monat das 12. Lebensjahr. Mein Exmann zahlt den vom Jugendamt festgelegten KU nach der Düsseldorfer Tabelle. Nachdem meine Tochter nun ab September die nächste Altersstufe erreicht , muß ich den Unterhaltspflichtigen extra darauf hinweisen, das sich der KU erhöht oder muss der Kindsvater von sich aus daran denken und tätig werden?

      So wie ich ihn kenne, kümmert er sich nicht darum und überweist den bisher fälligen Betrag.

      Vielen Dank für Ihre Antwort.

      Gruß, Elsa
      "Der Weg ist das Ziel." (Konfuzius)
    • RE: Nächste Altersstufe

      Hallo,

      wenn ein dynamischer Titel besteht, muss der Unterhaltspflichtige die Anpassung von sich aus vornehmen. Dazu bedarf es keine Aufforderung.

      Wird die Anpassung nicht vorgenommen, läuft die Differenz als Schulden auf und könnte vollstreckt werden.

      Der neue Unterhaltsbetrag wird ab dem 01. des Monats fällig, in den das Ereignis fällt. Wird das Kind z.B. erst am 20. 12Jahre alt. Wird der neue Betrag bereits ab dem 01. geschuldet.

      LG diva

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Diva070 ()