Hallo Isuv-Forum Leserinnen und Leser,
meine Tochter vollendet nächsten Monat das 12. Lebensjahr. Mein Exmann zahlt den vom Jugendamt festgelegten KU nach der Düsseldorfer Tabelle. Nachdem meine Tochter nun ab September die nächste Altersstufe erreicht , muß ich den Unterhaltspflichtigen extra darauf hinweisen, das sich der KU erhöht oder muss der Kindsvater von sich aus daran denken und tätig werden?
So wie ich ihn kenne, kümmert er sich nicht darum und überweist den bisher fälligen Betrag.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß, Elsa
meine Tochter vollendet nächsten Monat das 12. Lebensjahr. Mein Exmann zahlt den vom Jugendamt festgelegten KU nach der Düsseldorfer Tabelle. Nachdem meine Tochter nun ab September die nächste Altersstufe erreicht , muß ich den Unterhaltspflichtigen extra darauf hinweisen, das sich der KU erhöht oder muss der Kindsvater von sich aus daran denken und tätig werden?
So wie ich ihn kenne, kümmert er sich nicht darum und überweist den bisher fälligen Betrag.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß, Elsa
"Der Weg ist das Ziel." (Konfuzius)