Abschaffung des Alleinigen Sorgerechts

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    • Abschaffung des Alleinigen Sorgerechts

      Hallo,

      hier eine rechtlich-politische These, Überlegung als Eröffnung einer Debatte innerhalb dieses Forums, das ich mal in einer Trennungssituation als informativ und hilfreich kennengelernt habe.
      Anlass für diese Forderung/These ist für mich 6 Jahre nach Trennung vom KV nach Gewalt (soll die Dringlichkeit der Trennungssituation hier nur verdeutlichen) das Reflektieren über einen Beitrag im Unterforum "Elterliche Sorge" über Manipulation (Kindsmutter manipuliert Kinder zur Verringerung des Umgangs) bei getrennten Eltern.

      Übertrieben gesagt möchte ich mit dieser Forderung nach Abschaffung des Alleinigen Sorgerechts (ASR) solche Debatten und Streits zu Vater-und Muttermanipulationen von Kindern überflüssig machen: Erziehung von Kindern ist Manipulation und die Erziehenden bedienen sich dabei normalerweise bestimmter Erpressungsmethoden wie Verboten und Geboten. Die Erziehungsmittel werden von Vätern wie Müttern wie von Behörden gleichermaßen gekannt und angewandt. Der angebliche emotionale Abscheu vor "Erpressung", "Manipulation" seitens eines Elternteils ignoriert immer, dass sich jeder dieser Mittel bedient. Ich behaupte, dass Erziehung von Kindern ohne diese Manipulation gar nicht möglich ist und von daher als Argument in Sorgerechtsstreitigkeiten nicht stichhaltig sein kann.
      Soweit zur "pädagogisch-anthroposophischen" Begründung einer Forderung nach Abschaffung des ASR: da immer beide Eltern manipulieren, wenn sie ihre Kinder erziehen, kann das nicht dazu führen, einem Elternteil das SR zu entziehen. Diese Argumentation basierend auf Angstmacherei ist abzuschaffen, sie dient nicht irgendeinem Kindeswohl, sie führt bestenfalls zu Manipulationskünstlernachwuchs (wer will den?).

      Zum 2ten begründet sich die Forderung nach genereller Abschaffung des ASR meiner Ansicht nach aus den Menschenrechten und der UN-Kinderkonvention, gemäß denen jedes Kind das Recht auf BEIDE Eltern hat (da steht nicht, dass jedes Kind ein Umgangsrecht auf ein Elternteil hätte und auf den anderen das Recht auf Sorge, das ist ein "Kunstgriff" innerhalb deutscher Gesetze, kein Menschenrecht.).
      Andersrum betrachtet hat auch jeder MENSCH ein Menschenrecht auf seine Familie und SEINE/IHRE Kinder. In den Menschenrechten steht nicht, dass irgendein Staat in Form von Behörden ein Menschenrecht auf "seine" Kinder hätte.

      LG laonella
    • RE: Abschaffung des Alleinigen Sorgerechts

      Hy laonella, ich kann Dein Anliegen zumindest teilweise nachvollziehen.

      Allerdings übersiehst Du dabei, dass es durchaus Fälle gibt in denen nur 1 ET, oder auch keiner der Beiden, die elterliche Sorge wahrnehmen kann, sollte.

      Dann muss es sowohl die Möglichkeit der "Alleinsorge", als auch des staatlichen Zugriffes, geben.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
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