16jährige Tochter will / soll ausziehen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • 16jährige Tochter will / soll ausziehen

      Meine Tochter aus erster Ehe, 16 Jahre alt, wohnt zusammen mit dem jüngeren Bruder bei ihrer Mutter. Wir haben gemeinsames Sorgerecht, gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht, ich zahle titulierten Unterhalt für die Kinder.

      Diese Tochter hat uns schon des öfteren große Probleme bereitet, weil sie - wohl teils durch Pubertät, teils durch eine psychische Erkrankung, Depressionen mit Ansätzen zu Borderline, sie war schon mehrmals in der Klinik - gegenüber ihrer Mutter oft verbal aggressiv auftritt, schon gestohlen hat und manches mehr. Es ist eine lange Geschichte, die ich nicht im Einzelnen darlegen möchte, auch heftige Konflikte zwischen ihr und dem neuen Ehemann ihrer Mutter spielen eine Rolle. Jedenfalls ist ihre Mutter der Überzeugung, dass sie es nicht mehr mit der Tochter zu Hause aushält, und ein Stück weit kann ich es auch verstehen, weil ich etliche Details im Lauf der Zeit mitbekommen habe. Zu mir hält meine Tochter nur noch sehr losen Kontakt, gelegentlich mal ein Telefonat, aber kaum mehr. Zu mir ziehen will sie auf keinen Fall.

      Sie macht derzeit eine zweijährige Schule, die zur mittleren Reife führt. Falls sie die nicht packen würde, hätte sie überhaupt keinen Schulabschluss. Von den Schulleistungen und der Intelligenz her hat sie keine Schwierigkeiten, aber ihre Probleme machen ihr auch in der Schule einen Strich durch die Rechnung, so dass sie ein Schuljahr verloren hat. Sie darf das Jahr jetzt wiederholen, und darum wäre es auch mir wichtig, dass sie an dem Ort bleiben kann, wo sie wohnt, um die Schule nicht wechseln zu müssen.

      Nun hat mich die Mutter des Mädchens mit einer völlig neuen Idee überrascht. Man könnte auch sagen: überrumpelt.

      Wenn ich es richtig verstanden habe, soll in einem Vorort ihres Wohnorts eine WG eingerichtet werden, in die unter anderem eine Bekannte meiner Tochter einziehen soll, die wohl in einem halben Jahr volljährig werden wird. Die Wohnung wird derzeit gerade angemietet. Diese Bekannte hat es offensichtlich zu Hause nicht mehr ausgehalten. Auch die anderen drei Bewohnerinnen dieser zukünftigen WG werden Mädchen sein. Und meine Ex-Gemahlin kam nun auf die Idee, dass auch unsere Tochter in diese WG ziehen soll. Die Tochter ist nach ihren Worten angetan von der Idee, ich konnte sie noch nicht sprechen.

      Ich habe meine Ex-Gemahlin dann gefragt, ob auch Erwachsene in dieser Wohnung leben werden (offenkundig nicht), und wie es dann mit der Aufsicht über unsere Tochter geregelt wäre. Sie erzählte mir daraufhin, dass diese Bekannte unserer Tochter wohl einen Betreuer vom Jugendamt zugewiesen bekommen habe, der zweimal in der Woche die Wohnung besuchen würde und dort nach dem Rechten schauen würde. Er könne ja sich auch um unsere Tochter kümmern.

      Es wäre kein völlig betreutes Wohnen, was nach ihren Worten auch deshalb nicht in Frage käme, weil die betreuten Wohnungen des Jugendamtes allesamt weiter weg liegen würden und unsere Tochter von dort aus nicht mehr ihre bisherige Schule besuchen könnte.

      Ich habe gegenüber meiner Ex-Gemahlin klar gesagt, dass ich einer solchen Regelung nur zustimmen würde, wenn sie mit dem Jugendamt abgestimmt wäre und auch eine Art Betreuung durch das Amt für unsere Tochter gewährleistet wäre. Neben der Sorge, was unsere Tochter alleine "auf freier Wildbahn" tun würde, hat mich auch die Frage der Aufsichtspflicht von uns als Erziehungsberechtigten beschäftigt.

      Sie meinte, sie wolle sich darum kümmern. Das hat sie aber offensichtlich nicht gemacht. Statt dessen wurde offenbar die Geschichte mit dieser WG vorangetrieben.

      Ich habe mich dann unter der Hand beim Jugendamt erkundigt, genauer bei einer mir gut bekannten Dame in der Stelle für Unterhaltsbeistandschaft, ob es denn solche "halb betreuten Wohnungen" geben würde. Sie hat sich umgehört. Beim Jugendamt weiß man nichts davon, allerdings ist die zuständige Sachbearbeiterin derzeit in Urlaub.

      Jetzt steht mir morgen ein Gespräch mit meiner Ex-Gemahlin bevor. Vorhin habe ich mit ihrem Mann gesprochen, und er hat ziemlich gereizt reagiert, nach dem Motto, ich würde es mir zu leicht machen, ich solle doch auch einmal an die Nerven seiner Frau denken usw.. Es klingt für mich so, als seien sie fest entschlossen, das Ding durchzuziehen.

      Frage ist für mich jetzt: Wie soll ich mich verhalten, falls sie wirklich diesen Plan umsetzen und meine Tochter in dieser Wohnung ohne jede Aufsicht zieht, ohne dass es mit dem Jugendamt abgesprochen ist? Soll ich eine offizielle Meldung an das Jugendamt machen? Was wäre ratsam, und wozu wäre ich verpflichtet?
    • RE: 16jährige Tochter will / soll ausziehen

      Hallo Harry,

      was soll man dazu sagen? Ist es nun 'betreutes Wohnen' oder nicht? Nichts Genaues weiß man nicht. ;)

      Ich würde an deiner Stelle ganz genaue Informationen haben wollen, welcher Art nun diese 'ein wenig betreute' Wohngemeinschaft ist. Und da würde ich mich auch nicht unter Druck setzen lassen.

      Betreutes Wohnen ist oft eine gute Möglichkeit für Jugendliche, wieder Fuß zu fassen, zu lernen, auf eigenen Beinen zu stehen, Ansprechpartner zu haben, die nicht auf Grund der familiären Problweme belastet sind. ABER: Es muss auch eine gute Einrichtung sein, Betreuung muss auch wirklich stattfinden.

      Gerade in dem Alter eurer Tochter stehen so viele Entscheidungen an, vor allen Dingen in schulischer und beruflicher Hinsicht. Wenn die Karre im Dreck ist, sind Eltern oft nicht in der Lage - trotz guten Willens - behilflich zu sein.

      Viel Glück bei dieser wichtigen Entscheidung!

      Gruß
      Susanne
    • RE: 16jährige Tochter will / soll ausziehen

      hy Harry, ich mach's kurz + deutlich:

      Verlass Dich nicht auf "Andere", hole Dir direkt + selbst die notwendigen Infos !

      also mach Termine aus + fahre selbst hin: JA-MA der die "bekannte Tochter" betreut, Eltern der anderen Mitbewohnerinnen.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • RE: 16jährige Tochter will / soll ausziehen

      Hallo Harry,

      ich stimme Hemshöfer unbedingt zu.

      Ausserdem brauchst Du Dir dann auch nicht das "Geschwätz" des neuen Gemahls anhören, dass Du es Dir zu leicht machen würdest.

      Versuche auch, den Kontakt zu Deiner Tochter zu intensivieren. Nach Deiner Darstellung ist sie ein wenig "entgleist" und ich denke, dass Du als ihr Vater hier in der Pflicht bist, sie wieder auf den rechten Weg zu bringen. Insbesondere dann, wenn es - wie es den Anschein hat - die Mutter nicht schafft.

      Grüsse und Daumen drück

      Der Zahler
    • Neuer Stand

      Danke für die Ratschläge! Wobei sie leider nicht nur "ein wenig entgleist" ist, da kam um einiges mehr zusammen im Lauf der Zeit. Verstehen kann ich es schon ein Stück weit, dass die Ex mit den Nerven fertig ist, aber ihr Handeln gutheißen - das ist eine andere Sache.

      Neue Entwicklung: Gestern Abend rief mich meine Tochter an, die gerade (Ferien) bei ihrem Freund in einer Großstadt rund anderthalb Stunden von hier entfernt ist. Sie sagte mir, dass Mama sie morgen früh (also heute) mit zu der Vermieterin nehmen wollte, um einen Mietvertrag abzuschließen. Aber sie wolle das nicht, sie traue es sich psychisch nicht zu, ich solle Mama umstimmen, Mama gehe nicht ans Telefon.

      Heute bekam ich dann einen Anruf meiner Ex mit dem Inhalt, dasss die Tochter zwar nicht aufgetaucht sei bei der Vermieterin, aber sie (also die Ex) trotzdem den Mietvertrag abgeschlossen habe. Ich habe dann sofort versucht, beim JA anzurufen, aber es war nach 13 Uhr, und da sind deutsche Beamten freitags im Wochenende und haben den Anrufbeantworter eingeschaltet.

      Heute Abend fuhr ich dann zu einem Gespräch mit der Ex. Es war teilweise sehr gereizt von ihrer Seite aus, dann holte sie auch noch ihren Holden herein, und da hatte ich schon Mühe, dass das Gespräch nicht aus dem Ruder lief, ohne freilich in der Sache zurück zu stecken. Ich machte deutlich, dass ich zwar verstehen könne, wenn sie nicht mehr könne mit dem Kind - aber sie einfach rausschmeißen gehe nicht, es brauche eine Betreuungsregelung mit dem JA. Die Ex machte deutlich, dass sie die Tochter nicht mehr in die Wohnung lassen werde, ich könne ja ihre Sachen mitnehmen und sie aufnehmen, wenn ich mir das antun wolle.

      Tja, nun ist guter Rat teuer. Was passiert, wenn die Tochter nach Hause zurückkommt und wirklich nicht mehr ins Haus hinein gelassen wird? Ich habe wegen ihrer psychischen Probleme auch Angst, dass sie sich was antun könnte.

      Montag Morgen gehe ich zum JA, wobei ich über Umwege erfahren habe, dass die für die Tochter zuständiige Mitarbeiterin gerade in Urlaub ist.
    • RE: Neuer Stand

      Hallo Harry,

      nicht nur du, auch eure Tochter sollte mit dem JA Kontakt aufnehmen. Urlaub dürfte kein Problem werden, es gibt immer eine Vertretung.

      Bei Minderjährigen, die praktisch auf der Straße stehen - wenn die Mutter sie tatsächlich nicht einläßt - muss es sofortige Hilfe geben. Die Inobhutnahme ist für die JÄ bzw. für die Kommunen eine teure Angelegenheit. Dennoch wird man sie nicht unverrichteter Dinge wegschicken.

      Ich nehme an, es wird dir vorgeschlagen, sie wenigstens übergangsweise aufzunehmen. Darüber solltest du auf jeden Fall vor dem Gespräch nachdenken. Gib ihr nicht das Gefühl, dass niemand sie will.

      Lieber Harry, ich wünsche dir ein gutes Händchen bei diesem schweren Problem und hoffe für euch, dass ihr gute Hilfestellungen beim Jugendamt bekommt.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Neuer Stand

      Hallo Harry,
      ich finde es wichtig, dass Du Dich mit Deiner Tochter zusammensetzt, um zu klären, was sie eigentlich will. Für mich klingt durch, dass sie es sich nicht zutraut, mehr oder weniger selbständig in dieser WG zu leben. Keine leichte Aufgabe, aber ich könnte mir vorstellen, dass es Sinn macht, sie bei Dir aufnehmen. Die Beziehung zur Mutter scheint zu angespannt zu sein, auch scheint diese sich bereits auf die Lösung (Kind soll ausziehen) festgelegt zu haben...

      Die Kontakte zum JA sind aus meiner Erfahrung nicht allzu fruchtbar.
      Eigentlich wäre es notwendig, eine Gesprächsebene und Verhandlungsbereitschaft zwischen Eltern und Kind wiederherzustellen. Möglicherweise versucht man schon allein aus Kostengründen die Obhut bis zur Volljährigkeit bei einem Elternteil sicherzustellen.
      Gruß JaDaMa