Meine Tochter aus erster Ehe, 16 Jahre alt, wohnt zusammen mit dem jüngeren Bruder bei ihrer Mutter. Wir haben gemeinsames Sorgerecht, gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht, ich zahle titulierten Unterhalt für die Kinder.
Diese Tochter hat uns schon des öfteren große Probleme bereitet, weil sie - wohl teils durch Pubertät, teils durch eine psychische Erkrankung, Depressionen mit Ansätzen zu Borderline, sie war schon mehrmals in der Klinik - gegenüber ihrer Mutter oft verbal aggressiv auftritt, schon gestohlen hat und manches mehr. Es ist eine lange Geschichte, die ich nicht im Einzelnen darlegen möchte, auch heftige Konflikte zwischen ihr und dem neuen Ehemann ihrer Mutter spielen eine Rolle. Jedenfalls ist ihre Mutter der Überzeugung, dass sie es nicht mehr mit der Tochter zu Hause aushält, und ein Stück weit kann ich es auch verstehen, weil ich etliche Details im Lauf der Zeit mitbekommen habe. Zu mir hält meine Tochter nur noch sehr losen Kontakt, gelegentlich mal ein Telefonat, aber kaum mehr. Zu mir ziehen will sie auf keinen Fall.
Sie macht derzeit eine zweijährige Schule, die zur mittleren Reife führt. Falls sie die nicht packen würde, hätte sie überhaupt keinen Schulabschluss. Von den Schulleistungen und der Intelligenz her hat sie keine Schwierigkeiten, aber ihre Probleme machen ihr auch in der Schule einen Strich durch die Rechnung, so dass sie ein Schuljahr verloren hat. Sie darf das Jahr jetzt wiederholen, und darum wäre es auch mir wichtig, dass sie an dem Ort bleiben kann, wo sie wohnt, um die Schule nicht wechseln zu müssen.
Nun hat mich die Mutter des Mädchens mit einer völlig neuen Idee überrascht. Man könnte auch sagen: überrumpelt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, soll in einem Vorort ihres Wohnorts eine WG eingerichtet werden, in die unter anderem eine Bekannte meiner Tochter einziehen soll, die wohl in einem halben Jahr volljährig werden wird. Die Wohnung wird derzeit gerade angemietet. Diese Bekannte hat es offensichtlich zu Hause nicht mehr ausgehalten. Auch die anderen drei Bewohnerinnen dieser zukünftigen WG werden Mädchen sein. Und meine Ex-Gemahlin kam nun auf die Idee, dass auch unsere Tochter in diese WG ziehen soll. Die Tochter ist nach ihren Worten angetan von der Idee, ich konnte sie noch nicht sprechen.
Ich habe meine Ex-Gemahlin dann gefragt, ob auch Erwachsene in dieser Wohnung leben werden (offenkundig nicht), und wie es dann mit der Aufsicht über unsere Tochter geregelt wäre. Sie erzählte mir daraufhin, dass diese Bekannte unserer Tochter wohl einen Betreuer vom Jugendamt zugewiesen bekommen habe, der zweimal in der Woche die Wohnung besuchen würde und dort nach dem Rechten schauen würde. Er könne ja sich auch um unsere Tochter kümmern.
Es wäre kein völlig betreutes Wohnen, was nach ihren Worten auch deshalb nicht in Frage käme, weil die betreuten Wohnungen des Jugendamtes allesamt weiter weg liegen würden und unsere Tochter von dort aus nicht mehr ihre bisherige Schule besuchen könnte.
Ich habe gegenüber meiner Ex-Gemahlin klar gesagt, dass ich einer solchen Regelung nur zustimmen würde, wenn sie mit dem Jugendamt abgestimmt wäre und auch eine Art Betreuung durch das Amt für unsere Tochter gewährleistet wäre. Neben der Sorge, was unsere Tochter alleine "auf freier Wildbahn" tun würde, hat mich auch die Frage der Aufsichtspflicht von uns als Erziehungsberechtigten beschäftigt.
Sie meinte, sie wolle sich darum kümmern. Das hat sie aber offensichtlich nicht gemacht. Statt dessen wurde offenbar die Geschichte mit dieser WG vorangetrieben.
Ich habe mich dann unter der Hand beim Jugendamt erkundigt, genauer bei einer mir gut bekannten Dame in der Stelle für Unterhaltsbeistandschaft, ob es denn solche "halb betreuten Wohnungen" geben würde. Sie hat sich umgehört. Beim Jugendamt weiß man nichts davon, allerdings ist die zuständige Sachbearbeiterin derzeit in Urlaub.
Jetzt steht mir morgen ein Gespräch mit meiner Ex-Gemahlin bevor. Vorhin habe ich mit ihrem Mann gesprochen, und er hat ziemlich gereizt reagiert, nach dem Motto, ich würde es mir zu leicht machen, ich solle doch auch einmal an die Nerven seiner Frau denken usw.. Es klingt für mich so, als seien sie fest entschlossen, das Ding durchzuziehen.
Frage ist für mich jetzt: Wie soll ich mich verhalten, falls sie wirklich diesen Plan umsetzen und meine Tochter in dieser Wohnung ohne jede Aufsicht zieht, ohne dass es mit dem Jugendamt abgesprochen ist? Soll ich eine offizielle Meldung an das Jugendamt machen? Was wäre ratsam, und wozu wäre ich verpflichtet?
Diese Tochter hat uns schon des öfteren große Probleme bereitet, weil sie - wohl teils durch Pubertät, teils durch eine psychische Erkrankung, Depressionen mit Ansätzen zu Borderline, sie war schon mehrmals in der Klinik - gegenüber ihrer Mutter oft verbal aggressiv auftritt, schon gestohlen hat und manches mehr. Es ist eine lange Geschichte, die ich nicht im Einzelnen darlegen möchte, auch heftige Konflikte zwischen ihr und dem neuen Ehemann ihrer Mutter spielen eine Rolle. Jedenfalls ist ihre Mutter der Überzeugung, dass sie es nicht mehr mit der Tochter zu Hause aushält, und ein Stück weit kann ich es auch verstehen, weil ich etliche Details im Lauf der Zeit mitbekommen habe. Zu mir hält meine Tochter nur noch sehr losen Kontakt, gelegentlich mal ein Telefonat, aber kaum mehr. Zu mir ziehen will sie auf keinen Fall.
Sie macht derzeit eine zweijährige Schule, die zur mittleren Reife führt. Falls sie die nicht packen würde, hätte sie überhaupt keinen Schulabschluss. Von den Schulleistungen und der Intelligenz her hat sie keine Schwierigkeiten, aber ihre Probleme machen ihr auch in der Schule einen Strich durch die Rechnung, so dass sie ein Schuljahr verloren hat. Sie darf das Jahr jetzt wiederholen, und darum wäre es auch mir wichtig, dass sie an dem Ort bleiben kann, wo sie wohnt, um die Schule nicht wechseln zu müssen.
Nun hat mich die Mutter des Mädchens mit einer völlig neuen Idee überrascht. Man könnte auch sagen: überrumpelt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, soll in einem Vorort ihres Wohnorts eine WG eingerichtet werden, in die unter anderem eine Bekannte meiner Tochter einziehen soll, die wohl in einem halben Jahr volljährig werden wird. Die Wohnung wird derzeit gerade angemietet. Diese Bekannte hat es offensichtlich zu Hause nicht mehr ausgehalten. Auch die anderen drei Bewohnerinnen dieser zukünftigen WG werden Mädchen sein. Und meine Ex-Gemahlin kam nun auf die Idee, dass auch unsere Tochter in diese WG ziehen soll. Die Tochter ist nach ihren Worten angetan von der Idee, ich konnte sie noch nicht sprechen.
Ich habe meine Ex-Gemahlin dann gefragt, ob auch Erwachsene in dieser Wohnung leben werden (offenkundig nicht), und wie es dann mit der Aufsicht über unsere Tochter geregelt wäre. Sie erzählte mir daraufhin, dass diese Bekannte unserer Tochter wohl einen Betreuer vom Jugendamt zugewiesen bekommen habe, der zweimal in der Woche die Wohnung besuchen würde und dort nach dem Rechten schauen würde. Er könne ja sich auch um unsere Tochter kümmern.
Es wäre kein völlig betreutes Wohnen, was nach ihren Worten auch deshalb nicht in Frage käme, weil die betreuten Wohnungen des Jugendamtes allesamt weiter weg liegen würden und unsere Tochter von dort aus nicht mehr ihre bisherige Schule besuchen könnte.
Ich habe gegenüber meiner Ex-Gemahlin klar gesagt, dass ich einer solchen Regelung nur zustimmen würde, wenn sie mit dem Jugendamt abgestimmt wäre und auch eine Art Betreuung durch das Amt für unsere Tochter gewährleistet wäre. Neben der Sorge, was unsere Tochter alleine "auf freier Wildbahn" tun würde, hat mich auch die Frage der Aufsichtspflicht von uns als Erziehungsberechtigten beschäftigt.
Sie meinte, sie wolle sich darum kümmern. Das hat sie aber offensichtlich nicht gemacht. Statt dessen wurde offenbar die Geschichte mit dieser WG vorangetrieben.
Ich habe mich dann unter der Hand beim Jugendamt erkundigt, genauer bei einer mir gut bekannten Dame in der Stelle für Unterhaltsbeistandschaft, ob es denn solche "halb betreuten Wohnungen" geben würde. Sie hat sich umgehört. Beim Jugendamt weiß man nichts davon, allerdings ist die zuständige Sachbearbeiterin derzeit in Urlaub.
Jetzt steht mir morgen ein Gespräch mit meiner Ex-Gemahlin bevor. Vorhin habe ich mit ihrem Mann gesprochen, und er hat ziemlich gereizt reagiert, nach dem Motto, ich würde es mir zu leicht machen, ich solle doch auch einmal an die Nerven seiner Frau denken usw.. Es klingt für mich so, als seien sie fest entschlossen, das Ding durchzuziehen.
Frage ist für mich jetzt: Wie soll ich mich verhalten, falls sie wirklich diesen Plan umsetzen und meine Tochter in dieser Wohnung ohne jede Aufsicht zieht, ohne dass es mit dem Jugendamt abgesprochen ist? Soll ich eine offizielle Meldung an das Jugendamt machen? Was wäre ratsam, und wozu wäre ich verpflichtet?