Hallo zusammen
meine Frau hat sich von mir getrennt und wohnt seit April mit meiner 8jährigen Tochter in einer eigenen Wohnung.Wegen einem anstehenden Schulwechsel liegen wir in Streit und meine Frau hat einen Anwalt beauftragt
den Schulwechsel durchzudrücken.Vom RA meiner Frau bin ich aufgefordert worden Auskunft über mein Einkommen abzugeben.Ich glaube dies ist ein
(Erpressungs)Versuch mich zur Zustimmung zu bewegen.Ich war eigentlich mit meiner Frau einig Ihr bis zur Scheidung 500Euro zu überweisen und habs bisher auch getan.Meine Befürchtung ist wenn ich die Angaben die der RA verlangt mache liegen sie in der Akte.Muß ich das alles angeben oder reicht ein Text wie in etwa; mein Verdienst beträgt xxxxEuro und die Mieteinnahmen decken gerade die Kosten undsoweiter.Soll ich das Schreiben ignorieren und auf einen gerichtliche Aufforderung warten?.Die zeit verrinnt ja und der Trennungsunterhalt gilt ja nur 1 Jahr oder ist das falsch.Falls ich Angaben machen muß welche sind vorgeschrieben (je weniger desto besser)
Reicht die schriftform oder sind Belege unbedingt erforderlich?Brauch ich einen Anwalt?oderkann ich das allein? Der RA verlangt:
Sie werden gebeten,
1. Auskunft zu erteilen über
sämtliche Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit während der letzten 12 Monate,
sämtliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit während der letzten 3 Kalenderjahre 2008, 2009, 2010,
über sämtliche Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Kapital, während der letzten 12 Monate,
sämtliche Einkünfte aus Kapitalgesellschaftsbeteiligung während der letzten 3 Kalenderjahre 2008, 2009, 2010,
und sämtliche Einkünfte aus sonstigen Einnahmen, wie z. B.
Steuerrückzahlungen, Krankengeld, Rente und dergleichen während der letzten 12 Monate,
und
2. die Auskunft zu belegen durch Vorlage der jeweils in Betracht kommenden Belege für die vorbenannten Zeiträume,
insbesondere zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit durch Verdienstabrechnungen des Arbeitgebers nach Brutto- und Nettobeträgen einschließlich aller Zuwendungen wie Urlaubs und Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung, Spesen, Zulagen, Prämien, Depotdaten, Naturalleistungen und der vorgenommenen Abzüge, sowie durch Einkommenssteuerbescheide,
insbesondere hinsichtlich der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung, Verpachtung, Kapital- und Gesellschaftsbeteiligung, durch Einkommenssteuerbescheide und Einkommensteuererklärung, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, betriebswirtschaftliehen Auswertungen, Einnahmen- und Ausgabenüberschussrechnungen, durch Miet und Pachtverträge, Bescheinigungen von Banken und Gesellschaftsabrechnungen,
hinsichtlich aller weiterer Einnahmen durch Bescheinigungen der zahlenden Stelle, insbesondere Finanzamtbescheide, Rentenbescheide, Bescheinigungen der Krankenkasse oder des Arbeitsamtes.
Für die Erteilung der Auskunft habe ich mir eine Frist bis zum
29. Juli 2011
notiert.
Bin für jeden Tip dankbar
lg Wurst (HansWurst)
meine Frau hat sich von mir getrennt und wohnt seit April mit meiner 8jährigen Tochter in einer eigenen Wohnung.Wegen einem anstehenden Schulwechsel liegen wir in Streit und meine Frau hat einen Anwalt beauftragt
den Schulwechsel durchzudrücken.Vom RA meiner Frau bin ich aufgefordert worden Auskunft über mein Einkommen abzugeben.Ich glaube dies ist ein
(Erpressungs)Versuch mich zur Zustimmung zu bewegen.Ich war eigentlich mit meiner Frau einig Ihr bis zur Scheidung 500Euro zu überweisen und habs bisher auch getan.Meine Befürchtung ist wenn ich die Angaben die der RA verlangt mache liegen sie in der Akte.Muß ich das alles angeben oder reicht ein Text wie in etwa; mein Verdienst beträgt xxxxEuro und die Mieteinnahmen decken gerade die Kosten undsoweiter.Soll ich das Schreiben ignorieren und auf einen gerichtliche Aufforderung warten?.Die zeit verrinnt ja und der Trennungsunterhalt gilt ja nur 1 Jahr oder ist das falsch.Falls ich Angaben machen muß welche sind vorgeschrieben (je weniger desto besser)
Reicht die schriftform oder sind Belege unbedingt erforderlich?Brauch ich einen Anwalt?oderkann ich das allein? Der RA verlangt:
Sie werden gebeten,
1. Auskunft zu erteilen über
sämtliche Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit während der letzten 12 Monate,
sämtliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit während der letzten 3 Kalenderjahre 2008, 2009, 2010,
über sämtliche Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Kapital, während der letzten 12 Monate,
sämtliche Einkünfte aus Kapitalgesellschaftsbeteiligung während der letzten 3 Kalenderjahre 2008, 2009, 2010,
und sämtliche Einkünfte aus sonstigen Einnahmen, wie z. B.
Steuerrückzahlungen, Krankengeld, Rente und dergleichen während der letzten 12 Monate,
und
2. die Auskunft zu belegen durch Vorlage der jeweils in Betracht kommenden Belege für die vorbenannten Zeiträume,
insbesondere zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit durch Verdienstabrechnungen des Arbeitgebers nach Brutto- und Nettobeträgen einschließlich aller Zuwendungen wie Urlaubs und Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung, Spesen, Zulagen, Prämien, Depotdaten, Naturalleistungen und der vorgenommenen Abzüge, sowie durch Einkommenssteuerbescheide,
insbesondere hinsichtlich der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung, Verpachtung, Kapital- und Gesellschaftsbeteiligung, durch Einkommenssteuerbescheide und Einkommensteuererklärung, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, betriebswirtschaftliehen Auswertungen, Einnahmen- und Ausgabenüberschussrechnungen, durch Miet und Pachtverträge, Bescheinigungen von Banken und Gesellschaftsabrechnungen,
hinsichtlich aller weiterer Einnahmen durch Bescheinigungen der zahlenden Stelle, insbesondere Finanzamtbescheide, Rentenbescheide, Bescheinigungen der Krankenkasse oder des Arbeitsamtes.
Für die Erteilung der Auskunft habe ich mir eine Frist bis zum
29. Juli 2011
notiert.
Bin für jeden Tip dankbar
lg Wurst (HansWurst)