Auskunft Einkünfte Unterhaltsansprüche

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    • Auskunft Einkünfte Unterhaltsansprüche

      Hallo zusammen
      meine Frau hat sich von mir getrennt und wohnt seit April mit meiner 8jährigen Tochter in einer eigenen Wohnung.Wegen einem anstehenden Schulwechsel liegen wir in Streit und meine Frau hat einen Anwalt beauftragt
      den Schulwechsel durchzudrücken.Vom RA meiner Frau bin ich aufgefordert worden Auskunft über mein Einkommen abzugeben.Ich glaube dies ist ein
      (Erpressungs)Versuch mich zur Zustimmung zu bewegen.Ich war eigentlich mit meiner Frau einig Ihr bis zur Scheidung 500Euro zu überweisen und habs bisher auch getan.Meine Befürchtung ist wenn ich die Angaben die der RA verlangt mache liegen sie in der Akte.Muß ich das alles angeben oder reicht ein Text wie in etwa; mein Verdienst beträgt xxxxEuro und die Mieteinnahmen decken gerade die Kosten undsoweiter.Soll ich das Schreiben ignorieren und auf einen gerichtliche Aufforderung warten?.Die zeit verrinnt ja und der Trennungsunterhalt gilt ja nur 1 Jahr oder ist das falsch.Falls ich Angaben machen muß welche sind vorgeschrieben (je weniger desto besser)
      Reicht die schriftform oder sind Belege unbedingt erforderlich?Brauch ich einen Anwalt?oderkann ich das allein? Der RA verlangt:

      Sie werden gebeten,

      1. Auskunft zu erteilen über

      sämtliche Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit während der letzten 12 Monate,
      sämtliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit während der letzten 3 Kalenderjahre 2008, 2009, 2010,
      über sämtliche Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Kapital, während der letzten 12 Monate,
      sämtliche Einkünfte aus Kapitalgesellschaftsbeteiligung während der letzten 3 Kalenderjahre 2008, 2009, 2010,
      und sämtliche Einkünfte aus sonstigen Einnahmen, wie z. B.
      Steuerrückzahlungen, Krankengeld, Rente und dergleichen während der letzten 12 Monate,

      und

      2. die Auskunft zu belegen durch Vorlage der jeweils in Betracht kommenden Belege für die vorbenannten Zeiträume,

      insbesondere zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit durch Verdienstabrechnungen des Arbeitgebers nach Brutto- und Nettobeträgen einschließlich aller Zuwendungen wie Urlaubs­ und Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung, Spesen, Zulagen, Prämien, Depotdaten, Naturalleistungen und der vorgenommenen Abzüge, sowie durch Einkommenssteuerbescheide,
      insbesondere hinsichtlich der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung, Verpachtung, Kapital- und Gesellschaftsbeteiligung, durch Einkommenssteuerbescheide und Einkommensteuererklärung, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, betriebswirtschaftliehen Auswertungen, Einnahmen- und Ausgabenüberschussrechnungen, durch Miet­ und Pachtverträge, Bescheinigungen von Banken und Gesellschaftsabrechnungen,
      hinsichtlich aller weiterer Einnahmen durch Bescheinigungen der zahlenden Stelle, insbesondere Finanzamtbescheide, Rentenbescheide, Bescheinigungen der Krankenkasse oder des Arbeitsamtes.

      Für die Erteilung der Auskunft habe ich mir eine Frist bis zum

      29. Juli 2011

      notiert.

      Bin für jeden Tip dankbar
      lg Wurst (HansWurst)
    • RE: Auskunft Einkünfte Unterhaltsansprüche

      Hallo (HansWurst).

      Du musst den geforderten Nachweisen schon nachkommen.

      Wenn du nicht selbstständig bist/warst allerdings nur für die letzten 12 Monate.

      Die zeit verrinnt ja und der Trennungsunterhalt gilt ja nur 1 Jahr oder ist das falsch


      Trennungsunterhalt gilt bis zur Scheidung.
      Der Ex kann aber nach ca. 1 Jahr eine Arbeit zugemutet werden.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • RE: Auskunft Einkünfte Unterhaltsansprüche

      Hab ich mir gedacht.Was passiert wenn ich das ignoriere?Dann muß der RA
      doch das Gericht um Hife bitten oder?Dann leg ich widerspruch ein so vergeht Monat um Monat hoffe ich .Vielleicht kann ich die Sache verzögern bis das Jahr rum ist.Es ist ja so meine ex arbeitet als selbstständige Reitlehrerin
      und ihr Verdienst ist nicht sichbar und hat die Farbe schwarz ihr Neuer mit dem sie zusammenlebt ist zwar kein Reitlehrer hat aber Einkünfte gleicher Farbe zusammen mit 3/7 meines(bleibt ja nur meins ihrs ist ja 0,-) bereinigten Einkommens plus KU gehts doch.Von 1050 euronen kann ich lange nicht die Kosten für die Schulden und den Erhalt unseres Resthofes finanzieren ich hab allein 350,-Spritkosten um zur Arbeit zu kommen.Wir haben insgesamt 4 Kinder allerdings sind 3 groß und alle hängen an ihrem Zuhause auch wenn 2 meiner Kinder 2Häuser weiter im Dorf wohnen.Was kann ich tun um den
      finanziellen Gau zu verhindern?
      -Den RA ignorieren und die Angelegenheit verzögern?
      -Die Unterlagen abgeben und auf die nächste Klage warten (Nachehelicher Unterhalt) ?
      -Versuchen meiner Ex dunkelarbeit nachzuweisen?
      -Alleine gegenangehen oder einen RA einschalten?
      -Nur wage schrifliche Angaben in Textform ohne Belege machen?
      -Beten und auf Gottes Hilfe hoffen?
      ?(
      lg wurst
      P.S. Verstehe ich das richtig ?( Ehebruch,Kindesentführung,Nebenarbeit wird
      mit Geld belohnt? Und wenn nicht freiwillig ,bezahlt der Staat das ganze mit Prozesskostenhilfe von meinen Steuergeldern.
      Ehrlich ist am teuersten ?
    • RE: Auskunft Einkünfte Unterhaltsansprüche

      Hallo Wurst,

      Die Sache verzögern, läuft nicht.

      Ab dem Zeitpunkt wo der gegnerische RA Auskunft über dein Einkommen verlangt geht die Rechnung los.
      Evtl. musst du den Unterhalt rückwirkend zahlen.

      Die Frage ist ob du überhaupt leistungsfähig bist.

      Wo wohnen die Kids? Wie alt sind diese?
      Wie hoch ist dein EK?

      Zur Berechnung muss auch deine Frau ihre Einkünfte offen legen.

      lg
      edy
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    • RE: Auskunft Einkünfte Unterhaltsansprüche

      Hallo edy
      Ich habe netto ca.2500 Euros hinzu kommen Mieteinnahmen von ca 850,-
      die mieten werden vollständig durch Darlehnsraten und Erbpacht etc aufgebraucht.Ich glaub das waren sogar miese in den letzten Jahren(mieter haben nicht gezahlt rausgeklagt etc)
      Ein Sohn wohnt bei mir (23 Jahre) zahlt aber nichts
      Meine tochter (21Jahre) wohnt 2 Häuser weiter
      Mein 1. Sohn (24 Jahre) wohnt ca 2 km entfernt
      Meine kleine (7Jahre) hat mir die Mutter weggenommen und wohnt bei ihrer Mutter (ich streite gerade ums abr)
      Einküfte Mutter sind auf 0 gerechnet ist dunkelgeld
      lg wurst
    • RE: Auskunft Einkünfte Unterhaltsansprüche

      Hallo Wurst,

      Wenn du Mieteinnahmen hast,wohnst du bestimmt in einer eigenen
      Wohnung,da kann dir noch ein Wohnvorteil angerechnet werden.( erhöht
      dein Einkommen).

      Gegenrechnen kannst du nur die Schuldzinsen (evtl.Tilgungsraten).

      Stehen den über 20 Jährigen Unterhalt zu? (Ausbildung/Schule)?

      Unterhalt für das 7 Jährige Kind musst du zahlen.

      Bestehen weitere ehebedingte Schulden?

      Sohn der bei dir wohnt muss dir seinen Anteil für Kost+Logis zahlen(so
      sieht es das Gericht).Ansonsten ist es deine Sache.

      Wie wärs mit einem Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht?

      Es geht doch bestimmt dann mit dem Zugewinnausgleich weiter.

      lg
      edy
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    • RE: Auskunft Einkünfte Unterhaltsansprüche

      hallo edy
      erst mal danke
      hab ich mir fast gedacht ich komme nicht um den Anwalt rum.
      mein Sohn zahlt nichts.Unterhalt für die Kinder muß ich nicht zahlen
      Beide Söhne haben ausgelernt und arbeiten.Meine Grosse hat selbst
      ein Kind ich bin opa.Wie sind ehebedingte Schulden definiert?Schulden
      sind in der Ehe gemacht aber auf meinen Namen.Zugewinn ist mit Sicherheit die nächste Baustelle.Es sieht wohl so aus als müßte ich den Finger heben oder?
      lg wurst
    • RE: Auskunft Einkünfte Unterhaltsansprüche

      Hallo Wurst,

      Unterhalt für die Kinder muß ich nicht zahlen Beide Söhne haben ausgelernt und arbeiten.


      Für das Kind das bei deiner Bald-ex wohnt auf jeden Fall,dadurch
      verringert sich der TU.

      z
      zusammen mit 3/7 meines(bleibt ja nur meins ihrs ist ja 0,-) bereinigten Einkommens plus KU gehts doch


      Kindesunterhalt wird vom bereinigtem EK abgezogen,dann wird
      TU berechnet.

      den Finger heben oder?


      Erst mal Ruhe bewahren,die Gegenseite agieren lassen und dann mit
      Hilfe eines Fach- RA der einen "guten Namen" hat, reagieren.

      Ehebedingte Schulden=Schulden die gemeinsam gemacht wurden.

      lg
      edy
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