Hallo Forum,
ich bin ganz neu hier, bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen und bin sehr neugierig auf eure Antworten.
Zu meiner Situation:
Ich lebe seit knapp einem Jahr getrennt von meiner Frau und meinem Sohn, 13 Jahre alt.
Die Ehe lief ca. 14 Jahre, meine Frau war nicht wirklich berufstätig - weder vorher, noch während.
Es läuft jetzt irgendwann in Richtung Scheidung, Familiengericht, etc. Meine Frau ist nicht sehr kooperativ, ihr Anwalt lässt es offensichtlich auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen ...
Momentan mache ich mir Gedanken um folgendes:
Ich bin im Vertrieb tätig - gesamtes Bundesgebiet.
Von meinem AG bekomme ich ein Firmenfahrzeug gestellt. Es gibt ein gewissen Budget, bis wohin Leasingrate und Treibstoff übernommen werden, darüber hinaus muss ich vom Netto-Lohn zuzahlen.
Ich bin sehr viel unterwegs und kann meinen Wagen eigentlich recht wenig privat nutzen.
Die Fahrtenbuch-Methode habe ich schon mal probiert, wurde aber zu kompliziert. Der Einfachheit halber mache ich also die 1% Variante.
Ich habe im Forum schon die eine oder andere Variante und Meinung bezüglich der Unterhaltsberechnung gesehen, werde aber nicht so richtig schlau daraus, daher hier meine Eckdaten, die ich zur Diskussion stellen möchte.
Ich muss ein neues Firmenfahrzeug bestellen, hier der Plan:
Audi A4 143PS, Bruttolistenpreis 42.000 EUR, also 420 EUR Geldwerter Vorteil
Zuzahlung Leasing 69 EUR.
Ich habe den A4 u.a. deshalb gewählt, weil ich sehr viel Km fahre - 60.000 pro Jahr mindestens - und ein gutes, bequemes und sicheres Auto brauche.
Mit Blick auf möglichen Ehegattenunterhalt habe ich die Ausstattung recht einfach gehalten.
Andere (vergleichbare) Fahrzeuge von VW oder Opel hätten eine Ersparnis von nur ca. 50 EUR auf dem Bankkonto bedeutet. Das liegt an den Leasingraten und den Unterhaltskosten des jeweiligen Fahrzeugs.
Zum Teil wäre der BLP niedriger gewesen, die Zuzahlung aber deutlich höher als beim A4.
Was habe ich in meiner Konstellation an Unterhaltsrechtlichem Vorteil zu erwarten? Hat jemand da gewisse Erfahrungen?
PS: Wohne im Bereich des OLG Hamm ... vielleicht hilft es?
Bin auf die Antworten sehr gespannt
Gruß, jackjones
ich bin ganz neu hier, bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen und bin sehr neugierig auf eure Antworten.
Zu meiner Situation:
Ich lebe seit knapp einem Jahr getrennt von meiner Frau und meinem Sohn, 13 Jahre alt.
Die Ehe lief ca. 14 Jahre, meine Frau war nicht wirklich berufstätig - weder vorher, noch während.
Es läuft jetzt irgendwann in Richtung Scheidung, Familiengericht, etc. Meine Frau ist nicht sehr kooperativ, ihr Anwalt lässt es offensichtlich auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen ...
Momentan mache ich mir Gedanken um folgendes:
Ich bin im Vertrieb tätig - gesamtes Bundesgebiet.
Von meinem AG bekomme ich ein Firmenfahrzeug gestellt. Es gibt ein gewissen Budget, bis wohin Leasingrate und Treibstoff übernommen werden, darüber hinaus muss ich vom Netto-Lohn zuzahlen.
Ich bin sehr viel unterwegs und kann meinen Wagen eigentlich recht wenig privat nutzen.
Die Fahrtenbuch-Methode habe ich schon mal probiert, wurde aber zu kompliziert. Der Einfachheit halber mache ich also die 1% Variante.
Ich habe im Forum schon die eine oder andere Variante und Meinung bezüglich der Unterhaltsberechnung gesehen, werde aber nicht so richtig schlau daraus, daher hier meine Eckdaten, die ich zur Diskussion stellen möchte.
Ich muss ein neues Firmenfahrzeug bestellen, hier der Plan:
Audi A4 143PS, Bruttolistenpreis 42.000 EUR, also 420 EUR Geldwerter Vorteil
Zuzahlung Leasing 69 EUR.
Ich habe den A4 u.a. deshalb gewählt, weil ich sehr viel Km fahre - 60.000 pro Jahr mindestens - und ein gutes, bequemes und sicheres Auto brauche.
Mit Blick auf möglichen Ehegattenunterhalt habe ich die Ausstattung recht einfach gehalten.
Andere (vergleichbare) Fahrzeuge von VW oder Opel hätten eine Ersparnis von nur ca. 50 EUR auf dem Bankkonto bedeutet. Das liegt an den Leasingraten und den Unterhaltskosten des jeweiligen Fahrzeugs.
Zum Teil wäre der BLP niedriger gewesen, die Zuzahlung aber deutlich höher als beim A4.
Was habe ich in meiner Konstellation an Unterhaltsrechtlichem Vorteil zu erwarten? Hat jemand da gewisse Erfahrungen?
PS: Wohne im Bereich des OLG Hamm ... vielleicht hilft es?
Bin auf die Antworten sehr gespannt
Gruß, jackjones