Firmenwagen bei Scheidung, was gibt es für Tipps?

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    • Firmenwagen bei Scheidung, was gibt es für Tipps?

      Hallo Forum,

      ich bin ganz neu hier, bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen und bin sehr neugierig auf eure Antworten.

      Zu meiner Situation:

      Ich lebe seit knapp einem Jahr getrennt von meiner Frau und meinem Sohn, 13 Jahre alt.
      Die Ehe lief ca. 14 Jahre, meine Frau war nicht wirklich berufstätig - weder vorher, noch während.

      Es läuft jetzt irgendwann in Richtung Scheidung, Familiengericht, etc. Meine Frau ist nicht sehr kooperativ, ihr Anwalt lässt es offensichtlich auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen ...

      Momentan mache ich mir Gedanken um folgendes:

      Ich bin im Vertrieb tätig - gesamtes Bundesgebiet.
      Von meinem AG bekomme ich ein Firmenfahrzeug gestellt. Es gibt ein gewissen Budget, bis wohin Leasingrate und Treibstoff übernommen werden, darüber hinaus muss ich vom Netto-Lohn zuzahlen.
      Ich bin sehr viel unterwegs und kann meinen Wagen eigentlich recht wenig privat nutzen.
      Die Fahrtenbuch-Methode habe ich schon mal probiert, wurde aber zu kompliziert. Der Einfachheit halber mache ich also die 1% Variante.

      Ich habe im Forum schon die eine oder andere Variante und Meinung bezüglich der Unterhaltsberechnung gesehen, werde aber nicht so richtig schlau daraus, daher hier meine Eckdaten, die ich zur Diskussion stellen möchte.

      Ich muss ein neues Firmenfahrzeug bestellen, hier der Plan:
      Audi A4 143PS, Bruttolistenpreis 42.000 EUR, also 420 EUR Geldwerter Vorteil
      Zuzahlung Leasing 69 EUR.
      Ich habe den A4 u.a. deshalb gewählt, weil ich sehr viel Km fahre - 60.000 pro Jahr mindestens - und ein gutes, bequemes und sicheres Auto brauche.
      Mit Blick auf möglichen Ehegattenunterhalt habe ich die Ausstattung recht einfach gehalten.
      Andere (vergleichbare) Fahrzeuge von VW oder Opel hätten eine Ersparnis von nur ca. 50 EUR auf dem Bankkonto bedeutet. Das liegt an den Leasingraten und den Unterhaltskosten des jeweiligen Fahrzeugs.
      Zum Teil wäre der BLP niedriger gewesen, die Zuzahlung aber deutlich höher als beim A4.


      Was habe ich in meiner Konstellation an Unterhaltsrechtlichem Vorteil zu erwarten? Hat jemand da gewisse Erfahrungen?

      PS: Wohne im Bereich des OLG Hamm ... vielleicht hilft es?


      Bin auf die Antworten sehr gespannt
      Gruß, jackjones
    • RE: Firmenwagen bei Scheidung, was gibt es für Tipps?

      Der private Nutzungsvorteil eines Firmenfahrzeugs ist in der Regel mit dem nach Steuerrecht zu veranschlagenden Wert (Einprozentregelung) zu bemessen. Er ist zu bereinigen um den steuerlichen Nachteil, der dem Nutzungsberechtigten dadurch entsteht, dass er das Firmenfahrzeug als Sachbezug zu versteuern hat.
      (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2008, 2 UF 43/08)

      Um Deinen unterhaltsrechtlichen Vorteil auszurechnen wird also Dein Bruttoeinkommen benötigt, damit man Deine zusätzliche Steuerlast errechnen kann. Für die zusätzlichen Sozialabgaben, die auf den geldwerten Vorteil bezahlt werden ist zum einen auch das Bruttoeinkommen und die Art der Krankenversicherung relevant, wenn man sozialversicherungpflichtig ist.

      sind die 69 € die einzigen Zusatzkosten, die Du zu tragen hast?
      Im Übrigen reduziert sich der Eigenanteil von 69 € monatlich den steuerlichen geldwerten Vorteil auf 351 € (420-69).
      Gruß

      Beno

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von beno ()

    • RE: Firmenwagen bei Scheidung, was gibt es für Tipps?

      Hi Beno,

      danke für deine Antwort.

      Was ich mich u.a. frage ist, ob es sinnvoller ist eher einen Opel Insignia - oder sogar Astra - anstatt eines A4 zu bestellen.
      Der rein rechnerische Vorteil bedeutet wie erwähnt nur ca. 50-60 EUR. Bei dem zu versteuernden Geldwerten Vorteil sieht das natürlich anders aus.

      Ob ein Richter wohl den Argumenten
      - Vertrieb in ganz Deutschland
      - dadurch bedingt Vielfahrer (tlw. 700 km am Tag)
      - sicheres, langstreckentaugliches Fahrzeug wichtig
      - quasi ein Arbeitsmittel (ich nenne es manchmal "mein rollendes Büro")
      folgt?

      oder nur auf den Bruttolistenpreis schaut:
      - A4 43.100€ + 69€ Zuzahlung
      - Insignia 35.300€ + 94€ Zuzahlung
      - Astra 32.600€ + 51€ Zuzahlung
      mein jetziges Fahrzeug ist ein Passat
      - Passat 36.600€ 123€ Zuzahlung

      Durch den Abzug der Zuzahlung steht auf der Abrechnung als geldwerter Vorteil:
      - Passat 243€
      - A4 362€
      - Insignia 259€
      - Astra 275€

      Wenn ich alle Werte durch eine Brutto/Netto Rechner laufen lasse, um eine Vergleichbarkeit zu schaffen, kommen die für mich realen Kosten (in der Geldbörse) auf:
      - Passat 257€
      - A4 267€
      - Insignia 237€
      - Astra 202€

      Also denke ich eigentlich : "warum sollte ich für 50€ weniger im Monat einen Astra fahren, wenn ich für 10€ mehr als jetzt einen A4 fahren kann?"

      Danke und Gruß

      jackjones

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von jackjones ()

    • RE: Firmenwagen bei Scheidung, was gibt es für Tipps?

      Hallo Jackjones



      Ob ein Richter wohl den Argumenten
      - Vertrieb in ganz Deutschland
      - dadurch bedingt Vielfahrer (tlw. 700 km am Tag)
      - sicheres, langstreckentaugliches Fahrzeug wichtig
      - quasi ein Arbeitsmittel (ich nenne es manchmal "mein rollendes Büro")
      folgt?


      Was möchtest Du von einem Richter hören?
      Soll er Dir Deinen familienrechtlichen Vorteil erlassen oder was?

      Mit Deinen Argumenten kommst Du damit nicht weit.

      Gegenüber der Steuer bis Du so tolerant, dass Du die 1 % Regelung akzeptierst.


      Durch den Abzug der Zuzahlung steht auf der Abrechnung als geldwerter Vorteil:
      - Passat 243€
      - A4 362€
      - Insignia 259€
      - Astra 275€


      Bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einer Durchschnittssteuersatz von 30% ergeben sich unterhaltsrechtliche Vorteile der aufgeführten Wagen von:
      - Passat 122 €
      - A4 245 €
      - Insignia 130€
      - Astra 138 €

      Beispielrechnung zur Berechnung des unterhaltsrechtlichen Vorteil

      Arbeitnehmer m. Sachbezug o. Sachbezug
      Bruttogehalt 2.500,00 € 2.500,00 €
      geldwerter Vorteil 300,00 € -
      Steuerpflichtiges Brutto 2.800,00 € 2.500,00 €

      Steuern (LStKl I, 2011) -445,03 € -362,74 €
      Sozialabgaben -577,50 € -515,63 €
      Abzug geldwerter Vorteil -300,00 € -
      Auszahlungsbetrag 1.477,47 € 1.621,63 €

      Berechnung unterhaltsrechtlicher Vorteil
      - steuerlich veranschlagter Wert 300,00 €
      - Steuermehrbelastung (445,03--362,73) -82,30 €
      - zusätzlich. Sozialabgaben (577,50-515,63) -61,87 €

      Unterhaltsrechtlicher Vorteil 155,83 €

      Wenn Dir dass immer noch zuviel ist, so würde ich es einmal mit einem elektronisches Fahrtenbuch (Anschaffung 149 €) probieren. Damit kannst Du Die tatsächlichen anfallenden Kosten abrechnen. So wie Du es darstelllst, ist wahrscheinlich Dein Privatanteil des Fahrzeuges geringfügig.
      Über die geringeren Steuern und Sozialabgaben hast Du es sehr schnell amortisiert.
      Gruß

      Beno

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von beno ()

    • RE: Firmenwagen bei Scheidung, was gibt es für Tipps?

      Original von beno
      Bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einer Durchschnittssteuersatz von 30% ergeben sich unterhaltsrechtliche Vorteile der aufgeführten Wagen von:
      - Passat 122 €
      - A4 245 €
      - Insignia 130€
      - Astra 138 €


      Vielen Dank für die Daten - und die Beispielrechnung. Das hilft mir schon sehr weiter.

      Gruß
      jackjones
    • RE: Firmenwagen bei Scheidung, was gibt es für Tipps?

      Hi
      Das Thema Firmenfahrzeug ist ein gutes Beispiel für das geordnet Chaos im deutschen Unterhaltsrecht. Am Ende des Tages entscheidet der Richter, was ihm am besten gefällt.

      Das eigentliche Ziel ist die Bestimmung des Nutzungsvorteils, der sich daraus ergibt, dass du keinen eigenen Wagen unterhalten musst (FamFG, 287 I ZPO).

      Die Wege dazu sind dann erstaunlich und mit normalen Sachverstand nicht immer zu verstehen.
      Weg 1: Eine Schätzung mit Verwendung der ADAC Tabellen
      Weg 2: Basis 1% Listenpreis-(Das was Beno geschrieben hat)
      Weg 3; Richterliche Willkür

      In der Regel wird aber Weg 2 benutzt. dazu wobei der Listenpreis (1%) als Basis genommen wird. Davon wird dann der steuerliche Mehraufwand abgezogen.
      Trotzdem kann davon abgewichen werden, den der eine oder andere Richter hat so seine Meinung, was das Fahrzeug für dich Wert ist.
      Du musst das auf jeden Fall runterrechnen und argumentieren. Wenn möglich, beschaffe dir eine Arbeitsgeberbescheinigung wo steht, dass du private Betriebskosten selber tragen musst.

      Das Fahrtenbuch kann auch hilfreich sein.
      Noch besser, wenn möglich: Eine Arbeitgeberbescheinigung in der steht, dass dir die private Nutzung untersagt ist. Neben dem Hammer Urteil gibt es noch folgendes:
      OLG Karlsruhe (Karlsruhe 16 WF 80/06 Beschluss vom 02.08.2006 NJW-RR 2006, 1585, FamRZ 2006, 1759, FuR 2006, 472 und 16 UF 217/05 Urteil vom 02.03.2006 – nicht veröffentlicht).
      Es ist auf jeden Fall hilfreich, wenn der Wagen einen niedrigen Wert Listenpreis aufweist.
      Werte von 200€-400€ als Nutzungsvorteil sind üblich.
      Gruss
    • RE: Firmenwagen bei Scheidung, was gibt es für Tipps?

      Original von Dakika35
      Es ist auf jeden Fall hilfreich, wenn der Wagen einen niedrigen Wert Listenpreis aufweist.


      Zu der Erkenntnis bin ich mittlerweile auch gekommen, es macht keinen Sinn ein "zu protziges" Auto zu nehmen.

      Danke auch für die Aktenzeichen, werde sie mir mal anschauen.

      Gruß
      jackjones