Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

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    • Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      Kann ein Ehepartner Kontoauszüge von einem Konto ( gerichtlich ) einfordern, das einem Ehepartner allein gehörte, für Daten die vorab aller bekannten Stichtage aktuell waren ? Oder ist da wirklich nur Stichtag Endvermögen zu belegen ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadral ()

    • RE: Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      Es geht nicht darum keine Angaben zum Vermoegen zu machen, sondern ob jemand das Recht hat mein Konto z.b. von vor 2 Jahren zu sehen. Was ich bisher gelesen habe, auch von einem Rechtsanwalt, zaehlt nur das Vermoegen was man am stichtag der trennung hatte. alles davor interessiert nicht. ich wollte hier mal was aus der gaengigen praxis dazu hoeren.
    • RE: Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      hy,

      zaehlt nur das Vermoegen was man am stichtag der trennung hatte.
      also zum einen ist auch das Vermögen Stichtag Hochzeit wichtig
      und ein Konto "von vor 2 Jahren", da ist es ja auch interessant was da am Stichtag Trennung drauf war.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • RE: Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      Ach ja, quadral, das ist das alte Spielchen.

      Wenn Vermögen da war und plötzlich zum Stichtag nicht mehr da war, kann natürlich der Verdacht aufkommen, dass da was verschoben wurde.

      Wenn irgendwas angeschafft wurde - z.B. Ferrari - dann ist das ein reiner Aktivtausch. Es kommt halt der Ferrari in den Zugewinn. Wenn das Geld an eine Freundin 'verschenkt' wurde, kann die Schenkung zurück verlangt werden, bzw. der Schenker wird so gestellt, als habe er es zurückbekommen.

      Zu deiner Frage: Ja, wenn Unstimmigkeiten da sind, kann der Richter selbstverständlich Auskunft verlangen (auch Auszüge).

      Susanne
    • RE: Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      Hallo,
      das Gericht wird keine Kontoauszüge verlangen, anfordern oder sonst etwas. Beizubringen hat es der der Auskunft haben will.

      Die Ehegatten haben gegenseitig ein Recht auf Auskunft über Vermögenswerte und deren wertbildende Eigenschaften sowie Belegvorlage für den Zeitpunkt der Heirat (Anfangsvermögen), den Zeitpunkt der Trennung, und bei der anhängigen Scheidung, zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (Endvermögen).

      Andere Zeitpunkte sind irrelevant.

      gruss ad_vocat
    • RE: Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      Hallo ad vocat,

      das Gericht wird keine Kontoauszüge verlangen


      damit hast du natürlich Recht. Das Gericht kann aber den Ehegatten verurteilen, die Belege dem anderen Ehegatten zur Verfügung zu stellen.

      Ob das in diesem Fall möglich ist, weiß ich natürlich bei den geringen Infos auch nicht. 'Illoyale Vermögensminderung' wäre zumindest denkbar.

      Susanne
    • RE: Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      Wer hat denn jetzt Recht, von euch zwei ? ;)

      Im übrigen kennt und kannte niemand, außer dem Inhaber, die Kontostände. Von daher weiß auch keiner was ausgegeben, oder vorhanden sein könnte, oder nicht. Was man nicht weiß kann man auch nicht fordern.

      Es geht hier auch nur um fiktive Fragen. Ich habe keine Scheidung laufen.

      frag-einen-anwalt.de/forum_top…ic_id=117650&rechtcheck=2

      Nein, Sie müssten dann die Auszüge des Stichtages vorlegen, zu dem das Endvermögen berechnet wird - also dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird.Sie müssen aber nicht die Kontoauszüge aus der Ehezeit vorlegen, also die jetzt aktuellen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadral ()

    • RE: Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      Hallo,
      die Antwort des Kollegen bei frag-einen-anwalt ist so nicht ganz richtig, die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 1379 BGB.

      susanne hat insoweit recht, als dass bei einem konkreten Verdacht auf illoyale Vermögensminderung ggf analog § 242 BGB ebenfalls eine Auskunftspflicht dahin gibt, wohin (angeblich) verschwundenes Vermögen hingekommen ist, allerdings gibt es hierfür keine Belegvorlagepflicht; zudem sind die Anforderungen an den Verdacht recht hoch.

      gruss ad_vocat
    • RE: Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      In der Praxis bedeutet das dann, a.) der vorwurf ist absurd, keiner geht drauf ein. oder b.) man wird gefragt wo summe x ist . wenn man sagt ausgegegeben gibts dann die option die ausgabe war ok, oder man muss die haelfte an die ex erstatten ?

      aber trotz allem muss man vergangene kontobewegungen nicht offen legen ?
    • RE: Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      Hallo,

      ich musste beim Zugewinn belegen, dass ich zum Zeitpunkt der Eheschließung den Betrag X auf meinem Konto hatte (mit Originalbeleg) ansonsten hätte der gegnerische Anwalt das nicht anerkannt.

      Und das Konto war mein alleiniges Konto.

      Der Anwalt hat sogar bemängelt, dass der eine Auszug vom Tag vor der Hochzeit war und der nächste gefehlt hat, wobei der übernächste klar ausgesagt hat, dass im Prinzip keine Kontobewegung stattgefunden hat.

      Er hat dann noch versucht in der Verhandlung zu erklären, dass diese Originalbelege nicht ausreichen würden, da der vom 04.10 da sei und der nächste vorliegende erst vom 12.10. sei. Am 05.10. war die standesamtliche Trauung.

      Sophie
    • RE: Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      Hallo,
      Original von quadral
      In der Praxis bedeutet das dann, a.) der vorwurf ist absurd, keiner geht drauf ein. oder b.) man wird gefragt wo summe x ist . wenn man sagt ausgegegeben gibts dann die option die ausgabe war ok, oder man muss die haelfte an die ex erstatten ?

      aber trotz allem muss man vergangene kontobewegungen nicht offen legen ?


      Im Prinzip richtig, aber wenn Ehegatte glaubhaft darlegen kann, dass am 01.06. noch 100 TEUR da waren und am 01.12 wird behauptet alles ist weg, dann ist das recht unglaubwürdig und der Antragsgegner wird zur Auskunftserteilung über den Verbleib verurteilt werden.

      Belege muss er nun zwar nicht vorlegen, aber er muss schon schlüssig vortragen, warum nichts mehr da ist und für was es verwendet wurde.
      Hierzu kann er sich dann aller Beweismittel bedienen, die die ZPO vorsieht.

      Wenn die Verwendung des verschwundenen Geldes nicht illoyal war, ist es ja ok

      gruss ad_vocat
    • RE: Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      hallo ad_vocat,
      in wie weit ist das Datum der Trennung relevant???
      Ich verstehe nicht, wie ist das mit Geldern, die ins Ausland verlagert wurden??? ...nach dem Trennungsdatum aber vor Einreichung der Scheidung??
      Habe ich Anspruch auf Kontenoffenlegung, z.B. für vorgezogenen Vermögensausgleich??
    • RE: Kann ein Ehepartner Kontoauszüge einfordern

      Hallo sunshinelady,

      Auskunft zum Zeitpunkt der Trennung ist deshalb wichtig, weil von Gesetzes wegen zunächst vermutet wird, dass Vermögen, welches während der Trennungszeit "verschwunden" ist illoyal verbraucht wurde. Dies muss der Gegner widerlegen.

      Die Frage wann und ob ein vorgezogener Zugewinausgleich durchgeführt werden kann und sollte ist pauschal eigentlich nicht zu beantworten und Bedarf der Einzelfallbetrachtung. Grundsätzlich überlegenwert, wenn sich der Gegner nachhaltig weigert Auskunft über sein Vermögen zum Trennungszeitpunkt zu geben.

      gruss ad_vocat
    • Hallo Forumsmitglieder,

      gibt es dazu einen neuen Thread?

      Mir fällt auf, daß es da ja auch andere Fälle gibt:

      Z.B. widersprüchliche Angaben bei Geld-Schenkungen / priv. Erwerb (Barbeträge, angeblich auf irgendein Konto eingezahlt). Kann man da keine Kontoauszüge bzw. bankübliche Belege anfordern?

      Wenn schon nicht beim Schenker (der z.B. anderes Datum, anderes Konto, anderen Betrag nennt), so doch beim Beschenkten, der die Beträge ja absetzen will?

      Gruß,
      Tezzi