Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meinem ausstehenden Versorgungsausgleich.
Ich wurde im November 2008 nach 20-jähriger Ehe geschieden. Der Versorgungsausgleich konnte damals nicht durchgeführt werden, da ich als Angestellter einer Körperschaft auch Leistungen der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) zu erwarten habe. Lt. Scheidungsurteil stehen noch Urteile aus, die die Berechnung der Startgutschriften betreffen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann ein Versorgungsausgleich nicht stattfinden.
Gibt es den bzgl. dieses austehenden Urteils schon was neues?? Muß ich hier selbst aktiv werden? Scheidung ist ja schon fast drei Jahre her und irgendwann hätte ich auch mal gerne Klarheit, was ich mal an Rente zu erwarten habe.
Vielen Dank für Eure Meinung.
Flieger
ich habe eine Frage zu meinem ausstehenden Versorgungsausgleich.
Ich wurde im November 2008 nach 20-jähriger Ehe geschieden. Der Versorgungsausgleich konnte damals nicht durchgeführt werden, da ich als Angestellter einer Körperschaft auch Leistungen der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) zu erwarten habe. Lt. Scheidungsurteil stehen noch Urteile aus, die die Berechnung der Startgutschriften betreffen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann ein Versorgungsausgleich nicht stattfinden.
Gibt es den bzgl. dieses austehenden Urteils schon was neues?? Muß ich hier selbst aktiv werden? Scheidung ist ja schon fast drei Jahre her und irgendwann hätte ich auch mal gerne Klarheit, was ich mal an Rente zu erwarten habe.
Vielen Dank für Eure Meinung.
Flieger