Volljährigkeit und Unterhaltszahlung

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    • Volljährigkeit und Unterhaltszahlung

      Hallo zusammen!

      Ich hoffe, dass mir jemand hier einen (fachkundigen) Rat geben kann.
      Meine bei mir lebende Freundin hat von zwei Vätern eine 7-jährige Tochter, die bei ihrem Vater wohnt (ca. 350 km entfernt) und einen 18-jährigen Sohn, der in der Ausbildung ist.
      Derzeit ist die KM aufgrund ihres Umzugs im März 2011 zu mir noch arbeitslos, beginnt aber am 01.07.11 ein Arbeitsverhältnis (netto ca. 1.500 €). Somit komme ich seit März für uns alleine auf.

      Für die Kleine wird momentan kein fester Unterhalt durch die KM an den KV gezahlt, in der Vergangenheit jedoch kam sie für den Unterhalt zumindest in Teilen auf.

      Der volljährige Sohn wohnt in einer eigenen (recht teuren) Wohnung, erhält neben seiner Ausbildungsvergütung auch das Kindergeld und hat nun einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen der KM gegenüber erhoben. Das Verhältnis zwischen ihm und der KM ist derzeit aufgrund verschiedener Vorfälle sehr gespannt. Hinzu kommt, dass der Sohn bereits eine zweite Ausbildung durchläuft, da er die erste Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann durch eigenes Verschulden abgebrochen hat. Sein derzeitiges Einkommen beträgt ca. 700 €.
      Ergänzend ist hinzuzufügen, dass ein Kontakt zum KV des Jungen schon seit Jahren nicht mehr besteht. Stattdessen gibt es aber wohl einen vollstreckbaren Titel in Hohe von >20.000 €, die der KV aufgrund seiner eigenen Insolvenz wohl nicht bezahlen kann. Diesen Titel hat meine Freundin ihrem Sohn mit dessen Volljährigkeit übergeben.

      Meine Fragen:
      Wie hoch sind die zu erwartenden Unterhaltszahlungen an die KM, falls der Sohn seinen Anspruch durchsetzt? Welche Möglichkeiten hat die KM, den Anspruch ihm gegenüber zu reduzieren?

      Für ein paar Hilfen wären wir sehr dankbar!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Patriot ()

    • RE: Volljährigkeit und Unterhaltszahlung

      Hallo,

      das volljährige Kind in Ausbildung und mit eigener Wohnung hat einen Unterhaltsanspruch von 670€ ggü. beiden Elternteilen.

      Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld (erhält das Kind hier ja auch) und die volle Ausbildungsvergütung. Demnach deckt das volljährige Kind seinen Unterhaltsanspruch selber. Die Eltern wären also nicht mehr unterhaltspflichtig.

      LG diva
    • RE: Volljährigkeit und Unterhaltszahlung

      ...gibt es aber wohl einen vollstreckbaren Titel in Hohe von >20.000 €, die der KV aufgrund seiner eigenen Insolvenz wohl nicht bezahlen kann...
      Hallo,
      wenn der KV tatsächlich Insolvenz angemeldet hat, wird er auch die Schuldbefreiung nach Ablauf (ich glaube) von 7 Jahren beantragt haben, d. h., ihm werden dann alle Schulden erlassen.
      Wenn der vollstreckbare Titel über die >20.000 € gegen den KV gerichtet ist, hätte die Forderung wohl im Insolvenzverfahren unbedingt angemeldet werden müssen. :(
      Falls nicht geschehen, würde ich sofort, aber wirklich sofort (!), mit dem Insolvenzverwalter (wer das ist, ist i.d.R. im Internet feststellbar) Kontakt aufnehmen und das klären, in der Hoffnung, dass es noch nicht zu spät ist. Sonst könnte evtl. auch ein vollstreckbarer Titel max. noch zum Anheizen des Grills gut geeignet sein.
      Trotzdem noch schöne Rest-Pfingsten wünscht Treckerfahrer
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