Prozesskostenhilfe trotz gemeinsames Haus?

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    • Prozesskostenhilfe trotz gemeinsames Haus?

      Hallo,

      habe zu meinem 1. Rechtsanwaltstermin einen Beratungsschein vom Amtsgericht mitgebracht.
      Jetzt nach vielen Terminen, E-Mails und Telefonaten mit meinem Rechtsanwalt (RA) hat er mir mitgeteilt, dass er nicht über diesen Beratungsschein abrechnen kann, und ich auch keine Aussichten auf Prozesskostenhilfe habe, da dies nur für Bedürftigte wäre und ich nach der Scheidung Anspruch auf die Hälfte des Hauses abzüglich Schulden habe.

      Ich verdiente in meinem Teilzeitjob ca. 500 Netto, habe ein Sparbuch auf meinen Namen mit ca. 1900 €.

      Laut RA muss EX nach Trennungsjahr (ab Februar 2012)auch keinen Unterhalt
      mehr für mich bezahlen (lt. neuem Gesetz, da bis dahin beide Kinder volljährig sind).

      Wir haben ein gemeinsames Haus in dem ich noch mit meinen Kindern wohne, da EX ausgezogen ist. EX zahlt die monatlichen Darlehensraten (wird im Unterhalt berücksichtigt).

      Ich habe eine Arbeitskollegin, die totz gemeinsamen Haus und Mini-Job 0 € für die ganze Scheidung bezahlen musste. Wie kann das sein?

      Freue mich über jede Antwort! Danke!

      LG Kandinski

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kandinski ()

    • RE: Prozesskostenhilfe trotz gemeinsames Haus?

      Ich habe in ähnlicher Situation auch keine PKH erhalten. Hatte damals sogar nur einen Minijob.

      Warum es Unterschiede gibt? Evt. hat diejenige das Haus verschwiegen?

      PKH wird auch zurückgefordert, ich kenne einen Fall, wo einige Jahre später das Einkommen überprüft wurde und die PKH zurückgezahlt werden musste.
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